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Erfolgskontrolle Energiekonzept

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Bereich
Pro-Kopf-Gesamtenergieverbrauch
(Basisjahr 2005)

Pro-Kopf-Stromverbrauch
(Basisjahr 2005)

Stromproduktion aus Wasserkraft

Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien
Ziel 2025




Stand 2020




Detail Pro-Kopf-Gesamtenergieverbrauch

Ziel:
Der Pro-Kopf-Gesamtenergieverbrauch soll bis 2025 um 25 % gesenkt werden (Basisjahr 2005).
Stand:
Bis 2020 konnte der Pro-Kopf-Gesamtenergieverbrauch um 22 % gegenüber 2005 vermindert werden.
Bemerkung:
Die starke Reduktion des Pro-Kopf-Gesamtenergieverbrauchs im Jahr 2020 ist unter anderem bedingt durch die stark reduzierte Mobilität aufgrund der Corona-Pandemie.
Detail Pro-Kopf-Stromverbrauch

Ziel:
Der Pro-Kopf-Stromverbrauch soll bis 2025 um 6 % gesenkt werden (Basisjahr 2005).
Stand:
Bis 2020 erhöhte sich der Pro-Kopf-Stromverbrauch um 1 % gegenüber 2005.
Detail Stromproduktion aus Wasserkraft
Ziel:
Die Stromproduktion aus Wasserkraft soll bei rund 7 GWh/Jahr erhalten bleiben.
Stand:
2020 betrug die Stromproduktion aus Wasserkraft 7 GWh/Jahr.
Detail Stromproduktion aus neuen* erneuerbaren Energien

*Als neue erneuerbare Energiequellen werden zusammenfassend alle erneuerbaren Energiequellen exkl. Wasserkraft bezeichnet. (Hinweis: Der PV-Eigenverbrauch lässt sich nicht ganz genau beziffern).
Ziel:
Die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien soll auf 32 GWh/Jahr ausgebaut werden.
Stand:
Bis 2020 erreichte die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien rund 28 GWh/Jahr.
Bemerkung:
Die Stromproduktion der Photovoltaikanlagen wurde rückwirkend auf Basis der durchschnittlichen Solarstrahlung witterungs-bereinigt.
Link zu den Detailstatistiken
Link zu den Teilzielen
Detail Industrie und Gewerbe
Für das Jahr 2020 haben sich 26 Industrie-, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe an 43 Betriebsstätten für eine Zielvereinbarung entschieden. Dabei soll in erster Linie das wirtschaftliche Potenzial zur Effizienzsteigerung und CO2-Reduktion für industrielle und betriebliche Prozesse genutzt werden.
Link zu den Detailstatistiken
Zusätzliche Informationen
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T: +41 71 353 09 49
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Ausgabe April 2022
Das Bulletin erscheint zweimal jährlich