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Willkommen beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast
Das Obergericht ist oberste gerichtliche Behörde im Kanton in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren. Die Zuständigkeit als Rechtsmittelinstanz ist in den Artikeln 24 bis 29 des Justizgesetzes (JG) geregelt.
Das Obergericht ist in vier Abteilungen gegliedert. Zugehörig sind zudem drei Kommissionen in den Bereichen Schuldbetreibung- und Konkurs sowie Anwaltswesen.
Kanzlei
Landsgemeindeplatz / Fünfeckpalast, 9043 Trogen
- betreffend Zivilrecht, Strafrecht sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und Kommissionen
- betreffend Verwaltungsrecht
Präsidium
Landsgemeindeplatz / Fünfeckpalast, 9043 Trogen
(Auskunft zu Verfahrensablauf; keine telefonische Rechtsberatung)
Zusätzliche Informationen
Obergericht
Postfach
14.00 bis 17.00 Uhr
E-Mail und Fax
Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Ersuchen und andere Mitteilungen nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht; ausgenommen beim elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege.