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Flüchtlinge und Asylsuchende
Bewilligungsverfahren bei erwerbstätigen Asylsuchenden (N), vorläufig aufgenommenen Personen (F) und Flüchtlingen (B) sowie Personen mit Schutzstatus (S)
Die Zulassung von Asylsuchenden (N-Ausweis), vorläufig Aufgenommenen (F-Ausweis) und anerkannten Flüchtlingen (B-Ausweis) und Schutzsuchenden (S-Ausweis) zum Schweizer Arbeitsmarkt kann erfolgen, wenn diese dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht und weitere Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind.
Zur Erleichterung der beruflichen Integration haben sich die im Bewilligungsverfahren involvierten Ämter und Abteilungen des Kantons Appenzell Ausserrhoden auf eine gemeinsame Richtlinie für die Bewilligungsverfahren geeinigt. Die Richtlinie soll Klarheit im Vollzug schaffen und eine Bewilligungspraxis sicherstellen, die sowohl dem Schutz- als auch dem Förderungsgedanken Rechnung trägt.
Arbeitskräfte gesucht? Das Potenzial von Geflüchteten nutzen: Info-Webinar für Unternehmen
Zum inländischen Arbeitskräftepotential gehören unter anderem auch Personen aus dem Asylbereich (Ausweise B, F und S). Die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Schweizer Arbeitsmarkt kann nicht nur Engpässe bei den Arbeitskräften ausgleichen, auch wird der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert und Sozialhilfekosten gesenkt.
Info-Webinar
Die Arbeitsmarktintegration EJPD lanciert im August 2025 gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und den kantonalen Arbeitsmarktbehörden eine Reihe von kostenlosen, kurzen Webinaren. mehr Infos
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