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Willkommen beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden

Das Kantonsgericht ist als erstinstanzliches Gericht im Kanton Appenzell Ausserrhoden zuständig für die Beurteilung von zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten. Zudem behandelt es als kantonales Jugendgericht auch Jugendstrafsachen.

Verhandlungstermine

Sehen Sie, welche öffentlichen Verhandlungen bei den Abteilungen des Kantonsgerichts anstehen.

Formulare und Merkblätter

Hier finden Sie verschiedene Vorlagen für Klagen und Gesuche an das Kantonsgericht.

Wie Sie uns finden

Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Von St.Gallen: Trogenerbahn bis Endstation Trogen (www.appenzellerbahnen.ch)
  • Von Heiden: Postauto bis Trogen (www.postauto.ch)
  • Von Teufen: Bus ab Bahnhof Teufen bis Bahnhof Speicher, Anschlusszug nach Trogen

Anreise mit dem Privatauto

  • Vom Zentrum der Stadt St. Gallen aus gelangen Sie über Speicher nach Trogen. Um von der Autobahn kommend die Stadt St. Gallen zu umfahren, nehmen Sie die Ausfahrt „St. Gallen-Neudorf“ und fahren über Speicherschwendi und Speicher nach Trogen. 
  • Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Landsgemeindeplatz (blaue Zone, max. 1h), hinter der evangelischen Kirche (blaue Zone, max. 1h) oder auf dem Parkplatz Spitzacker (zeitlich unbegrenzt; Bezahlung mit Bargeld oder Parkingpay-App). 

Zusätzliche Informationen

Kantonsgericht

Landsgemeindeplatz 2
Postfach
9043 Trogen
T: +41 71 343 64 04
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail und Fax

Das Kantonsgericht nimmt per E-Mail oder Fax unaufgefordert übermittelte Eingaben nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristwahrung genügt weder eine E-Mail noch ein Faxschreiben.