Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, Verordnungen, Kreisschreiben und Weisungen
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR; SR 220)
- Handelsregisterverordnung (HRegV; SR 221.411)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1)
- Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG) (SR 221.301)
- Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz, RAG) (SR 221.302)
- Anleitung und Weisung des Eidg. Amtes für das Handelsregisters vom 1. Juli 2016 an die kantonalen Handelsregisterbehörden betreffend die Prüfung von Firmen und Namen
- Liste der gesperrten Begriffe
- Weisung des Eidg. Amtes für das Handelsregister vom 12. Oktober 2007 betreffend die Eintragung von Finanzkontrollen der öffentlichen Hand im Handelsregister
- Mitteilung des Eidg. Amtes für das Handelsregister vom 15. August 2001 betreffend Sacheinlage und Sachübernahme
- Richtlinien des Eidg. Amtes für das Handelsregister vom 13. Januar 1998 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
- Weisung des Eidg. Amtes für das Handelsregister vom 15. August 1995 über die elektronische Übermittlung des Handelsregister-Tagebuches und über die Anwendungsvoraussetzungen von Artikel 23 Absatz 2 des Gebührentarifs
Elektronischer Geschäftsverkehr
- Merkblatt: elektronischer Geschäftsverkehr
- Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES)
- Verordnung vom 3. Dezember 2004 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Verordnung über die elektronische Signatur, VZertES)
- Verordnung des BAKOM vom 6. Dezember 2004 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur
- Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV)
- Verordnung des EJPD vom 8. Dezember 2017 über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD)
Laufende Gesetzgebungsverfahren
Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren
- Aktienrechtsrevision 2020 - Inkraftsetzung 1. Januar 2023 (Merkblatt)
- Modernisierung Handelsregister - Inkraftsetzung 1. Januar 2021 (Merkblatt)
- Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Global Forum - 01.11.2019 (Merkblatt zur Umsetzung)
- Firmenrechtsrevision - 01.07.2016
- Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) - Teil 2 - insb. ZGB-Änderungen (Inkraftsetzung per 1. Januar 2016) - 23. Dezember 2015
- Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) - Teil 1 - insb. OR-Änderungen (Inkraftsetzung per 1. Juli 2015) - 24. Juni 2015
- Totalrevision der Handelsregisterverordnung - 17. Oktober 2007
Zusätzliche Informationen
Handelsregister
Öffnungszeiten Feiertage 2023/2024
Die Verwaltung bleibt von
23. Dezember bis und mit 2. Januar
geschlossen.
Während dieser Zeit ist das Handelsregister
vom 27. bis 29. Dezember,
9 - 11 Uhr und 14 - 16 Uhr
telefonisch über die
Nummer 071 353 64 50 erreichbar.
Für ein persönliches Erscheinen
ist zwingend ein telefonischer
Termin zu vereinbaren.
Deadline Eintragung 2023
Das Handelsregister kennt keine Deadline für Geschäfte, die noch im Jahr 2023 eingetragen werden sollen. Es bearbeitet alle Eingänge nach Eingang und Priorität. Erfahrungsgemäss werden alle Einträge noch am letzten Werktag des Jahres vorgenommen, welche am zweitletzten eintragungsfähig eingehen. Bei Umstrukturierungen und komplexeren Fällen ist es aber ratsam, diese so früh als möglich, spätestens aber zwei/drei Tage vor dem Weihnachtswochenende zumindest zur Vorprüfung einzureichen.
Bestellungen mit Kartenzahlung möglich
Bestellungen über unser Internet-Portal können auch mit Kredit- und Debitkarten bezahlt werden.
Die möglichen Produkte sind auf unserer Produkt- und Preisliste aufgeführt.
Nach der Firmensuche gelangen Sie durch einen Klick auf das Einkaufswagensymbol (Bestellungen) zur Produkteauswahl. Bei der ersten Bestellung ist einmalig ein Benutzerprofil anzulegen. Danach können die Produkte mit den gängigen Debit- und Kreditkarten bezahlt werden.
Für Bestellungen an eine Adresse im Ausland geben Sie bei der Angabe des Ortes im Benutzerprofil "9100 Herisau" ein und vermerken die genaue ausländische Lieferadresse unter Bemerkungen bei der Bestellung.