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Nichtionisierende Strahlung und Gesundheit

Die Wirkung nichtionisierender Strahlung auf den Menschen hängt von der Intensität und der Frequenz der Strahlung sowie der Dauer der Exposition ab, nicht aber vom Funkkdienst respektive der Mobilfunkgeneration. Aufgrund bisheriger Untersuchungen ist bei Belastung mit schwacher nichtionisierender Strahlung nicht mit kurz- bis mittelfristigen gesundheitlichen Schäden zu rechnen.

Allgemeine Belastung

Wie verträglich elektromagnetische Strahlung für den Menschen ist, ist ein Thema, das die Wissenschaft seit Jahrzehnten beschäftigt. Konzentrierte sich das Interesse anfangs vor allem auf niederfrequente Strahlung, wie sie beispielsweise von Hochspannungsleitungen emittiert wird, rückte in den letzten Jahren zunehmend die hochfrequente Strahlung von Radio-, Fernseh- und Mobilfunkantennen in den Blickpunkt der Forschung

Uneinig ist man sich heute, ob es neben der bereits beschriebenen thermischen Wirkung bei kleinen hochfrequenten Feldern noch andere Effekte gibt, die möglicherweise gesundheitsschädigend sind. So klagen manche Anwohner in der Nähe von Mobilfunkantennen über Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Hautausschläge. Diese Symptome treten oftmals bei Feldstärken auf, die weit unterhalb der Grenzwerte liegen.

Grenzwerte in der Schweiz

Zum Schutz der Bevölkerung vor Elektrosmog durch Mobilfunkanlagen, Hochspannungsleitungen und Rundfunksender hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen.

Für Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) gelten in der Schweiz deutliche strengere Grenzwerte (Anlagegrenzwert) als in den Nachbarstaaten. Diese müssen dort eingehalten werden, wo sich Menschen längere Zeit aufhalten. Daneben gelten für alle übrigen Gebiete, in denen sich Menschen aufhalten können, international harmonisierte höhere Immissionsgrenzwerte, die sich nach den Empfehlungen der WHO richten. Diese richten sich nach den wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsschäden. Der Anlagegrenzwert ist 10-mal tiefer als der Immissionsgrenzwert.

»» Link zur Themenseite "Elektrosmog: Das Wichtigste in Kürze" des BAFU

Persönliche Belastung

Zur Belastung des Einzelnen trägt der Gebrauch des eigenen Handys zu einer stärkeren Strahlenbelastung als der in der Nachbarschaft stehenden Sender bei. Einen bedeutenden Anteil der persönlichen Strahlenbelastung kommt auch von den vielen elektrischen Geräten im eigenen Haushalt. Hier kann jeder Einzelne durch sein Verhalten und die Wahl der elektrischen Geräte in seinem Wohnumfeld zur Minderung der eigenen Belastung beitragen.

Das AWEL des Kantons Zürich schreibt zu ihrer 10-jährigen Messreihe auf verschiedenen Schulplätzen "Die Messungen zeigen, dass die Grenzwerte im ganzen Kantonsgebiet im Allgemeinen deutlich unterschritten werden" und zu den Messungen mit Privatpersonen "Deutlich zum Vorschein kommt bei diesen Messungen, dass die Belastung durch eigene Funkanwendungen wie Mobil- und Schnurlostelefonie oder WLAN in der Regel stärker ist als die Strahlung, der man durch eine nahe gelegene Mobilfunksendeanlage ausgesetzt ist." 

»» Link zu Tipps zur Belastungsminimierung (Elektrosmog im Alltag)
»» Link zu Tipps für die Handybenutzung des BAG

NIS-Monitoring und Gesundheit

Um die Entwicklung der Mobiltelefonie – insbesondere die Einführung von 5G – zu begleiten, hat der Bundesrat im April 2020 eine Serie von Massnahmen beschlossen. Dazu gehören neben der Förderung der Forschung im Bereich Mobilfunk und Gesundheit unter anderem auch die beiden Themen Monitoring der Strahlenbelastung sowie die Schaffung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle für NIS: 

  • Mehr Informationen bezüglich der Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung (NIS) werden periodisch durch das SwissNIS Konsortium erhoben und davon jährlich eine nationale Übersicht erstellt.
    »» Link zu den Expositionsmessungen durch SwissNIS
    »» Link zu den Jahresberichten 2021 und 2022
     
  • MedNIS hat das Ziel, eine bessere medizinische Beratung von Menschen, die an Beschwerden leiden, die sie auf nichtionisierende Strahlung von Strom- und Funkanwendungen im Alltag zurückführen, zu ermöglichen. Im Auftrag des BAFU hat das Institut für Hausarztmedizin der Universität Freiburg dazu ein schweizweites medizinisches Beratungsnetz für nichtionisierende Strahlung, MedNIS, entwickelt. Elektrosensible Personen können sich über den Hausarzt an MedNIS Ärzte weiter verweisen lassen. Beim Fehlen eines Hausarztes kann man sich auch direkt über die Website von MedNIS mit einem besonders ausgebildeten Spezialisten aus dem Beratungsnetzwerk in Verbindung setzen.
    »» Link zu MedNIS - Schweizerisches medizinisches Beratungsnetz für nichtionisierende Strahlung
    »» Link zu MedNIS-Konsiliarärzte in der Ostschweiz

Aktuelle Forschungsergebnisse zu NIS

Zur fachlichen Unterstützung hat das BAFU im Jahr 2014 eine Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) einberufen. Diese sichtet die neu publizierten wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema und wählt diejenigen zur detaillierten Bewertung aus, die aus ihrer Sicht für den Schutz des Menschen von Bedeutung sind oder sein könnten.

Die Ergebnisse werden vierteljährlich in einem Newsletter publiziert.
»» Newsletter der Beratenden Expertengruppe NIS

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35