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Schadorganismen / Schädlinge
Lebewesen, die Menschen, Tieren oder Umwelt schaden beziehungsweise die biologische Vielfalt beeinträchtigen können, werden als Schadorganismen bezeichnet. Zu den Schadorganismen zählen gebietsfremde Organismen (Neobiota), Quarantäneorganismen und Lästlinge, die in Folge der Klimaerwärmung übermässig auftreten. Gemäss Freisetzungsverordnung (FrSV) Art. 52 Abs. 1 ist das Amt für Umwelt dafür zuständig, erforderliche Massnahmen zur Bekämpfung oder Verhinderung eines künftigen Auftretens von Schadorganismen anzuordnen. Das Amt für Umwelt wurde überdies als kantonale Meldestelle bestimmt und erfasst sämtliche im Kanton eingehende Meldungen bzgl. Schadorganismen.
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Meldestelle
René Glogger
Telefon +41 71 353 65 68
rene.glogger@clutterar.ch