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Licht - Lichtverschmutzung

Die künstliche Beleuchtung von Aussenräumen ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil unserer Kultur geworden. Die zunehmenden Lichtemissionen zeigen aber auch negative Begleiterscheinungen. Oft wird ein erheblicher Teil des erzeugten Lichts in die natürlich Umwelt abgegeben - und das hat unerwünschte Folgen für nachtaktive Tiere, Insekten und Pflanzen. Nächtliches Kunstlicht wird aber auch immer mehr für Menschen zum lästigen Phänomen. Eine zweckmässige und effiziente Beleuchtung trägt zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt bei. Damit lassen sich unnötige Lichtemissionen und Lichtimmissionen vermeiden und zudem Strom und Kosten sparen.

Vermeidung von Lichtverschmutzung

Von der Strassenbeleuchtung bis zur Beleuchtung von Sportplätzen oder historischen Gebäuden - letztlich geht es darum, ein Gleichgewicht zwischen notwendiger Beleuchtung und Umweltschutz zu finden. Dabei sind sieben Grundsätze zu beachten. Dieses Gleichgewicht kann oft durch eine Kombination der Massnahmen erreicht werden wie zum Beispiel: Nur so viel Licht vorsehen wie nötig (nicht zuletzt, um Energie zu sparen), verbindliche Betriebszeiten festlegen oder das Licht noch präziser ausrichten.

Dabei unterscheiden sich die Lösungen nach den verschiedenen Einsatzzwecken und -gebieten. Mit der Vollzugshilfe "Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen" von 2021 werden die sieben Massnahmen entsprechend den verschiedenen Beleuchtungssituationen und -anlagen differenziert. Zudem enthält die Vollzugshilfe auch Hilfen für die Beurteilung von Störungen durch Licht.

Fachplanung für optimalen LED-Einsatz

LED-Leuchten bieten ein grosses Potential Licht gezielt und effizient einzusetzen. Die LED-Leuchten unterscheiden sich nicht nur betreffend Lichtwärme und Lichtintensität, sondern auch betreffend Aufbau. Mit Reflektoren und Linsen kann das Licht gezielt gelenkt werden. Je nach Anwendungsort können die Leuchten entsprechend konfiguriert werden. Es besteht aber die Gefahr, dass falsche Leuchten-Konfigurationen eingesetzt werden.

Die Auswahl der richtigen Produkte in der gewünschten Qualität ist komplex. Eine gute Beratung für alle Anwenderinnen und Anwender in Haushalt, Dienstleistung und Industrie ist wichtig. Entsprechend wird für die Planung und die Ausführungskontrolle bei grösseren Beleuchtungen der Beizug ausgewiesener Fachpersonen empfohlen.

Veranstaltung mit Laserstrahlung

Lichteffekte, verursacht durch Laseranlagen an einem Konzert oder in der Disco, sind ebenfalls nicht unbedenklich und unterliegen einer Meldepflicht. Auch hier gilt, das Negative zu vermeiden, ohne auf das Positive verzichten zu müssen.

Für den Vollzug der Regelungen über Veranstaltungen mit Laserstrahlung ist seit 1. Dezember 2020 das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Das BAG kontrolliert die Einhaltung der V-NISSG und kann, um den Schutz des Publikums sicherzustellen, Sofortmassnahmen direkt vor Ort anordnen.

Das BAG betreibt zum Thema Laser eine Informationsseite und ein Meldeportal. Es prüft die eingereichten Meldungen. Bei komplexen Fällen kann das BAG eine Messfirma für die Gefährdungsbeurteilung beiziehen. Hilfe für Veranstalter bieten auch die Fragen und Antworten zum Meldeportal.

»» Informationen für Veranstaltungen mit Laserstrahlung (BAG)
»» Faktenblatt zu Veranstaltungen mit Laserstrahlung (BAG)

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

  • Die Gemeinden ziehen den Aspekt von Lichtimmissionen bei der Planung von Strassen- und Platzbeleuchtungen sowie bei der Prüfung von Baugesuchen für Leuchtreklamen mit ein.

Kantonsaufgaben

  • Das Amt für Umwelt berät Gemeinden und Private bei der Vermeidung von Lichtverschmutzung.
  • Das Amt für Umwelt beurteilt den Aspekt von Lichtimmissionen bei Bauprojekten mit kritischen Beleuchtungskonzepten in Absprache mit der Gemeinde.

Allgemeine Publikationen und Links zum Thema

«« Link zur Webseite von Dark-Sky Switzerland
«« Link zur Themenseite Lichtemissionen (Lichtverschmutzung) des BAFU
«« Link zum Webdossier Dunkelheit und Licht des BAFU
«« Link zur Webseite der Schweizer Licht Gesellschaft
 
Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen (BAFU 2021)
Merkblatt für Gemeinden Begrenzung von Lichtemissionen (BAFU 2021)

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35