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Arealentwicklung

Verfügbare Areale und geeignete Immobilien sind entscheidend für eine bedürfnisgerechte Entwicklung der Ausserrhoder Gemeinden. Zusammen mit Grundeigentümern, Gemeinden, kantonalen Fachstellen und weiteren Anspruchsgruppen fördert die Koordinationsstelle Arealentwicklung die Entwicklung unternutzter Areale, die Nachverdichtung sowie die Umnutzung von Flächen, damit diese für eine neue Nutzung verfügbar sind.

Bei der Entwicklung von Arealen sehen sich die Beteiligten mit komplexen planerischen Rahmenbedingungen konfrontiert. Deshalb sollen Gemeinden bei Zentrumsentwicklungen sowie von der Entwicklung von öffentlich zugänglichen Arealen sowie Gewerbe- und Industriegebieten aktiv unterstützt werden. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung von Appenzell Ausserrhoden als Wohn- und Arbeitsstandort geleistet werden.

Die Koordinationsstelle stösst Arealentwicklungen an und begleitet diese unterstützend. Dabei nimmt sie eine koordinative Rolle ein und bindet die verschiedenen Akteure wie Gemeinden, Grundeigentümer, potentielle Investoren und Nutzer, Planer und Entwickler, Generalunternehmen und Stellen der kantonalen Verwaltung mit ihren unterschiedlichen Ausrichtungen und Zielsetzungen lösungsorientiert und zeitgerecht in den Prozess ein.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit / Abteilung Standortförderung ist für die Koordinationsstelle «Arealentwicklung» verantwortlich. Die Leitung der einzelnen Teilprojekte liegt bei Bruno Bottlang, Atelier Bottlang AG.

Für informelle und unverbindliche Auskünfte stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Rufen Sie uns an!

Ablauf / Vorgehen zur Projektauswahl

Ein Antrag zur Bearbeitung eines Arealentwicklungsprojektes kann von unterschiedlichen Anspruchsgruppen (Gemeinden, kantonale Fachstellen, Ortsplaner, Private und Grundeigentümer, Industrie- und Gewerbeverband etc.) bei der Abteilung Standortförderung eingereicht werden. Ein Antrag soll in kurzer Form im Minimum folgende Angaben enthalten:

  • Standortgemeinde, Grundstück(e) Nummern und Grundeigentümer,
  • Ausgangslage, Vorhaben/Absicht, Ziele, Termine
  • Formulierung Unterstützungsbedarf

Der Entscheid zur Bearbeitung eines Arealentwicklungsprojektes liegt in Absprache mit dem Projektleiter «Arealentwicklung» bei der Abteilung Standortförderung im Amt für Wirtschaft und Arbeit.

Zusätzliche Informationen

Standortförderung

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31

Martin Geiser

Leiter Abteilung Standortförderung
T: +41 71 353 64 37

Bruno Bottlang

Projektleiter Arealentwicklung
Atelier Bottlang AG
Lindenstrasse 77a
9000 St. Gallen
T: +41 71 244 88 25