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Rechtsprechung der Gerichte

Das Obergericht veröffentlicht in der Regel alle materiellen Entscheide der Abteilungen und Kommissionen im Internet. Entscheide von grundsätzlicher Bedeutung werden zudem in die Sammlung der Ausserrhodischen Gerichts- und Verwaltungspraxis (AR GVP) aufgenommen. Die Publikation der AR GVP erfolgt ab dem Band 29/2017 nicht mehr in gedruckter Form, sondern ausschliesslich im Internet.

Das Kantonsgericht wird ebenfalls Entscheide auf der Online-Plattform veröffentlichen. Dies allerdings nur in Ausnahmefällen.

Sowohl die in die AR GVP aufgenommenen Entscheide als auch die übrigen Entscheide können über eine Suchmaschine konsultiert werden. Die aufgeschalteten Entscheide sind, wenn nichts Gegenteiliges vermerkt ist, rechtskräftig. Bei einem weitergezogenen Entscheid wird die Beurteilung durch die Rechtsmittelinstanz vermerkt.

In der Suchmaschine werden die früheren Gerichte (Verwaltungsgericht, Versicherungsgericht, Steuerrekurskommission) dem Suchfilter „Obergericht“ zugewiesen.

Für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Publikationsinhalte kann keine Gewähr übernommen werden. Massgebend ist ausschliesslich der Inhalt der Entscheide, wie er den Verfahrensbeteiligten schriftlich mitgeteilt worden ist.

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Zusätzliche Informationen

Kantonsgericht

Landsgemeindeplatz 2
Postfach
9043 Trogen
T: +41 71 343 64 04
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail und Fax

Das Kantonsgericht nimmt per E-Mail oder Fax unaufgefordert übermittelte Eingaben nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristwahrung genügt weder eine E-Mail noch ein Faxschreiben.