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Newsletter Amt für Umwelt
September 2026 (Vollversion)

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

Gebietsfremde Tierarten breiten sich in der Schweiz zunehmend aus. Viele Arten bleiben unproblematisch, einzelne können jedoch Natur und Gesundheit beeinträchtigen. In Appenzell Ausserrhoden werden insbesondere die Asiatische Hornisse und die Asiatische Tigermücke überwacht. Lesen Sie mehr dazu und zu weiteren Themen aus den Bereichen Umweltschutz und Energie.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Neues Berechnungstool für die Versickerung von Regenabwasser

Unverschmutztes Regenwasser soll wo immer möglich versickert werden. Das bewährte Berechnungstool für Retentionsanlagen wurde deshalb überarbeitet und bietet neu auch eine Planungshilfe für Versickerungsanlagen.

Das überarbeitete Tool ermöglicht die Dimensionierung von Retentionsanlagen, Versickerungsanlagen sowie kombinierten Versickerungs- und Retentionsanlagen. Bei Versickerungsanlagen werden unter anderem die entwässerten Flächen, die mittels Versickerungsversuch bestimmte Sickerleistung und die verfügbare Sickerfläche berücksichtigt. Das Tool dient Baubehörden, Bauherrschaften und Planungsbüros als Hilfsmittel. Priorität bei der Regenabwasserentsorgung haben nach wie vor das flächige Versickernlassen resp. eine Versickerung über die Schulter.

Einsatzbereich des Tools
Das Berechnungstool ist – wie bis anhin – für normale Wohnliegenschaften bis rund 1'500 m² vorgesehen. Für Gewerbe- und Industrieliegenschaften mit Umschlag von wassergefährdenden Stoffen sowie grössere Flächen ist es nur bedingt geeignet. Kleinere Dachflächen bei Gewerbe- oder Dienstleistungsbauten ohne besondere Verschmutzungsrisiken können im Einzelfall mit dem Tool beurteilt werden.

Vor der Dimensionierung einer Versickerungsanlage müssen zudem die Machbarkeit und Zulässigkeit am jeweiligen Standort geprüft werden. Eine konzentrierte Versickerung von Regenabwasser in einer zentralen Anlage ist in Grundwasserschutzzonen, auf belasteten Standorten oder in Hangrutschgebieten nur eingeschränkt möglich. Die Versickerungskarte von Kanton und Gemeinden gibt dazu Hinweise ►Versickerungskarte zum GEP.

Die Berechnung ersetzt damit nicht die Prüfung der konkreten örtlichen Verhältnisse durch eine Fachperson. 

Weitere Hinweise zur Planung und Umsetzung geeigneter Anlagen enthält der Praxisordner Regenwasserbewirtschaftung der Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden.

Aktualisierte Grundlagen für die Dimensionierung
Grundlage für die Aktualisierung des Tools waren die Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» des VSA von 2019 und die revidierte SN 592 000 «Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung» von 2024. Zudem wurden aktualisierte Regenintensitätskurven der Messstation St. Gallen verwendet. Die Auswertungen regionaler Regendaten hatten teilweise grosse Unterschiede zwischen den Messstationen gezeigt. Für das Hinterland lagen zudem keine ausreichenden Daten vor. Auch die Spitzenabflussbeiwerte für unterschiedliche Oberflächen wurden an die aktuelle SN 592 000 angepasst.

Einführung per 1. Januar 2027
Das Tool kann hier heruntergeladen und bereits angewendet werden. Die offizielle Einführung erfolgt per 1. Januar 2027. Wir bitten die Anwenderinnen und Anwender, das Tool zu prüfen und uns allfällige Fehler oder Unstimmigkeiten zu melden. Die Gemeinden resp. Baubehörden wurden bereits vorab über die Einführung des neuen Tools informiert.

Kontakt: Dominique Zimmer, Tel. +41 71 353 65 39, E-Mail

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Neozoen in Appenzell Ausserrhoden: Asiatische Hornisse und Tigermücke im Fokus

Gebietsfremde Tierarten nehmen in der Schweiz zu. Manche bleiben unproblematisch, einzelne Arten können jedoch einheimische Arten, Ökosysteme oder die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen. Zwei aktuell besonders beachtete Arten sind die Asiatische Hornisse und die Asiatische Tigermücke. Auch Appenzell Ausserrhoden beteiligt sich an deren Überwachung.

Was sind Neozoen?
Die selbstständige Ausbreitung von Organismen und die Erschliessung von neuen Lebensräumen sind grundsätzlich ein natürlicher Prozess. In einer zunehmend globalisierten Welt kommt es jedoch vermehrt zu einer durch den Menschen bewusst und unbewusst gesteuerten Ausbreitung von gebietsfremden Pflanzen- und Tierarten. Als Neozoen werden Tierarten bezeichnet, die nach 1492, dem Jahr der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus, eingeschleppt wurden.

Nicht alle dieser Arten sind jedoch invasiv. Als invasiv werden Arten bezeichnet, welche sich rasch und grossflächig ausbreiten und durch ihre Ausbreitung andere Arten, Habitate und Ökosysteme gefährden. Die Ausbreitung invasiver Arten kann durch die Effekte des Klimawandels noch begünstigt werden. So breiten sich beispielsweise auch die Asiatische Hornisse und die Tigermücke in der Schweiz immer weiter aus.

Asiatische Hornisse erstmals in Appenzell Ausserrhoden nachgewiesen
Im Juli 2026 wurde in Herisau erstmals das Vorkommen der Asiatischen Hornisse bestätigt. Die Asiatische Hornisse stellt vor allem für Imker ein Problem dar, da sie sich von Insekten und bevorzugt von Honigbienen ernähren. Durch den grossen Nahrungsbedarf zur Aufzucht ihrer Brut können ganze Bienenvölker ausgerottet werden. Ein Nest kann bis zu 600 Jungköniginnen hervorbringen, welche im Folgejahr neue Staaten bilden können. Dies begünstigt die weitere Ausbreitung.

Tigermücke wird weiterhin überwacht
Eine ebenfalls viel diskutierte invasive Art ist die Tigermücke, welche 2003 erstmals in der Schweiz im Tessin nachgewiesen wurde. Sie ist tagaktiv und aggressiver als einheimische Arten. Problematisch ist allerdings vor allem ihre Rolle als Überträgerin von Krankheiten, wie Chikungunya, Dengue und Zika. Unter geeigneten Bedingungen können Tigermücken solche Viren auch in der Schweiz übertragen, beispielsweise wenn sie zuvor eine infizierte Reiserückkehrerin oder einen infizierten Reiserückkehrer gestochen haben.

In Appenzell Ausserrhoden wurde bisher keine Tigermücke nachgewiesen. Der Kanton beteiligt sich aber an einem Monitoringprojekt der Tigermückenmeldestelle des Swiss TPH. Dabei werden an von Touristen stark frequentierten Orten Fallen aufgestellt, um neue Vorkommen von Tigermücken frühzeitig erfassen zu können. 

Kontakt: Marie-Christine Moser, Tel. +41 71 353 65 60, E-Mail

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Lokalen Solarstrom gemeinsam nutzen

In den Ausserrhoder Gemeinden wird immer mehr Solarstrom produziert – ein wichtiger Beitrag für die langfristige Versorgungssicherheit mit Energie aus umweltschonenden und unerschöpflichen Quellen. Oftmals wird dabei mehr Strom produziert als direkt im eigenen Haushalt oder Gebäude genutzt werden kann. Verschiedene Modelle ermöglichen nun, lokal erzeugten Strom innerhalb einer Liegenschaft, der Nachbarschaft, eines Quartiers oder sogar einer Gemeinde zu teilen und zu nutzen, so den Eigenverbrauch zu erhöhen und gleichzeitig die Netznutzungskosten zu minimieren.

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es, den lokal produzierten Strom innerhalb eines Gebäudes an Mietende und andere Eigentümerschaften zu verkaufen und intern abzurechnen. Dadurch kann ein grösserer Anteil des selbst produzierten Solarstroms direkt genutzt werden. Dies kann die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage verbessern und gleichzeitig die Stromkosten für die Abnehmenden reduzieren. 
 
Mit dem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) kann lokal produzierter Strom zusätzlich auch benachbarten Gebäuden zur Verfügung gestellt werden. Der Strom kann dabei verkauft oder gegenseitig ausgetauscht werden. Dadurch lässt sich der Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit von selbst produziertem Strom gegenüber einem herkömmlichen ZEV weiter erhöhen. Gleichzeitig profitieren mehr Konsumierende von günstigem, lokal produziertem Strom.
 
Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) geht noch einen Schritt weiter: Sie ermöglicht die Nutzung und den Verkauf von lokal produziertem Strom innerhalb eines Quartiers oder sogar einer Gemeinde. Produzierende und Verbrauchende können den Strom dabei flexibel untereinander handeln. 

Ob sich ein (v)ZEV oder eine LEG lohnt, muss jedoch in jedem Fall individuell geprüft werden. Relevante Faktoren sind insbesondere die Höhe und das Volumen des Stromhandels, die Strompreise, die Abrechnungsgebühren und die Grösse und Zusammensetzung der Gemeinschaft.

Weitere Informationen: Lokaler Strom

► Link zum Beratungsangebot des Vereins Energie AR/AI (Wohnbauten) sowie der SAK Onergy AG (Gewerbegebäude und Gemeinden): Beratung Eigenverbrauchsgemeinschaften

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Neuer Informations-Flyer für den Schallschutz bei Kinderkonzerten

Hören Ihre Kinder nicht mehr auf Ihre Anweisungen? Dann liegt es vielleicht an zu lauter Musik beim letzten Kinderkonzert! Damit das nicht passiert, hat eine interkantonale Fachgruppe einen Informations-Flyer rund um das Thema zum Schutz des Gehörs von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren erstellt.

Für Veranstaltungen, die sich hauptsächlich an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren richten, gelten nach der V-NISSG besondere Anforderungen zum Schutz vor Schall. Bei diesen sogenannten Kinderveranstaltungen darf der mittlere Schallpegel 93 dB(A) pro Stunde nicht überschreiten. Doch wann gilt eine Veranstaltung als Kinderveranstaltung und wann nicht? Was ist bei Kinderveranstaltungen zu beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen bietet der neue zweiseitige Flyer, der von einer Fachgruppe erstellt wurde. Er informiert über besondere Anforderungen und gibt praktische Hinweise zum Gehörschutz von Kindern.

► zum Flyer

Kontakt: Fabian Huber, Tel. +41 71 353 65 34, E-Mail

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In eigener Sache

Personelle Veränderungen im Amt:

Neue Fachspezialistin Fliessgewässer und Fischerei
Bereits Mitte Mai hat Marie-Christine Moser ihre neue Stelle in den Bereichen Fliessgewässer, Fischerei und Neobiota angetreten. Marie-Christine Moser hat Biologie studiert und den Masterstudiengang Applied Limnology an der Universität für Bodenkultur Wien abgeschlossen. Damit bringt sie eine sehr passende fachliche Grundlage für ihre neue Aufgabe mit. 

Neue Fachspezialistin Grundwasserschutz
Anfang Oktober 2026 wird Joanna Mander ihre Tätigkeit als Fachspezialistin Grundwasserschutz aufnehmen. Joanna Mander ist eine erfahrene Geologin und wird nach und nach die Aufgaben von Paul-Otto Lutz übernehmen, der per Ende Mai 2027 pensioniert wird. 

Praktikantin Bodenbeprobung
Seit Mitte Juli unterstützt Annika Spaar das Amt bei der Bodenbeprobung im Zusammenhang mit PFAS belasteten Landwirtschaftsflächen. Annika Spaar hat im Juni 2026 ihren Master in Geographie mit Schwerpunkt Physische Geographie an der Uni Zürich abgeschlossen.