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Handelsregister
Das Team des Handelsregisters führt das öffentliche Verzeichnis der Unternehmen in Appenzell Ausserrhoden.
Das Handelsregister dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion). Eingetragen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht werden rechtlich verbindliche Tatsachen; vorab bei privaten Rechtssubjekten, teilweise auch bei halbstaatlichen und staatlichen Institutionen.
Dienstleistungen
- Vorprüfung von Registerakten
- Beurkundungen
- Eintragungen ins Handelsregister / Registerführung
- Ausstellung von beglaubigten Handelsregisterauszügen
- Kopien von Registerakten
- Auskünfte zu Registerdaten
Handelsregister: Registerdaten abfragen
Transparenzregister:
Meldung der am Unternehmen wirtschaftlich Berechtigten
Am 1. Oktober 2026 tritt das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Ab dann müssen Unternehmen die an ihnen wirtschaftlich berechtigten Personen (d.h. die Personen, die das Unternehmen tatsächlich kontrollieren oder am meisten von seinem Vermögen profitieren) identifizieren und zur Erfassung im vom Bundesamt für Justiz (d.h. nicht vom kantonalen Handelsregister) geführten sog. Transparenzregister melden.
Die Meldung ans Transparenzregister erfolgt in der Regel über die Plattform EasyGov.swiss.
Ausnahme ab etwa 2.Quartal 2027: Wenn alle wirtschaftlich berechtigten Personen im Handelsregister als Gesellschafter oder als Organe des betreffenden Unternehmens eingetragen sind, kann die Meldung auch über das Handelsregister erfolgen, dies allerdings nur zusammen mit einem regulären Handelsregistergeschäft. Die Meldung über EasyGov.swiss ist aber immer möglich.
Welche Unternehmen betroffen sind, welche Übergangsfristen für die Meldepflichten gelten und ab wann und wie diese erfüllt werden müssen, entnehmen Sie bitte den untenstehenden Merkblättern und der
Homepage des Schweizerischen Transparenzregisters.
Wichtig zu wissen ist, dass während der Übergangsfrist eine Meldung im Transparenzregister grundsätzlich innerhalb eines Monats nach einer Eintragung im Handelsregister erfolgen muss.
Merkblatt: Transparenzregister
Supportcenter des Bundesamtes fürJustiz zum Transparenzregister: Support-Center.
Für weitere Fragen zum Transparenzregister wenden Sie sich direkt ans Transparenzregister des Bundesamts für Justiz bzw. an EasyGov, nicht an das Handelsregister.
Vorsicht: Mit der Inkraftsetzung bieten auch dubiose Anbieter Hilfeleistungen zur Einreichung der Transparenzregistermeldungen an. Prüfen Sie solche Angebote genau. Die Eingabe über EasyGov ist kostenlos.
Information: Portal-Bestellungen mit Kartenzahlung
Bestellungen über unser Internet-Portal können auch mit Kredit- und Debitkarten bezahlt werden.
Die möglichen Produkte sind auf unserer Produkt- und Preisliste aufgeführt.
Nach der Firmensuche gelangen Sie durch einen Klick auf das Einkaufswagensymbol (Bestellungen) zur Produkteauswahl. Bei der ersten Bestellung ist einmalig ein Benutzerprofil anzulegen. Danach können die Produkte mit den gängigen Debit- und Kreditkarten bezahlt werden.
Für Bestellungen an eine Adresse im Ausland geben Sie bei der Angabe des Ortes im Benutzerprofil «9100 Herisau» ein und vermerken die genaue ausländische Lieferadresse unter Bemerkungen bei der Bestellung.
Bei Bestellungen von Apostillen/Überbeglaubigungen geben Sie bei den Bemerkungen bitte an, in welchem Land das Dokument eingesetzt werden soll, damit wir wissen, ob eine Apostille oder eine Überbeglaubigung gebraucht wird.