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Ab 1. Januar 2026 übernimmt das Interkantonale Labor Schaffhausen den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung in den beiden Appenzell. Lesen Sie mehr dazu und zu weiteren Themen aus den Bereichen Energie und Umweltschutz.
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Vollzug Chemikalienrecht durch Interkantonales Labor Schaffhausen
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Vollzug der Chemikaliengesetzgebung in den beiden Appenzell durch das Interkantonale Labor Schaffhausen (IKL) wahrgenommen.
Mit der Zusammenführung der Chemikalienfachstellen der drei ostschweizerischen Kantone soll der Vollzug im Bereich Marktkontrolle effizienter gestaltet und die Fachkompetenz im Bereich des Chemikalienrechts gestärkt werden.
Seit 1992 nahm das Amt für Umwelt die kantonalen Aufgaben im Bereich des Umgangs mit gefährlichen Stoffen wahr. Zunächst betraf dies den Vollzug des damaligen Giftgesetzes. Dieses wurde 2005 durch das Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz) abgelöst. Mit dem neuen Gesetz wurde der Geltungsbereich erheblich erweitert, zudem wurde das rechtlich anspruchsvolle europäische Chemikalienrecht in das Schweizer System integriert. Die dadurch gestiegenen Anforderungen führten dazu, dass kleine Kantone mit begrenzten personellen Ressourcen den Vollzug zunehmend nicht mehr im erforderlichen Umfang sicherstellen konnten. Dies bestätigte auch eine im Jahr 2021 vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie: Studie EBP BAG 2021.
Die Marktkontrolle umfasst die chemikalienrechtliche Überprüfung von Hersteller, Inverkehrbringer, Importeuren und Anwender von gefährlichen Zubereitungen. Wie bei der Lebensmittelkontrolle wird auch beim Chemikalienvollzug ein Fachspezialist des IKL seinen Arbeitsplatz in Herisau haben. Das IKL ist ab dem 1. Januar 2026 zuständig für den Vollzug u.a. folgender Erlasse:
- Chemikaliengesetz (ChemG; SR 813.1)
- Chemikalienverordnung (ChemV; SR 813.11)
- Biozidprodukteverordnung (VBP; SR 813.12)
- Düngerverordnung (DüV; SR 916.171)
- Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161)
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81)
- Verordnungen zur Sachkenntnis und zu den Fachbewilligungen
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV; SR 741.622)
- CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) VO (EG) 1272/2008
- REACH-Verordnung VO (EG) 1907/2006
Nicht umfasst vom IKL-Vollzug bleiben Bestimmungen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen in der Umwelt, insbesondere:
- Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Freien
- Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft
- Anwendung von Pestiziden im Wald
Diese Vollzugsaufgaben verbleiben weiterhin bei den zuständigen kantonalen Fachstellen von Appenzell Ausserrhoden.
Kontakt Chemikalieninspektorat: bis Ende 2025: René Glogger, Tel. +71 353 65 68, E-Mail ab 1. Januar 2026: Franz Laimbacher, Interkantonales Labor Schaffhausen IKL, Tel. +41 71 352 34 45, E-Mail
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Einführung EVEN
Am 8. Dezember 2025 ging im Kanton Appenzell Ausserrhoden das neue Elektronische Nachweisportal für den Energievollzug (EVEN) live. Damit steht allen Gemeinden, Planenden und Kontrollstellen ein modernes, digitales Werkzeug zur Verfügung, um Energienachweise effizient und einheitlich zu erstellen und zu prüfen.
Mit der Einführung von EVEN werden die heute verwendeten PDF-Formulare schrittweise abgelöst.
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Bis 31. Dezember 2025 können Energienachweise weiterhin in Papierform bzw. als PDF eingereicht und akzeptiert werden.
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Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einreichung zwingend über das neue Nachweisportal vorzunehmen.
Mehr Effizienz und weniger Doppelspurigkeiten EVEN wurde entwickelt, um die Erstellung und Prüfung von Energienachweisen zu vereinfachen. Das Portal führt die Nutzenden durch den Prozess, minimiert Doppelerfassungen und stellt sicher, dass alle relevanten Angaben vollständig und korrekt übermittelt werden. Das neue Tool wird schweizweit in den meisten Kantonen eingeführt und schafft damit eine einheitliche Grundlage für den Energienachweis. Zu einem späteren Zeitpunkt ist zudem eine direkte Anbindung an das elektronische Baubewilligungsverfahren (eBauAR) geplant, was den Ablauf weiter vereinfachen wird.
Schulungen für Gemeinden und Fachpersonen Zur Vorbereitung auf die Einführung fanden im November Schulungen sowohl für Baubehörden als auch für Planungsbüro und private Kontrolleure statt: Die Aufzeichnung der Online-Schulung steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.youtube.com/watch?v=1XCK5oQB_gw ► zur EVEN-Plattform
Kontakt: Stéphanie Bernhardsgrütter, Tel. +41 71 353 65 25, E-Mail
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Energiestadt
Viele Ausserrhoder Gemeinden setzen seit Jahren konsequent auf nachhaltige Energiepolitik und sind mit dem Label "Energiestadt" ausgezeichnet.
Dieser Weg erfordert Durchhaltevermögen, Engagement und Zusammenarbeit – besonders in Zeiten, in denen andere Themen den öffentlichen Diskurs prägen und an jeder Ecke gespart werden muss. Gerade jetzt ist es umso wichtiger, dass wir an den energiepolitischen Zielen festhalten. Denn wer auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien setzt, investiert in eine stabile und zukunftsfähige Region – und sendet ein starkes Signal an Bürgerinnen und Bürger: Energiewende, Klimaschutz und Nachhaltigkeit bleiben gemeinsame Aufgaben, die uns alle betreffen. Der Kanton ermutigt daher alle Gemeinden, ihr Engagement fortzuführen und die Vorteile des "Energiestadt"-Prozesses zu nutzen. Gemeinsam schaffen wir die Energiewende. Das Programm hilft dabei, sich für die erforderlichen Ziele und Massnahmen zu organisieren und diese konsequenter zu verfolgen.
Ein Beispiel für das Gemeinde-Engagement liefert die "Energiestadt"-Region Appenzellerland über dem Bodensee (AüB): Sie wurde 2025 erfolgreich rezertifiziert. Die sechs Mitgliedgemeinden Grub AR, Heiden, Lutzenberg, Rehetobel, Reute und Walzenhausen bündeln ihre Ressourcen, welche vor allem in Klein(st)gemeinden sehr begrenzt sind. Die Rezertifizierung, nach der ersten Auszeichnung im Jahr 2017 und der ersten Erneuerung 2021, bestätigt die stetige Weiterentwicklung der Gemeinden. Schon mehrfach konnte die Region Mittel aus Projektausschreibungen von EnergieSchweiz für sich gewinnen. Auch hierin liegt ein grosser Mehrwert der Energiestadt-Beraterleistungen. Aktuell beteiligt sich die Region an einem Projekt, das Schwerpunkte auf regionale Energiebilanzen, Energiestrategien und Solarstromlösungen für KMU und Landwirtschaftsbetriebe legt. Ziel ist es, weitere Fortschritte zu erzielen, den CO₂-Ausstoss zu verringern und durch den Umstieg auf erneuerbare Energien langfristig Kosten zu senken.
Auch Schulen, die sich für eine sorgfältige Ressourcennutzung und erneuerbare Energien engagieren, können sich zertifizieren lassen mit dem Label "Energieschule" des Trägervereins Energiestadt. Der Kanton unterstützt die Auszeichnung gemeinsam mit dem Verein Energie AR/AI finanziell. Bei Interesse steht das Sekretariat Energieschule gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden sich auf der kantonalen Website oder beim Trägerverein energiestadt.ch.
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Häufige Fragen im Einspracheverfahren gegen Mobilfunkanlagen
Bei Baugesuchen zu Neu- oder Umbauten von Mobilfunkanlagen gibt es immer wieder Fragen zum Einspracheverfahren. Das Amt für Umwelt beantwortet in einem neuen FAQ-Katalog die häufigsten Fragen von Beteiligten.
Der Ausbau und die Weiterentwicklung der Mobilfunknetze bewegen die Bevölkerung. Einsprachen sind häufig. Einspracheverfahren bei Mobilfunkanlagen können – u.a. auf Grund zahlreicher Einsprachen – langwierig und für die Beteiligten unübersichtlich sein. Das neu erstellte Dokument beantwortet daher Fragen rund um die Verfahrensschritte im Zusammenhang mit Mobilfunkbauverfahren im Kanton Appenzell Ausserrhoden und erklärt, wer dabei was, wann macht. Dazu werden auch die dabei üblichen Fristen, Kosten etc. erläutert. Am Schluss des Dokumentes ist ein üblicher Ablauf eines solchen Einspracheverfahrens dargestellt. ►zur FAQ
Link zu NIS / Elektrosmog (BAFU): ► Thema Elektrosmog
Kontakt: NIS-Einspracheverfahren: Rebecca Holdener, Tel. +41 71 353 65 28, E-Mail NIS generell: Fabian Huber, Tel. +41 71 353 65 34, E-Mail
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Seminar Wasser - Rückblick
Rund 100 Personen nahmen am Wasserversorgungsseminar 2025 in Speicher teil. Regierungsrat Dölf Biasotto und Gemeindepräsident Paul König eröffneten die Veranstaltung und betonten die Bedeutung einer robusten Wasserversorgung für die Versorgungssicherheit und einwandfreie Trinkwasserqualität.
Vier Fachbeiträge boten einen kompakten Überblick über aktuelle technische, regulatorische und betriebliche Entwicklungen, die für die Wasserversorgungen zunehmend wichtig werden.
Sprinkleranlagen: Auswirkungen auf Betrieb und Trinkwasserqualität Frank Muggli von der Holenstein Ingenieure AG zeigte anhand von Praxisbeispielen, dass Sprinkleranlagen in der Schweiz zwar zu rund 95 Prozent über das öffentliche Netz versorgt werden können, gleichzeitig aber häufig überdimensionierte Anschlüsse geplant werden. Grosskalibrige Leitungen führen bei geringen Alltagsverbräuchen unweigerlich zu Stagnation, Qualitätsproblemen und erhöhtem Spülbedarf. Muggli betonte die Bedeutung knapp dimensionierter Zuleitungen und regelmässiger Wartung gemäss SVGW-Vorgaben, da der tatsächliche Wasserbedarf im Brandfall meist deutlich geringer ist als rechnerisch angenommen.
PFAS: Messkampagnen und Konsequenzen für die Praxis Christoph Moschet vom Interkantonalen Laboratorium präsentierte die jüngsten Messkampagnen in AR/AI mit über 280 Netz-, Quell- und Grundwasserproben. Während im Hinterland (AR) und im Inneren Land (AI) praktisch keine PFAS-Nachweise vorlagen, bestehen in einzelnen Regionen Belastungen; betroffene Quellen werden verworfen. Da die Grenzwerte im Trinkwasser voraussichtlich weiter gesenkt werden und ein natürlicher Rückgang dieser "Ewigkeitschemikalien" nicht absehbar ist, müssen PFAS künftig Bestandteil der Selbstkontrolle der Wasserversorgungen werden. Ein ergänzender Schwerpunkt lag auf TFA (Trifluoressigsäure), einer zunehmenden Hintergrundbelastung in Oberflächen- und Grundwasser sowie im Trinkwasser. Verschiedene End-of-Pipe-Lösungen sind denkbar, jedoch teilweise energieintensiv und kostenaufwendig, auch wegen der Entsorgung der Abfallprodukte.
Branche: Neuerungen zu Ausbildung und Regelwerk Martin Bärtschi vom SVGW informierte über die stark nachgefragten neuen Ausbildungsgänge für Brunnenmeisterinnen und Brunnenmeister sowie Rohrnetzmonteure. Zudem stehen wichtige Aktualisierungen im Regelwerk an:
- W6 (Richtlinie für Trinkwasserreservoirs): vollständig überarbeitet und seit April erhältlich.
- W7 (Richtlinie für Pumpsysteme): Vernehmlassung Ende 2025, Inkraftsetzung 2026.
- W2 (Richtlinie Wasserressourcen): umfassende Revision mit künftigem Fokus auf das gesamte Fassungseinzugsgebiet, inklusive Integration in die Selbstkontrolle gemäss W12.
Energieeffizienz: Potenziale im Betriebskonzept Reto Baumann von der Häny AG zeigte, dass in Wasserversorgungen bis zu 90 Prozent des Stromverbrauchs auf die Wasserförderung entfallen. Die grössten Einsparpotenziale liegen jedoch nicht in einzelnen Komponenten, sondern im Gesamtsystem. Durch die Umstellung auf einen energiegeführten Betrieb können Energieeinsparungen von bis zu 20 Prozent erreicht werden. Die Umstellung zu einem kostengeführten Betrieb erfolgt idealerweise in sehr enger Zusammenarbeit mit der Elektrizitätsversorgung. Die Umstellung reduziert nicht nur den Energiebedarf und die Stromkosten, sondern erlaubt auch, die Pumpenlast an Zeiten mit günstigen Strompreisen anzupassen und damit ein indirektes Lastmanagement zu betreiben.
Das Seminar zeigte eindrücklich, wie sich technische Entwicklungen, neue gesetzliche Anforderungen und betriebliche Optimierungen ergänzen und wie wichtig der regelmässige Austausch zwischen Gemeinden, Wasserversorgungen, Planern und kantonalen Fachstellen für eine sichere und nachhaltige Trinkwasserversorgung bleibt. ► zu den Fachvorträgen (Folien)
Kontakt: Mathias Kürsteiner, Tel. +41 71 353 65 33, E-Mail
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Überarbeitete Grundlagen der Liegenschaftsentwässerung
Der Praxisordner Regenwasserbewirtschaftung und das Merkblatt zur Abwassersanierung ausserhalb Bauzone wurden vollständig überarbeitet und an die heutigen Anforderungen an einen sachgemässen Gewässerschutz angepasst.
Praxisordner Regenwasserbewirtschaftung
Der Praxisordner dient den Bauämtern als zentrale Vollzugshilfe und unterstützt sie bei der einheitlichen Beurteilung von Baugesuchen. Besonders hervorgehoben wird die gesetzliche Prioritätenfolge: Nicht verschmutztes Regenwasser ist nach Möglichkeit am Ort des Anfalls über eine bewachsene Bodenschicht zu versickern; Einleitungen in Gewässer oder in die Regenwasserkanalisation sind nur zulässig, wenn die Versickerung nachweislich nicht möglich und eine Retention gewährleistet ist. Die Einleitung in die Mischwasserkanalisation bildet die letzte Entsorgungsoption.
Neu integriert wurden zudem die Themen Schwammstadt und Oberflächenabfluss. Angesichts zunehmender Starkniederschläge gewinnen Entsiegelung, Begrünung und oberflächennahe Retentions- und Versickerungsmassnahmen deutlich an Bedeutung. Der Praxisordner zeigt auf, wie Gemeinden und Private diese Aspekte frühzeitig bei der Planung berücksichtigen können. Der überarbeitete Praxisordner wurde durch zahlreiche neue Praxisbeispiele ergänzt. ► zum Praxisordner
Merkblatt Abwassersanierung ausserhalb Bauzone
Das Merkblatt zeigt auf, welche Sanierungslösungen in welchen Fällen rechtskonform angewendet werden können, und unterstützt Gemeinden wie auch Eigentümerinnen und Eigentümer bei Baugesuchen und Sanierungsfragen.
Das Wichtigste im Überblick:
- Der Kanalisationsanschluss ist für den Gewässerschutz die beste – und langfristig meist auch wirtschaftlichste – Lösung. Das Merkblatt erläutert die Kriterien für Zweckmässigkeit und finanzielle Zumutbarkeit eines abwassertechnischen Anschlusses (Richtwert von rund 40'000 Franken für eine typische Liegenschaft).
- Kleinkläranlagen sind zulässig, wenn ein Kanalisationsanschluss weder zweckmässig noch zumutbar ist. Das Merkblatt beschreibt die Anforderungen an Dimensionierung, Betrieb und die Einleitung des gereinigten Abwassers.
- Stapelung mit periodischer Abfuhr des Abwassers: Eine Lösung insbesondere für abgelegene Liegenschaften mit unregelmässigem Abwasseranfall. Das Merkblatt erläutert die technischen und organisatorischen Voraussetzungen.
- Eine landwirtschaftliche Verwertung von häuslichem Abwasser ist nur für bestimmte Landwirtschaftsbetriebe unter genau begrenzten Voraussetzungen zulässig.
Die Zuständigkeiten bei Baugesuchen und Bewilligungen werden erläutert, einschliesslich der Fälle, in denen das Amt für Umwelt beteiligt werden muss. ► zum Merkblatt Abwassersanierung ausserhalb Bauzone
Kontakt: Dominique Zimmer, Tel. +41 71 353 65 39, E-Mail Sandra Bösch, Tel. +41 71 353 65 67, E-Mail
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Neue Bildungsplattform zum Thema Boden
Das zunehmende Interesse von Lehrpersonen aller Stufen und Privaten am Thema Boden, die mehr dazu wissen oder vermitteln wollen, führte zum Launch des Bodennetzes.
Im Lehrplan 21 ist der Boden zwar verankert, doch die Vielschichtigkeit des Themas erschwert den Einstieg. Genau hier setzt das Bodennetz an. Das Bodennetz erleichtert den Zugang: Es bündelt Unterrichtsmaterialien, ausserschulische Lernorte oder Kontakte. So wird das Erdreich mit seinen zentralen Leistungen für Mensch und Natur didaktisch greifbar. Damit trägt es dazu bei, das Wissen zum Umweltkompartiment Boden stärker in Schule und Gesellschaft zu verankern – und den nachhaltigen Umgang mit dieser lebenswichtigen Ressource zu fördern. Das Bodennetz ist eine Arbeitsgruppe der Bodenkundlichen Gesellschaft Schweiz (BGS).
Besuchen Sie das Bodennetz: www.bodennetz.ch
Kontakt: Bodennetz: Mara Figini, Geschäftsstelle Bodennetz, E-Mail Bodenschutz Amt für Umwelt: Fabian Huber, Tel. +41 71 353 65 34, E-Mail
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Energie und Geld sparen in der Weihnachtsbäckerei
Weihnachtsduft liegt in der Luft. Mit ein paar cleveren Kniffen kann beim Kochen und Backen ganz entspannt Energie gespart werden.
- Umluftfunktion nutzen: So kann die Temperatur um bis zu 20 °C gesenkt werden.
- Mehrere Bleche gleichzeitig backen.
- Ofen fünf Minuten vor Backzeitende ausschalten – die Restwärme erledigt den Rest.
- Stets mit Deckel auf dem Topf kochen.
- Nur so viel Wasser kochen, wie benötigt wird (am besten im Wasserkocher).
Neben diesen Tipps gibt es unzählige weitere Möglichkeiten, im Haushalt Energie und die damit verbundenen Kosten zu sparen – besonders im Winter.
Hier geht’s zu den Energiespar-Tipps
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In eigener Sache
In der Abteilung Wasser + Stoffe ergeben sich auf Anfang 2026 mehrere Veränderungen.
Koordinationsstelle Wasser und Lageranlagen: Pensionierung von Mathias Kürsteiner Mathias Kürsteiner, langjähriger Fachspezialist, tritt per Ende Februar 2026 in den Ruhestand. Er prägte während vieler Jahre den Vollzug im Bereich Lagerung und Umschlag umweltgefährdender Flüssigkeiten sowie den Bereich der untertiefen Geothermie (Schwerpunkt Erdwärmesonden). Zudem betreute er die kantonale Koordinationsplattform für den Bereich Trinkwasser und administrierte den Umweltpikettdienst. Mit seinem Engagement hat er wesentlich zur fachlichen Weiterentwicklung der Abteilung beigetragen. Wir danken Mathias Kürsteiner bereits heute für seinen langjährigen, sehr engagierten Einsatz und wünschen ihm für den kommenden Lebensabschnitt alles Gute!
Sandra Bösch wechselt innerhalb der Abteilung und übernimmt per 1. Januar 2026 die Funktion als Fachspezialistin der Koordinationsstelle Wasser und Lageranlagen.
Neuer Fachspezialist technischer Gewässerschutz Ebenfalls per 1. Januar 2026 nimmt Martin Roth seine Tätigkeit als Fachspezialist im Bereich technischer Gewässerschutz auf. Er übernimmt den landwirtschaftlichen Gewässerschutz von Sandra Bösch und die Pikettadministration von Mathias Kürsteiner. Ausserdem wird er Paul-Otto Lutz bei Bauvorhaben im Grundwassergebiet unterstützen. Martin Roth verfügt über eine Ausbildung als dipl. Techniker HF Holzbau sowie langjährige Erfahrung in der Planung, Ausführung und Leitung von Bauvorhaben.
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WEIHNACHTEN: ZEIT des Friedens, TAGE der Besinnung, STUNDEN der Stille, SEKUNDEN des Glücks, AUGENBLICKE der Hoffnung.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit, erholsame Feiertage und ein erfolgreiches, glückliches neues Jahr – mit vielen neuen Chancen und positiven Erlebnissen.
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