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Das Abwasser aus Teufen wird seit dem 1. September 2025 nicht mehr in der ARA Teufen gereinigt, sondern über eine neue Infrastruktur zur ARA Au in St. Gallen geleitet. Dieses Projekt schliesst Teufen, Stein und Hundwil an die regionale ARA an, was eine höhere Abwasserreinigungseffizienz und verbesserte Gewässerqualität der Sitter ermöglicht. Lesen Sie mehr zum erfolgreichen Anschluss an die ARA St.Gallen und zu weiteren Themen aus den Bereichen Energie und Umweltschutz.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
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Teufen, Stein und Hundwil neu an die ARA St.Gallen-Au angeschlossen
Am 1. September 2025 wurde der Schieber geöffnet: Seither fliesst das Abwasser der Gemeinden Teufen, Stein und Hundwil nach St.Gallen. Damit ist ein Generationenprojekt Realität geworden – knapp 20 Jahre nach den ersten Studien und Abklärungen.
Bereits 2005 liess die Gemeinde Teufen eine Anschlussstudie erarbeiten, 2008 folgte eine Absichtserklärung mit der Stadt St.Gallen, 2016 ein Vorvertrag. Die Studie von 2005 empfahl genau die Lösung, die nun umgesetzt wurde. Drei Varianten wurden damals geprüft. Durchgesetzt hat sich die Variante über die Haggenbrücke, weil sie kostengünstig und bewilligungsfähig war. Der Kostenvergleich ergab praktisch keinen Unterschied zwischen einem Anschluss an die ARA St.Gallen-Au und dem Weiterbetrieb der ARA Mühltobel in Teufen. Ausschlaggebend waren damit strategische und ökologische Überlegungen, insbesondere die deutliche Entlastung des Klösterlibachs.
Nutzen für den Gewässerschutz Die ARA Mühltobel in Teufen stiess in den letzten Jahrzehnten regelmässig an ihre Grenzen. Besonders in den Wintermonaten kam es wiederholt zu Nitrifikationsabbrüchen: Die Kläranlage konnte das Ammonium im Abwasser nicht mehr vollständig abbauen, wodurch giftige Stickstoffverbindungen wie Ammonium und Nitrit in den Klösterlibach gelangten. Dieser war stark belastet und beeinträchtigte teilweise auch die Sitter. Die Fliessgewässeruntersuchungen zeigten, dass der Klösterlibach die stärksten Belastungen im ganzen Sitter-Einzugsgebiet des Kantons aufwies. Bei allen geprüften Parametern (Chemie, äusserer Aspekt und pflanzlicher Bewuchs) wurden die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung verfehlt. Ursache war der ausserordentlich hohe Anteil an gereinigtem Abwasser aus der ARA: Bei Trockenwetter führte der Klösterlibach rund 60–70 Prozent gereinigtes Abwasser aus Teufen, Stein und Hundwil.
Mit dem Anschluss an die ARA St.Gallen-Au wird die Belastung des Klösterlibachs nun nachhaltig reduziert. Der Strukturwandel ist kantonsweit sichtbar: Heute gibt es im Kanton noch sechs öffentliche Abwasserreinigungsanlagen, vor 20 Jahren waren es noch dreimal mehr. Gleichzeitig bringt die Behandlung in der ARA St.Gallen-Au eine qualitative Verbesserung, da das Abwasser künftig über eine vierte Reinigungsstufe geführt wird und so auch Spurenstoffe wie Medikamentenrückstände aus dem Wasserkreislauf entfernt werden.
Finanzierung und Kosten Mit Beschluss von 2020 sicherte der Regierungsrat Beiträge von 5.5 Millionen Franken aus dem Gewässerschutzfonds zu. Die Gesamtkosten für die beteiligten Ausserrhoder Gemeinden betragen gemäss aktueller Prognose rund 19 Millionen Franken; die Schlussabrechnung erfolgt 2026.
Perspektiven für die Zukunft Die Gemeinden Bühler und Gais haben vorerst auf einen Anschluss verzichtet. Die neuen Leitungen wurden jedoch bewusst so dimensioniert, dass ein späterer Anschluss technisch ohne Weiteres möglich bleibt. Damit bleibt auch langfristig Handlungsspielraum erhalten.
Kontakt: Dominique Zimmer, Tel. +41 71 353 65 39, E-Mail
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Sauber feuern mit Holz
Die Tage werden kürzer und die Nächte kälter. Mit der Kälte werden die Holzfeuerungen wieder vermehrt in Betrieb genommen. Damit das Anfeuern ohne viel Rauch und Gestank funktioniert, gibt es eine einfache Methode: Brennholz passend stapeln, Anfeuerholz oben drauf legen und anzünden.
Warum oben anzünden? Das Holz brennt dann von oben nach unten ab. Die entstehenden Gase verbrennen vollständig in der heissen Flamme. So entstehen weniger Rauch und Schadstoffe. Ausserdem brennt das Feuer besser kontrolliert als beim Anzünden von unten. Diese Methode funktioniert bei allen Holzöfen mit dem Rauchabzug oben im Feuerraum. Das sind z. B. Cheminées, Kaminöfen, Speicheröfen (wie Kachel- oder Specksteinöfen) und auch Holzherde.
Und wieso ist das wichtig? Obwohl viele Argumente für die Holzenergie sprechen, darf nicht verschwiegen werden, dass insbesondere falsch betriebene Holzfeuerungen vermehrt Schadstoffe ausstossen. Dadurch wird ihre Umgebung mit zusätzlichen Mengen an Russ, Feinstaub und Stickoxiden belastet.
Weiterführende Links: » Merkblatt fair feuern » Auswirkung & Handeln - OSTLUFT » Feinstaub.ch
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Kaminfegerin oder Ihren Kaminfeger – sie wissen am besten Bescheid!
Kontakt Feuerungen generell: Seraina Brandes, Tel. +41 71 353 66 06, E-Mail
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Erfolgskontrolle Energiekonzept und Stromstatistik 2024
Appenzell Ausserrhoden zieht für das Jahr 2024 eine überwiegend positive Bilanz bei der Umsetzung des Energiekonzepts 2017–2025.
Erfolgskontrolle "Energiekonzept" 2024 Der Kanton ist bei den wesentlichen Zielen des Energiekonzepts 2017–2025 gut unterwegs. Bei der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen konnte das Ziel deutlich übertroffen werden. Dies ist auf den einseitigen Ausbau der Photovoltaik zurückzuführen. In Appenzell Ausserrhoden wird hingegen kein Strom aus Windenergieanlagen produziert, weshalb dieses Ziel verfehlt wird. Während der Pro-Kopf-Gesamtenergieverbrauch erneut gesenkt werden konnte, stagniert der Pro-Kopf-Stromverbrauch. Bei der Reduktion fossiler Energien und beim Ausbau der Elektromobilität ist der Kanton auf Kurs. Die Erfolge bei der Zielerreichung sind auf Informations- und Beratungstätigkeiten, Vorschriften im Gebäudebereich sowie der finanziellen Förderung von Massnahmen an der Gebäudehülle, den Umstieg auf sowie der Produktion von erneuerbaren Energien zurückzuführen.
Detailliertere Informationen, die gesamte Auswertung der Erfolgskontrolle sowie den dazugehörigen Flyer können eingesehen werden unter: » Erfolgskontrolle Energiekonzept
Stromstatistik 2024 Gegenüber dem Vorjahr ist der Ausserrhoder Strombezug bzw. die Strommenge, die von den Energieversorgungsunternehmen bezogen wurde, um 4.2 % auf knapp 296 GWh angestiegen. Mit Berücksichtigung des Eigenverbrauchs bei dezentralen Photovoltaikanlagen, welcher aktuell einen Anteil von 9.7 % am Gesamtstromverbrauch ausmacht, lag der Stromverbrauch bei rund 328 GWh. Im Jahr 2024 stammten 80 GWh Strom aus erneuerbaren Quellen aus Appenzell Ausserrhoden. In der Jahresbilanz entspricht dies rund 24 % des konsumierten Stroms. Damit nahm die erneuerbare Stromproduktion gegenüber 2023 um knapp 19 GWh bzw. 35 % zu.
Die Stromstatistik mit allen Details kann eingesehen werden unter: » Energie- und Stromverbrauch
Kontakt: Vera Stern, Tel. +41 71 353 65 37, E-Mail
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Veröffentlichung von NIS-Messungen auf öffentlichen Plätzen
Seit diesem Jahr führt das Amt für Umwelt Messungen von elektromagnetischer Strahlung an öffentlich zugänglichen Orten durch. Diese Strahlung entsteht beispielsweise beim Streaming, Austausch über Social Media oder dem Versenden von Nachrichten. Die ersten Messerfahrungen an öffentlichen Orten bestätigen, dass die Strahlenbelastung sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Die dazugehörenden Messberichte sind frei zugänglich.
Mobilfunkstrahlung gehört zur nicht-ionisierenden Strahlung (NIS). Diese Strahlung ist nicht direkt durch menschliche Sinne erfahrbar. Es braucht daher ein technisches Hilfsmittel zur Visualisierung. Mit Hilfe des amtseigenen NIS-Messgerätes wurden seit Beginn des Jahres neben den Messungen bei privaten Personen auch an verschiedenen öffentlichen Orten im Kanton Messungen gemacht. Bisher gemessen wurden - Bahnhof Herisau - Schwägalp (Hundwil) (zweimal) - Primarschule Lutzenberg - Kantonsschule Trogen - Gemeinde Wald
Die Messberichte werden laufend ergänzt. Für die bisherigen Messungen kann festgestellt werden, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten wurden. Dabei ist ersichtlich, dass die Strahlenbelastung örtlich und zeitlich sehr unterschiedlich ausgeprägt ist:
- Bei der Messung am Bahnhof Herisau sieht man, wie z.B. in der Bahnunterführung die Strahlenbelastung (aufgrund der Abschirmung) weniger ausgeprägt ist als unter freiem Himmel.
- Beim Schwingfest auf der Schwägalp und am schönen Sonntag eine Woche zuvor am gleichen Ort fallen die Strahlungswerte im 3500 MHz (Mobilfunk) Band auf. Gleichzeitig ist auch die Rundfunkbelastung durch DAB sichtbar.
- Während in der Mensa der Kantonsschule Trogen das WLAN bei 2.4 GHz ausgeprägt ist, ist es an der Primarschule Lutzenberg der Rundfunk.
So hat jeder Ort neben seinen Lärm- oder Luftschadstoffbelastungen auch seine strahlenmässigen Eigenheiten. Diese sind aber sehr stark abhängig von der genauen Position und dem Zeitpunkt der Messung. Daher wird das Amt für Umwelt weiterhin an verschiedenen Orten und zu verschieden Zeiten NIS-Messungen durchführen, um der Bevölkerung mehr Einblicke in die NIS-Belastungen auf dem Kantonsgebiet zu ermöglichen. » zur NIS-Messungskarte auf dem Geoportal
Das NIS-Messgerät kann auch von Privaten gegen eine Gebühr für die NIS-Messung innerhalb der eigenen vier Wände ausgeliehen werden: » zu dein Ausleiheinformationen
Kontakt NIS generell: Fabian Huber, Tel. +41 71 353 65 34, E-Mail
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Kantonsrat genehmigt Richtplanpassung - Kapitel Energie
Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 22. September 2025 bedeutende Weichen zum Ausbau der Windenergie gestellt. Im Rahmen der Anpassung des kantonalen Richtplans wurden sechs Eignungsgebiete für Grosswindkraftanlagen festgesetzt. Drei davon mit der höchsten Priorität A: Hochhamm (Urnäsch), Sommersberg/Suruggen (Gais, Trogen) und Ruppen Nord (Trogen, Wald).
Windenergie spielt eine Schlüsselrolle für die Versorgungssicherheit in den Wintermonaten, da etwa zwei Drittel des Jahresertrags während des Winterhalbjahrs produziert werden. Dieser unverzichtbare Beitrag kompensiert die geringere Produktion von Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen in der kälteren Jahreszeit und hilft, die Stromversorgung mit bezahlbarer und regionaler Energie sicherzustellen.
Mit diesem Entscheid hat der Kantonsrat nicht nur auf aktuelle Herausforderungen in der Energieversorgung reagiert, sondern auch Weitsicht bewiesen: Er schafft heute Grundlagen, welche künftige Generationen angesichts der notwendigen Klimaschutzmassnahmen und des steigenden Energiebedarfs entlasten.
Bevor die Richtplananpassung umgesetzt werden kann, muss sie zunächst vom Bund genehmigt werden. Im Anschluss erfolgt die Inkraftsetzung durch den Regierungsrat.
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Überarbeitetes Merkblatt zur Gebindelagerung
Das Amt für Umwelt hat das seit 2013 bestehende Merkblatt «Gebindelager» überarbeitet. Es zeigt verständlich und praxisnah, welche gesetzlichen Anforderungen bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe zu beachten sind. Das Merkblatt richtet sich an Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sowie an öffentliche Einrichtungen.
Warum ist die korrekte Lagerung wichtig? Wer wassergefährdende Flüssigkeiten lagert, trägt Verantwortung für den Schutz der Umwelt. Ein fachgerecht aufgebautes Gebindelager minimiert das Risiko, dass solche Stoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangen und ins Grundwasser versickern oder in ein Gewässer abfliessen.
Was bringt das überarbeitete Merkblatt? Das aktualisierte Merkblatt gibt eine verständliche und praxisnahe Anleitung zur sicheren Lagerung von Gebinden. Es hilft den Betrieben, Risiken zu erkennen und wirksam zu vermeiden. Zudem zeigt es auf, ob ein Gebindelager bei den Behörden gemeldet oder bewilligt werden muss: Gebindelager mit einem Volumen ab 450 Litern, die ausserhalb von Grundwasserschutzzonen und -arealen liegen, sind meldepflichtig. Befindet sich das Lager in einer Schutzzone oder einem Schutzareal, ist es bereits ab einer Lagermenge von 21 Liter bewilligungspflichtig. Kleinlager mit weniger als 450 Litern ausserhalb von Schutzzonen und -arealen sind in der Regel nicht melde- oder bewilligungspflichtig, müssen aber dennoch die Anforderungen des Merkblatts erfüllen.
Was ist jetzt zu tun? Wir empfehlen allen Betreiberinnen und Betreibern, das neue Merkblatt sorgfältig zu lesen und zu prüfen, ob das eigene Lager die Anforderungen erfüllt. So stellen Sie sicher, dass Ihr Lager den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Umweltrisiken wirksam minimiert werden.
Für Fragen oder weiterführende Informationen steht das Amt für Umwelt jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontakt: Manuel Mettler, Tel. +41 71 353 65 31, E-Mail
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Umfrage zum Einsatz von PSM ausserhalb der Landwirtschaft
Das Amt für Umwelt startet im Oktober eine Umfrage in Branchen, in denen Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmittel (PSM) eingesetzt werden. Ziel dieser Erhebung ist es, einen ersten Überblick über den Einsatz in den Betrieben zu gewinnen und damit die Grundlage für anschliessende Erstkontrollen der entsprechenden Gerätschaften und Anlagen zu schaffen.
Was sind Pflanzenschutzmittel? Pflanzenschutzmittel sind Zubereitungen, die Pflanzen vor Schadorganismen schützen, Pflanzenerzeugnisse konservieren oder unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile vernichten.
Weshalb sind Pflanzenschutzmittel für den Gewässerschutz relevant? Sie enthalten chemische Wirkstoffe mit biozider Wirkung und sind daher toxisch für Wasserorganismen. Beim unsachgemässen Befüllen und Reinigen von Spritzgeräten sowie bei der Lagerung können sie direkt oder über Abflüsse (Schächte, Rinnen etc.) in Gewässer gelangen. Schon kleinste Mengen führen zu einer Gewässerverschmutzung oder verursachen sogar ein Fischsterben.
Warum die Umfrage wichtig ist! Die Ergebnisse der Umfrage dienen als Basis für die Planung und Durchführung gezielter Kontrollen. Damit wird die Einhaltung der Umweltvorschriften sichergestellt und die Umweltbelastung minimiert. Zu einer regelmässigen Überprüfung der Betriebe ist der Kanton gemäss Art. 47a der eidg. Gewässer-schutzverordnung (GSchV; SR 814.201) verpflichtet.
Kontakt: Manuel Mettler, Tel. +41 71 353 65 31, E-Mail
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In eigener Sache
Wir verabschieden:
Marlene Rüegg hat das Amt für Umwelt verlassen, um eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Seraina Brandes betreut ab sofort das gesamte Fachgebiet «Gewerbliche Emissionen und Feuerungskontrollen» in der Abteilung Luft und Boden. Sie erreichen Frau Brandes unter der Telefon Nr. +41 71 353 66 06 oder seraina.brandes@ar.ch.
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