Inhalt

Energie und Versorgung: Informationen für die Ausserrhoder Wirtschaft

Die europaweite Energiekrise trifft auch die Schweiz. Die Bevölkerung und die Wirtschaft sind davon betroffen.

Um Engpässe möglichst zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu stärken, arbeiten Bund, Kantone sowie die Strom- und Gasbranche eng zusammen. Getroffene Massnahmen helfen, um Reserven zu schaffen, die Abhängigkeit von Öl und Gas zu reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien zu stärken.

Gemeinsam wollen wir eine Kontingentierungen beziehungsweise Abschaltungen unter allen Umständen zu vermeiden. 

Sie finden hier Ratschläge, die Ihnen das Stromsparen erleichtern. Auch sind Weblinks u. a. zu den bekannten Sensibilisierprogrammen aufgeführt.

Aus dem Arbeitsgesetz

Das Potenzial des Energiesparens soll auch am Arbeitsplatz soweit möglich ausgeschöpft werden. Das Arbeitsgesetz belässt den Unternehmen einen weiten Spielraum und steht den Sparappellen des Bundesrates nicht entgegen. Es obliegt weiterhin dem Arbeitgeber, geeignete Massnahmen zu finden und umzusetzen und die Arbeitnehmenden miteinzubeziehen.

SECO: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen von Energiemassnahmen 

 

Kurzarbeit im Kontext der Energiemangellage

Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) steht den Betrieben bei anrechenbaren Arbeitsausfällen zur Verfügung, wenn die Anspruchsvoraussetzungen gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) erfüllt sind. Dies gilt auch bei Arbeitsausfällen infolge massiv steigender Energiepreise oder bei einer allfälligen Energiemangellage mit behördlichen Massnahmen.

Eine Gewährung von KAE setzt weiter voraus, dass ausserordentliche Umstände zu Arbeitsausfällen führen, welche als nicht zum normalen Betriebsrisiko gehörend erachtet werden.

Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die betroffenen Mitarbeitenden über die Einführung der Kurzarbeit zu informieren und deren Einverständnis schriftlich einzuholen. Die Zustimmung der einzelnen Mitarbeitenden kann auch durch eine legitimierte Arbeitnehmervertretung erfolgen.

Die Anspruchsprüfung erfolgt jeweils einzelfallbezogen durch die Arbeitslosenversicherung AR.

Für die Beurteilung sind unter anderem die folgenden drei Dimensionen massgebend:

  • Die Energieintensität des Unternehmens
  • Bei Unternehmen, die sich auf dem freien Markt mit Strom/Energie eindecken, deren vertragliche Situation
  • Die Möglichkeit der Weitergabe der gestiegenen Energiekosten

Diese drei Dimensionen dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern der gesamte Kontekt des Unternehmens ist zu berücksichtigen. 

Bei einer freiwilligen Produktionsreduktion oder Produktionsreduktion aus Rentabilitätsgründen durch das Unternehmen steht die KAE grundsätzlich nicht zur Verfügung.

Nähere Informationen und das Merbklatt finden sich unter
Kurzarbeitsentschädigung im Kontext der aktuellen Energiemangellage

Für Fragen im Zusammenhang mit der Kurzarbeit verweisen wir auf die betreffende Seite der  Arbeitslosenversicherung AR.