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Newsletter Amt für Umwelt
März 2024 (Vollversion)

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Der Leitfaden Solaranlagen wurde im Hinblick auf die Thematik Blendung überarbeitet und ist auf der kantonalen Website aufgeschaltet. Lesen Sie mehr dazu und zu weiteren Themen aus den Bereichen Gewässerschutz und Energie.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Leitfaden für Solaranlagen aktualisiert

Die Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz gehört zu den wichtigsten Zielen der Energiepolitik von Appenzell Ausserrhoden. Der Leitfaden für Solaranlagen unterstützt die rasche und unkomplizierte Realisierung von Solaranlagen auf dem Kantonsgebiet. Daher wurde der Leitfaden im Hinblick auf das Thema Blendung aktualisiert.

Das kantonale Energiekonzept und die Energiestrategie 2050 des Bundes setzen stark auf Solarenergie. Dies wird auch im aktuellen Regierungsprogramm 2024 – 2027 des Kantons Appenzell Ausserrhoden durch das Ziel bekräftigt, dass bis 2035 40 % des kantonalen Stromverbrauches aus kantonseigenen erneuerbaren Energien zu decken sind. 

Die steigende Anzahl Solaranlagen auf Kantonsgebiet ist sehr erfreulich. Damit nimmt aber auch die Möglichkeit von Blendungen zu. Blendungen können bei fast jeder Oberfläche vorkommen, zum Beispiel (je nach Winkel und Witterungsverhältnissen) auch bei Ziegeldächern. Blendungen sind natürlich nicht überall ein Problem, jedoch sollte übermässige Blendung vermieden werden. Kritisch können zum Beispiel die vermehrt mit PV-Anlagen ausgestatteten Nordflächen von Dächern sein. Das Thema Blendung ist daher im Einzelfall durch den Bauherren zu prüfen, wobei die Web-Applikation www.blendtool.ch helfen kann. 

Um die kantonale Solarförderung weiter zu unterstützen und auf dem neusten Wissensstand zu bleiben, findet im April 2024 eine Nachmittagsveranstaltung für Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden statt, um mögliche Problemzonen im Umfeld von Solarbauprojekten zu diskutieren. 

»» Link zum aktualisierten Solarleitfaden

Kontakt:
Rebecca Holdener, Tel. +41 71 353 65 28, E-Mail (Organisation Anlass und Blendungen)
Michael Kellenberger, Tel. +41 71 353 65 27, E-Mail (Solarleitfaden generell)
Stéphanie Bernhardsgrütter, Tel. +41 71 353 65 25, E-Mail (Förderung)

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"Altrechtliche" Schutzzonenreglemente anpassen

Grundwasserschutzzonen müssen gemäss der Wegleitung Grundwasserschutz des BAFU periodisch überprüft und fallweise angepasst werden. Das gilt auch für die Schutzzonenreglemente. Viele Grundwasserschutzzonen wurden noch vor dem Inkrafttreten der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung am 1. Januar 1999 erlassen. Die Reglemente enthalten daher oft Bestimmungen, welche nicht mehr gelten oder geändert wurden. 41 solcher Reglemente müssen überarbeitet und angepasst werden.

Ältere Schutzzonenreglemente sind nach wie vor gültig und garantieren die Umsetzung der aktuellen Schutzzonenbestimmungen. Änderungen der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung wie auch weiterer für den Grundwasserschutz relevanten Gesetze bleiben in jedem Schutzzonenreglement aber ausdrücklich vorbehalten. Dies heisst, dass immer die aktuell gültigen Schutzzonenbestimmungen angewendet und eingehalten werden müssen. 

Mit den Änderungen im Laufe der Jahre stimmt der Wortlaut der Bestimmungen eines Reglements oft nicht mehr mit den aktuell geltenden Schutzzonenbestimmungen überein, was zu Missverständnissen führen kann. Mit der Inkraftsetzung der eidg. Gewässerschutzverordnung vor 25 Jahren wurde ein konkreter Katalog von Schutzzonenbestimmungen definiert, welcher ins Musterschutzzonenreglement des Amtes für Umwelt und die neueren Schutzzonenreglemente übernommen wurde. 

Die Einführung der Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung fasste sämtliche Bestimmungen zusammen, welche die Düngung betreffen - so auch das Ausbringverbot von Flüssigdüngern in der Schutzzone S2. Weiter wurde die Stoffverordnung aufgehoben. In der Folge wurden auch die Klärschlammverordnung und die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffe aufgehoben. Daraus ergibt sich, dass die Lesbarkeit alter Reglemente spürbar gelitten hat und längst geltende Änderungen, wie z.B. das Verbot eines Jaucheaustrags im S2, noch nicht wörtlich aufgeführt sind.

Etliche Schutzzonenreglemente wurden von den zuständigen Wasserversorgungen bereits angepasst, in der Regel kombiniert mit der Überprüfung der Abgrenzungen der Grundwasserschutzzonen. Dies schafft für alle Beteiligten – Gemeinde, Wasserversorgungen, Grundeigentümer, Bewirtschafter/Pächter – die nötige Klarheit.

Das Amt für Umwelt hat die wesentlichen Punkte für die Überarbeitung von Grundwasserschutzzonen im Merkblatt "Überarbeitung von Grundwasserschutzzonen" zusammengestellt und unterstützt die Wasserversorgungen bei der Überarbeitung.

Kontakt: Paul-Otto Lutz, Tel. +41 71 353 65 38, E-Mail

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Volksdiskussion zu den Windenergiegebieten gestartet

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat sechs Eignungsgebiete für Grosswindkraftanlagen festgelegt. Mit der am 5. Februar gestarteten öffentlichen Mitwirkung werden diese Gebiete nun zur Diskussion gestellt. 

Die grösste Herausforderung bei der Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit stellt das Winterhalbjahr dar. Während draussen die Temperaturen sinken und die Tage kürzer werden, steigt der Energiebedarf für Heizung und Beleuchtung stark an. Gleichzeitig sind die Erträge aus Wasserkraft und Photovoltaik am geringsten. Das 2017 revidierte Energiegesetz zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes verpflichtet die Kantone deshalb, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung im Richtplan festzulegen. Grosse Windenergieanlagen produzieren zwei Drittel ihres Jahresertrags im Winterhalbjahr. In Appenzell Ausserrhoden werden die Gebiete Waldegg (Speicher/Teufen), Honegg (Trogen/Wald), Gstalden (Heiden/Wald), Hochhamm (Urnäsch), Sommersberg/Suruggen (Gais/Trogen) und Sonder (Walzenhausen/Wolfhalden) als geeignet eingestuft. Die Gebiete sind das Resultat einer sorgfältig erarbeiteten Interessenabwägung, die Nutz- und Schutzinteressen einander gegenüberstellt. 

Am 5. Februar startete die öffentliche Mitwirkung, mit welcher der Regierungsrat alle sechs Eignungsgebiete zur Diskussion stellt. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich bis am 26. April zu beteiligen. Die Rückmeldungen werden ab Mai ausgewertet und in einem Mitwirkungsbericht veröffentlicht. Die Richtplananpassung ist später durch den Regierungsrat zu beschliessen und vom Ausserrhoder Kantonsrat und dem Bund zu genehmigen.

Alle Informationen und die Möglichkeit zur Mitwirkung finden sich unter: www.ar.ch/wind

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Schadorganismen melden

Das Amt für Umwelt führt neu eine zentrale Anlaufstelle, bei der gefährliche Schadorganismen gemeldet werden sollen. Diese nimmt sich den Beobachtungen von Tigermücken und Co. aus dem ganzen Kanton an und veranlasst die nötigen Massnahmen.

Die Ausbreitung von heimischen oder gebietsfremden Lebewesen ausserhalb ihres ursprünglichen, natürlichen Verbreitungsgebietes wird durch die Klimaerwärmung und die Globalisierung verstärkt. Unter diesen neu oder vermehrt auftretenden Arten befinden sich auch Schadorganismen, welche die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden oder Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen anrichten können. Andere breiten sich invasiv aus und bedrohen die heimische Biodiversität. Eine Bekämpfung kann hohe Kosten verursachen. 

Gemäss kantonaler Klimastrategie sollen durch die neue Kontaktstelle vermehrt oder neu auftretende Schädlinge rechtzeitig erkannt und die klimabedingte Ausbreitung von Schadorganismen und gebietsfremden Arten überwacht werden. Sie richtet sich nicht nur an die Bevölkerung, sondern auch an Gemeindebehörden, Feuerwehren, Ärzte und Ärztinnen, Kammerjäger etc., bei welchen solche Meldungen eingehen. Es sollen Beobachtungen und Verdachtsfälle von neu oder vermehrt auftretenden Schadorganismen, inklusive gebietsfremder Arten (sog. Neobiota), gemeldet werden, wie z.B. Tigermücke, Schwarzkopfregenwurm, Götterbaum, amerikanische Goldrute oder Hausschwamm. Nicht gemeldet werden sollen pathogene Mikroorganismen (Krankheitserreger), Parasiten, Lebensmittelschädlinge oder Tierbeobachtungen und Funde einheimischer, nicht schädlicher Tieren, Pflanzen oder Pilzen.

Die Meldestelle Schadorganismen bündelt die relevanten Beobachtungen und leitet sie an die betroffenen Behörden, Stellen und Experten weiter und kann Massnahmen wie Monitoring und Bekämpfungen veranlassen. Zusätzlich dokumentiert sie die Meldungen und erstellt einen Jahresbericht, in welchem ein Überblick über die eingegangenen Meldungen gemacht wird.

Kontakt Meldestelle Schadorganismen:
René Glogger, Tel. +41 71 353 65 68, E-Mail

Bei Meldungen sollen die Beobachtungen und/oder Exemplare wenn möglich mit Fotos dokumentiert und/oder ein Exemplar (lebend oder tot) der Meldestelle in einem geeigneten Behälter zugestellt werden.

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Schadenfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Statistik 2023

Der Pikettdienst des Amtes für Umwelt bietet den Einsatzkräften von Kantonspolizei, Feuerwehr und Gemeinden bei akuten Gewässer- oder Bodenverschmutzungen im ganzen Kanton rund um die Uhr fachliche Unterstützung, telefonisch oder vor Ort. Im Jahr 2023 wurden dem Amt für Umwelt 33 Schadenfälle gemeldet. Im Jahr 2023 ereigneten sich aussergewöhnlich viele Pikettfälle mit Mineralölprodukten sowie ein Fischsterben. 

Schadenfälle 2023
In Appenzell Ausserrhoden wurden im Vergleich zum Vorjahr sieben Schadenfälle mehr gemeldet. Von den 33 gemeldeten Schadenfällen kam es in 16 Fällen zu einer Gewässerverschmutzung. Bei 24 der gemeldeten Fälle war ein Eingreifen des Pikettdienstes des Amtes für Umwelt erforderlich. 

 »» Link zur Schadendienststatistik 2023 des Amtes für Umwelt 

Ein Fischsterben durch Jauche
Im August 2023 kippte ein Tanklastwagen mit Jauche auf der Kantonsstrasse Kaien-Oberegg in der Gemeinde Heiden. In der Folge flossen ca. 10'000 Liter Schweinejauche weg und es kam zu einer Gewässerverschmutzung mit Fischsterben im angrenzenden Tannenbüel- resp. Gstaldenbach. Auf einer Strecke von ca. 1'200 m resultierte ein Totalausfall der Fischpopulation. 

Zehn Schadenfälle mit Mineralölprodukten
Im Jahr 2023 wurden insgesamt zehn Schadenfälle mit Mineralölprodukten gemeldet – und somit aussergewöhnlich viele im Vergleich zu den Vorjahren. In den meisten Fällen handelt es sich um Verkehrsunfälle mit Motorfahrzeugen oder defekte Baumaschinen. In der Folge kam es zu Gewässer- oder Bodenverschmutzungen durch Mineralöle. Zwei Ölunfälle ereigneten sich auf derselben Baustelle in Urnäsch-Zürchersmühle im engeren Grundwasserschutzareal SA2. Durch schnelles Handeln und Umsetzen des Havariekonzeptes (u.a. Ausheben von kontaminiertem Erdreich) konnte in beiden Fällen eine Infiltration von Mineralölprodukten durch den Boden ins Grund- resp. Quellwasser verhindert werden.
Grosser Heizölunfall: Vor Pfingsten 2023 bemerkte das Personal der ARA Teufen Spuren von Heizöl im Zulauf der Kläranlage. Bei den Abklärungen des AFU-Pikettdienstes wurde im Abwasserpumpwerk Hundwil-Schmitte eine grosse Menge Heizöl festgestellt, das auf eine schadhafte Ölheizung zurückzuführen war. Bedingt durch einen Pumpendefekt sowie ein mangelhaftes Rückhaltebauwerk im Heizungskeller konnte das umweltschädliche Heizöl in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation gelangen und musste von der Gemeinde aufwändig entsorgt werden. Das Strafverfahren ist noch hängig.

Gegenseitige Unterstützung der Pikettdienste AR und SG
Seit 2015 wird an Wochenenden und Feiertagen mit dem Pikettdienst des Amtes für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen zusammengearbeitet.
Dem Pikettteam AR wurden total fünfzehn Schadenfälle an Wochenenden und Feiertagen auf St. Galler Boden gemeldet. In elf Fällen war Unterstützung durch das Pikettteam AR vor Ort erforderlich. Der Pikettdienst SG hatte im Gegenzug für AR drei Einsätze. 

Schnelle Meldung
Um Ursachen von Gewässerverschmutzungen und Fischsterben aufzuklären, sind zeitnahe Meldungen via Kantonspolizei erforderlich. Länger zurückliegende Meldungen bleiben oft ungeklärt, weil das Schadenbild oftmals die Ursache nicht mehr eindeutig ermitteln lässt. Bei verspäteten Meldungen können die notwendigen Beweismittel für eine vollständige Aufklärung meist nicht oder nur teilweise erbracht werden. 

Kontakt: Mathias Kürsteiner, Tel. +41 71 353 65 33, E-Mail

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LED-Flutlichter für Fussballplätze

Das kürzlich lancierte Förderprogramm "LEDforFOOT" hat das Ziel, Gemeinden und Sportvereine finanziell beim Umrüsten der Beleuchtung ihrer Fussballplätze auf LED-Technologie zu unterstützen.

Das Programm ist in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Energie (BFE), dem Schweizerischen Fussballverband (SFV) und dem Fachverband für Beleuchtungsindustrie (FVP) entstanden. Über 2'000 Spielfelder, die noch mit konventionellen Flutlichtern ausgestattet sind, stehen im Fokus und sollen in den kommenden Jahren mit LED-Beleuchtung ausgestattet werden. 

Gemeinden und Vereine können dabei 350 Franken pro ersetzter Leuchte à 2'000 Watt in Anspruch nehmen (maximal 30 % der Investitionen). Gemäss Angaben des SFV kann die Umstellung auf dimmbare LED-Strahler den Stromverbrauch im Vergleich zur herkömmlichen Beleuchtung um 70 % reduzieren. Um die Lichtverschmutzung zusätzlich zu minimieren, macht es bei der Erneuerung von Sportinfrastruktur-Beleuchtung Sinn, die Lichteinwirkung auf die Umgebung im Einzelfall zu optimieren.

In einer ersten Phase sollen schweizweit 500 Flutlichtanlagen ersetzt werden und dadurch eine jährliche Stromeinsparung einbringen, die dem Durchschnittsverbrauch von 1'200 Haushalten entspricht. Das Programm ist befristet bis zum 30. März 2026 bzw. bis zur Ausschöpfung des Budgets. Fördergesuche sind zwingend vor Installationsbeginn einzureichen. Informationen zu den detaillierten Bestimmungen, zu anderen Förderprogrammen für energieeffiziente Beleuchtungen sowie zur Online-Gesuchseinreichung gibt es auf www.lightbank.ch.

Übrigens: Auf www.topten.ch können diverse LED-Leuchten miteinander auf Effizienz, Qualität, Umweltbelastung und Preis verglichen werden. 

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Weniger Stress für Bachforellen: Neues Faktenblatt zur Glatt AR/SG

Das Amt für Wasser und Energie (AWE) des Kantons St. Gallen hat ein neues Faktenblatt zur Glatt erstellt.

Die Aktivkohlestufen zur Spurenstoffelimination auf der ARA Herisau und ARA Oberglatt in Flawil zeigen ihre Wirkung: Die Wasserqualität hat sich verbessert und die Risiken für die Gewässerlebewesen konnten deutlich reduziert werden.

Wir wünschen eine interessante Lektüre dieser erfreulichen Untersuchungsergebnisse!

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In eigener Sache

Wir begrüssen:

Frau Viviane Resch absolviert von Februar bis April 2024 ein Praktikum im Amt.