Geschätzte Leserin, geschätzter Leser
Per 1. Juli 2023 wurden die bestehenden Strassenlärmberechnungsmodelle durch das neue Emissionsmodell für Strassenlärm sonROAD18 abgelöst. Die vorliegende Vollzugshilfe ergänzt die bestehenden Publikationen punktuell und enthält Anwendungsempfehlungen für die Einstellungen in Berechnungsprogrammen. Lesen Sie mehr dazu und zu weiteren Themen aus den Bereichen Gewässerschutz, Luft und Energie.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
|
Neues Modul sonROAD18 für Strassenlärmberechnungen
Strassenlärm ist mit Abstand die bedeutendste Lärmquelle in der Schweiz. Um die bestehende Lärmbelastung zu bestimmen, kommen heute meist Lärmberechnungen zum Einsatz. Das bisherige Berechnungsmodell StL86+ kam an seine Grenzen und wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Deshalb wurde es per 1. Juli 2023 durch das neuere Berechnungsmodell sonROAD18 ersetzt.
Berechnungen sind heute häufig das Mittel der Wahl beim Erstellen von Lärmgutachten oder ganzer Lärmkataster. Dies erlaubt eine einfache, flächendeckende und schnelle Ermittlung der Lärmbelastung von Strassen. Dabei ist ein realistisches Berechnungsmodell zentral, welches die jeweils konkrete Situation an einem Ort so genau wie möglich wiedergibt. Das Modell soll in der Lage sein, sowohl die verschiedenen Fahrzeugkategorien korrekt zu erfassen als auch die Wirkung von Lärmbegrenzungsmassnahmen präzise zu bestimmen. Das bisherige Berechnungsmodell StL86+ liefert zum Beispiel erst ab 45 km/h verlässliche Resultate. So können Massnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsreduktionen (z.B. Tempo 30) und/oder die Berücksichtigung von Elektro-Fahrzeugen, nur ungenügend oder gar nicht abgebildet werden. Mit dem neuen Modell sonROAD18 können diese Strassenlärm-Emissionen mit den aktuellen Verkehrsregimen und den aktuellen Fahrzeugzusammensetzungen prognostiziert werden. Dies erlaubt es auch in Zukunft, die Bevölkerung bestmöglich vor übermässigem Strassenlärm zu schützen. Deshalb ist ab sofort für alle neuen Baugesuche an lärmbelasteten Standorten das neue Berechnungsmodell sonROAD18 zu verwenden. Etliche Ingenieurbüros sind bereits mit dem neuen Modell vertraut.
Link: »» Strassenlärm-Emissionsmodell sonROAD18
Kontakt: Fabian Huber, Tel. +41 71 353 65 34, E-Mail
zurück zur Übersicht
|
Baubeginn abwassertechnischer Anschluss der Gemeinden Teufen, Stein und Hundwil an die Stadt St. Gallen
Bis 2025 soll die ARA Teufen aufgehoben und das Abwasser aus den Gemeinden Teufen, Stein und Hundwil in der ARA Au, St. Gallen, gereinigt werden. Die Stimmbürger hatten dieses Gewässerschutzprojekt mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Aufgrund des Anschlusses wird die Abwasserreinigungsanlage Au, St. Gallen während der nächsten drei Jahren erweitert.
Die Bauarbeiten auf der ARA Au, St. Gallen, für die Erweiterung der Reinigungskapazität (von aktuell 66'000 auf neu 88'000 Einwohnergleichwerte inklusive Industrie) sind im Sommer 2023 gestartet, die Bewilligung für den Leitungsbau in den Gemeinden Stein und Teufen wird ebenfalls demnächst erwartet. Bereits seit Ende 2021 wird das Abwasser aus der Gemeinde Hundwil provisorisch der ARA Teufen zugeleitet. Die ARA Teufen wird ab 2025 zu einer Pumpstation umgebaut und das Abwasser zukünftig über die Gmündertobelbrücke nach Stein geleitet: Die gemeinsame Abwasserableitung der drei beteiligten Ausserrhoder Gemeinden führt vom Gebiet Rämsen nach Blatten, von wo das Abwasser über die Haggenbrücke ins städtische Abwassernetz gepumpt wird. Beim Projekt für die Abwasserableitung wurde ein allfälliger späterer Anschluss der Gemeinden Bühler und Gais bereits mitberücksichtigt: Die beiden Gemeinden wollen allerdings bis auf weiteres ihre eigene ARA betreiben. Die Gesamtkosten bei diesem Projekt belaufen sich für die drei Ausserrhoder Gemeinden auf gesamthaft 19 Mio. Franken. Erhöhte Betriebssicherheit, verbesserte Reinigungseffizienz und günstigere Vorfluterverhältnisse sprechen für solche Anschlussprojekte an grosse, regionale ARA. Der Regierungsrat unterstützt das Projekt und hat dafür rund 5.6 Mio. Franken aus dem kant. Gewässerschutzfonds zugesichert. Die ARA Au, St. Gallen, wird nach dem Anschluss von Teufen zudem mit einer Aktivkohlestufe zur Elimination von Spurenstoffen nachgerüstet. So können für Wassertiere schädliche Wirkstoffe aus Medikamenten, Kosmetika etc. aus dem Wasserkreislauf entfernt werden.
Anschlussprojekte in Rehetobel und Neckertal
Derzeit baut die Gemeinde Rehetobel die ARA Habset im Gebiet Zweibruggen zu einer Pumpstation um. Bis spätestens Ende 2023 wird das Abwasser in die Dükerleitung des Abwasserverbandes Altenrhein eingeleitet und in der Verbandsanlage in Thal/SG gereinigt. Nach der Aufhebung der ARA Rehetobel-Wiesli (2016), ARA Speicher (2019) und ARA Trogen-Wald (2020) verblieb die ARA Rehetobel-Habset als vorläufig letzte öffentliche ARA im Einzugsgebiet der Goldach.
Die Gemeinden Schwellbrunn und Schönengrund beteiligen sich in einem Zweckverband am Betrieb der ARA Tüfi in Wald-Schönengrund. Nach einer neuerlichen Gemeindefusion im Neckertal wird nun in einem detaillierten Vorprojekt ein Zusammenschluss mit den ARA Hemberg und ARA Neckertal-Rennen geprüft.
Kontak: Valentin Lanz, Tel. +41 71 353 65 39, E-Mail
zurück zur Übersicht
|
Mobilfunkstrahlung: Bund eröffnet Beratungsstelle
Die Entwicklung der Mobilfunknetze wirft Fragen auf, auch im Gesundheits- und Umweltbereich. Fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung in der Schweiz bezeichnen sich als elektrosensibel. Um die Entwicklung der Mobiltelefonie – insbesondere die Einführung von 5G – zu begleiten, hat der Bundesrat im April 2020 eine Serie von Massnahmen zum Gesundheitsschutz beschlossen. Dazu gehört die Einrichtung einer neuen umweltmedizinischen Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung.
Ziel ist eine bessere medizinische Beratung von Menschen, die an Beschwerden leiden, die sie auf nichtionisierende Strahlung von Strom- und Funkanwendungen im Alltag zurückführen. Im Auftrag des BAFU hat das Institut für Hausarztmedizin der Universität Freiburg dazu ein schweizweites medizinisches Beratungsnetz für nichtionisierende Strahlung, MedNIS, entwickelt. Elektrosensible Personen können sich über den Hausarzt an MedNIS Ärzte weiter verweisen lassen. Beim Fehlen eines Hausarztes kann man sich auch direkt über die Website von MedNIS mit einem besonders ausgebildeten Spezialisten aus dem Beratungsnetzwerk in Verbindung setzen.
Links: »» MedNIS - Schweizerisches medizinisches Beratungsnetz für nichtionisierende Strahlung »» MedNIS-Konsiliarärzte in der Ostschweiz
Kontakt: Fabian Huber, Tel. +41 71 353 65 34, E-Mail
zurück zur Übersicht
|
Unsere Gewässer sind keine Aquarien oder Gartenteiche
Das Entleeren von Aquarien und Gartenteichen in unsere Gewässer kann dem heimischen Ökosystem erheblichen Schaden zufügen und ist illegal. Einheimische Tiere und Pflanzen können durch die gebietsfremden Arten verdrängt und im schlimmsten Fall ausgerottet werden. Auch das entleerte Wasser birgt Gefahren, da sich darin Krankheitserreger befinden können.
Bewohner von Aquarien und Gartenteichen in die Gewässer auszusetzen mag danach klingen, dem Tier etwas Gutes zu tun, indem man ihm die Freiheit schenkt. Doch diese vermeintliche "Freiheit" ist weder für den Aquarienbewohner noch für unsere heimische Fauna und Flora "gut". Zudem werden nicht nur die Tiere freigelassen, sondern zusätzlich auch die Pflanzen und das beinhaltete Wasser samt darin enthaltenen Kleinstlebewesen freigesetzt. Die ausgesetzten Organismen stammen mehrheitlich aus anderen Regionen der Welt und können bei uns meist nicht überleben. Diejenigen die sich trotzdem etablieren, können als invasive Arten dem Ökosystem unserer Gewässer grossen Schaden zufügen. Heimische Arten werden verdrängt, krank oder können sogar ausgerottet werden. Beispielsweise bedrohen ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten einheimische Amphibien- und Insektenvorkommen. Daher muss bereits das Anschaffen eines Tiers oder das Anlegen eines Aquariums oder Gartenteiches wohl überlegt sein hinsichtlich des Zeitaufwandes, der Pflege, dem Platzbedarf etc. Wer ein Aquarium anschafft oder einen Gartenteich anlegt, muss sicherstellen, dass keine Lebewesen entkommen können. Falls man das Aquarium oder den Teich nicht mehr behalten kann oder will, ist es wichtig, den Inhalt nicht in unsere Gewässer zu entlassen. Kann für die tierischen Bewohner kein geeignetes Zuhause gefunden werden, sollten die Tiere einer Tierarztpraxis übergeben werden. Wasserpflanzen müssen via Kehricht vernichtet und das Wasser darf nur über die Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden. Damit können unsere Gewässer und Lebensräume geschützt und ein wertvoller Beitrag für die Biodiversität geleistet werden.
Link: »» Freisetzung von Organismen
Kontakt: René Glogger, Tel. +41 71 353 65 68, E-Mail
zurück zur Übersicht
|
Klimastrategie: Erfolgreiche erste Gemeindeveranstaltung
Am 27. Juni fand in Teufen der erste Klimaanlass für die Ausserrhoder Gemeinden statt. Rund 30 Vertretungen aus den Gemeinden und der kantonalen Verwaltung nahmen teil.
Ziel der Zusammenkunft war es, einen Erfahrungsaustausch zwischen dem Kanton und den Gemeinden zu ermöglichen und dabei sowohl Projekte aus der kantonalen Klimastrategie als auch Gemeindeprojekte im Klimabereich vorzustellen. Die Veranstaltung war ein Erfolg und zeigte, dass die kantonale Klimastrategie eine breite Unterstützung auf verschiedenen Ebenen erfährt. Es wurden Ideen und Best Practices geteilt, die den Teilnehmenden Inspiration für zukünftige Projekte geben sollen. So zum Beispiel diverse Massnahmen der Gemeinde Speicher zur Förderung der Biodiversität: Mit wenigen, einfachen Mitteln wurden Dorfplatz, Friedhof und Co. neu und artenreich gestaltet. Beim anschliessenden Apéro riche wurden die vielen Ideen engagiert weiterdiskutiert. Vielen Dank für das zahlreiche Erscheinen!
Link: »» Präsentation (PDF)
Kontakt: Vera Stern, Tel. +41 71 353 65 37, E-Mail
zurück zur Übersicht
|
Ausserrhoder Betriebe arbeiten erfolgreich an der Energieeffizienz
Industrie- und Dienstleistungsbetriebe im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind hinsichtlich ihrer Energieeffizienz auf gutem Weg: Sie haben 2022 erneut zahlreiche Energieeffizienzmassnahmen umgesetzt und verringern damit ihren jährlichen Gesamtenergieverbrauch um rund einen Fünftel.
Mit dem Ziel, den eigenen Energieverbrauch zu reduzieren, können Industrie- und Dienstleistungsunternehmen Zielvereinbarungen mit dem Bund treffen. Dabei werden die Unternehmen von den beiden akkreditierten Energieberatungsorganisationen Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) oder Cleantech Agentur Schweiz (act) unterstützt. Mit den in der Regel auf zehn Jahre abgeschlossenen Vereinbarungen werden eine Steigerung der Energieeffizienz und die Senkung der CO2-Emissionen angestrebt. Die Einhaltung einer entsprechenden Zielvereinbarung ist Bedingung für eine CO2-Abgabebefreiung und/oder eine Rückerstattung des Netzzuschlags. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben sich im letzten Jahr 47 Betriebsstätten des Industrie- und Dienstleistungssektors freiwillig für solche Zielvereinbarungen mit der EnAW entschieden. Gemäss dem jährlichen EnAW-Reporting konnten im Kanton Appenzell Ausserrhoden durch die in den Zielvereinbarungen definierten Massnahmen im vergangenen Jahr erneut mehr als 21 Millionen Kilowattstunden (kWh) eingespart werden. Das entspricht Energiekosten von rund zwei Millionen Franken (Annahme: 10 Rp. pro kWh). Ein Grossteil der eingesparten Energie geht auf wenige Massnahmen zur Effizienzsteigerung von Prozessen zurück (12 Millionen kWh). Auf lange Sicht weisen diese das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, da sie neben dem gesenkten Energieverbrauch und der daraus resultierenden Kostensenkung oftmals Prozesse optimieren und die Produktivität erhöhen. Die Mehrheit der Massnahmen wurden 2022 allerdings bei der Beleuchtung realisiert. So ist ein Leuchtmittelersatz mit LED einfach und günstig umzusetzen.
Links: »» EnAW-Report 2022 »» Top 5 der häufigsten/wirksamsten Massnahmen
Kontakt: Vera Stern, Tel. +41 71 353 65 37, E-Mail
zurück zur Übersicht
|
Erfolgskontrolle Energiekonzept und Stromstatistik
Sowohl der Energie- als auch der Stromverbrauch im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben 2022 gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Zudem ist die Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen erneut angestiegen. Dies zeigen die Erfolgskontrolle des Energiekonzepts 2017–2025 und die Stromstatistik. Beides sind wichtige Instrumente für das jährliche Monitoring zur Erreichung der im Energiekonzept definierten Ziele.
Erfolgskontrolle Energiekonzept 2022
Ausserrhoden ist bei den wichtigen Zielen des Energiekonzepts 2017-2025 auf Kurs. Speziell erfreulich sind die Reduktion des Pro-Kopf-Gesamtenergieverbrauchs und des Pro-Kopf-Stromverbrauchs gegenüber dem Vorjahr. Bei diesen Erfolgen gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass 2022 ein warmes Jahr war und 17 % weniger Heizgradtage aufwies als 2021. Beim Ausbau der neuen erneuerbaren Stromproduktion (ohne Wasserkraft) wurde das Ziel durch den massiven Photovoltaik-Ausbau bereits erreicht. Als neues Ziel ist in Art. 2 Abs. 3 des kantonalen Energiegesetzes (kEnG; bGS 750.1) definiert, bis ins Jahr 2035 mindestens 40 % des kantonalen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien aus dem Kanton zu decken.
Stromstatistik 2022
Gegenüber dem Vorjahr ist der Ausserrhoder Stromverbrauch um 6.8 % auf 309 GWh gesunken. Dabei ist anzumerken, dass in der kantonalen Stromstatistik lediglich diejenige Elektrizität erfasst wird, welche ins Stromnetz eingespeist oder vom Stromnetz bezogen wird. Der Stromeigenverbrauch bei dezentralen Photovoltaikanlagen ist somit nicht berücksichtigt bzw. hat einen positiven Effekt auf den Verbrauch. Im Jahr 2022 stammten 33 GWh bzw. 10 % des konsumierten Stroms aus im Kanton produzierter erneuerbarer Energie. Damit nahm die erneuerbare Stromproduktion gegenüber 2021 um 1 GWh bzw. 2.6 % zu.
Links: »» Erfolgskontrolle Energiekonzept »» Stromstatistik (mit allen Details)
Kontakt: Vera Stern, Tel. +41 71 353 65 37, E-Mail
zurück zur Übersicht
|
Windenergie im Faktencheck
Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre auszustossen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden können (Netto-Null-Ziel). Die Dekarbonisierung im Gebäudepark wird durch den Ersatz von Öl- und Gasheizungen mit grösstenteils Wärmepumpenheizungen erreicht. Im Mobilitätsbereich sollen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden. Aus der daraus resultierenden Elektrifizierung des Gebäudeparks und des Verkehrs resultieren Mehrverbräuche beim Strombedarf. Zusätzlich muss die Strommenge aus den wegfallenden Kernkraftwerken substituiert werden. Energieeffizienzmassnahmen wie Gebäudehüllendämmungen oder der Ersatz von Elektrodirektheizungen durch effiziente Heizsysteme sind unabdingbar, damit die Energie- und Klimaziele erreicht werden können. Den grössten Teil der klimaneutralen Stromproduktion sollen die Solarenergie und die bereits stark ausgebaute Wasserkraft übernehmen. Doch beide produzieren am meisten Strom im Sommerhalbjahr. Windkraftanlagen produzieren rund zwei Drittel ihres Jahresertrags im Winterhalbjahr und sind damit für die Versorgungssicherheit im Winter systemrelevant. Zusätzlich machen sie die Schweiz unabhängiger von Stromimporten. Derzeit produzieren die 41 bestehenden Windkraft-Anlagen in der Schweiz rund 0,15 Terawattstunden (TWh) pro Jahr, was lediglich 0,3 Prozent des gesamten Strombedarfs entspricht. Gemäss der Energiestrategie 2050 des Bundes müsste die Produktion jedoch 4,3 TWh erreichen und rund 7 Prozent des Stroms liefern. Auch wenn die Windenergie schon seit Jahrtausenden von den Menschen genutzt wird (bspw. mit Windmühlen oder Segelschiffen), gibt es rund um moderne Windenergieanlagen zur Stromproduktion viele vorgefasste Meinungen. Informationen zu den gängigsten Vorurteilen im Faktencheck erhalten Sie unter diesem Link.
zurück zur Übersicht
|
In eigener Sache
Ende September 2023 tritt der langjährige Leiter der Abteilung Luft und Boden, Peter Federer, in den wohlverdienten Ruhestand. Peter Federer hat während dreissig Jahren die Arbeit des Amtes für Umwelt massgeblich mitgeprägt. Mit seinem Team hat er sich täglich dafür eingesetzt, die Luftqualität im Kanton zu verbessern und die Qualität unserer Böden zu schützen. Dank seinem profunden Fachwissen und seiner ausgeprägten Sozialkompetenz hat er im Kontakt mit Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft auch in schwierigen Fällen tragfähige Lösungen gefunden. Zugute gekommen ist ihm dabei seine ruhige Art und seine Beharrlichkeit. Sowohl amtsintern als auch in regionalen und nationalen Gremien wurde seine grosse Erfahrung, die präzise Arbeitsweise und die Offenheit für neue Ideen sehr geschätzt. Wir danken Peter Federer sehr herzlich für den wertvollen Einsatz und wünschen ihm einen reibungslosen Übergang in den neuen Lebensabschnitt mit vielen Erlebnissen und bei guter Gesundheit.
Die Leitung der Abteilung wird per 1. Oktober von Fabian Huber übernommen, welcher sich seit Februar in die vielfältigen Aufgabengebiete einarbeiten konnte.
Wir begrüssen:
Frau Viviane Resch absolviert von Mitte Juli bis Ende Oktober ein Praktikum im Amt.
|
|