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Asyl

Wann finden Menschen als Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene Schutz?

Menschen können ihr Heimatland aus unterschiedlichen Gründen verlassen und an einem anderen Ort eine neue Existenz suchen. Flüchten sie, weil sie wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen von staatlichen Organen an Leib und Leben bedroht oder in schwerem und auf sie persönlich gezielten Masse diskriminiert werden, können sie gestützt auf die Genfer Flüchtlingskonvention als anerkannte Flüchtlinge in einem anderen Staat Aufnahme finden.

Werden sie nicht als Flüchtlinge anerkannt, bestehen aber andere gewichtige Gründe (z.B. weil sie aus einem Kriegsgebiet stammen), weshalb eine Rückkehr bzw. eine Rückschaffung nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist, kann ihnen eine vorläufige Aufnahme gewährt werden.

Verlassen Sie ihre Heimat zum Beispiel aus Gründen der Armut, weil sie keine genügende Bildung erfahren können oder weil sich ihr Lebensraum negativ verändert hat (z.B. durch eine Umweltkatastrophe oder weil der Lebensraum durch ein starkes Bevölkerungswachstum zu eng wird), erhalten sie in der Regel keine Flüchtlinganerkennung oder vorläufige Aufnahme.

Was machen wir?

Für Asylsuchende und Schutzbedürftige, welche der Bund dem Kanton Appenzell Ausserrhoden zugewiesen hat, organisieren wir die Erstunterbringung und Betreuung. Die Erstunterbringung erfolgt im Asylzentrum Sonneblick in Walzenhausen, welches durch den Kanton St. Gallen geführt wird. Appenzell Ausserrhoden hat - auf der Basis einer Vereinbarung - die Betriebsführung dem Kanton St. Gallen übertragen, welchem ein Drittel der insgesamt 80 Plätze zur Verfügung stehen. 

Wird das Asylgesuch nicht bereits während dem Aufenthalt im Zentrum entschieden, weisen wir die Asylsuchenden den Gemeinden zur weiteren Unterbringung und Betreuung zu. Wir koordinieren die Sozialhilfe zwischen dem Bund und den Gemeinden und beraten Asylsuchende und Flüchtlinge, die in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten. Kommen abgewiesene Asylsuchende ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nach und können sie nicht in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden, so erhalten sie von uns gegebenenfalls Nothilfe.

Sie möchten mehr erfahren über die Aufnahme, Betreuung und Gewährung von Leistungen an die Asylsuchenden? Wir haben die Antworten.