Inhalt
Anwaltsaufsichtskommission
Die Anwaltsaufsichtsbehörde übt für das Obergericht die Aufsicht über die Berufsausübung der Anwältinnen und Anwälte und der öffentlichen Urkundspersonen aus. Sie befasst sich hauptsächlich mit Beschwerden, welche die Verletzung von Berufsregeln eines Anwalts zum Gegenstand haben, überprüft auf Gesuch hin Gebührenforderungen von Rechtsanwälten in Prozesssachen und führt das kantonale Anwaltsregister sowie dasjenige der öffentlichen Urkundspersonen und erteilt Rechtspraktikantenbewilligungen.
Zwischen den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen besteht seit 1. Januar 2008 eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der kantonalen Rechtspraktikantenbewilligungen; diese Vereinbarung wurde per 1. April 2019 auf den Kanton Thurgau ausgedehnt.
Wahljahr | Mitglieder |
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2023 | Manuel Hüsser, Dr. iur., Obergerichtsvizepräsident, Gais, Präsident |
2017 | Piergiorgio Giuliani, lic. iur., Rechtsanwalt, Teufen |
2017 | Patrik Louis, Dr. iur., Oberrichter, Stein |
2017 | Felix Ludwig, lic. iur., Rechtsanwalt, Herisau |
2023 | Marc Winiger, Dr. iur., Oberrichter, Niederteufen |
Ersatzmitglieder | |
2017 | Fidel Cavelti, lic. iur., Rechtsanwalt, Herisau |
2023 | Florian Windisch, Dr. iur., Oberrichter, Niederteufen |
vakant |
Zusätzliche Informationen
Obergericht
Postfach
14.00 bis 17.00 Uhr
E-Mail und Fax
Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Ersuchen und andere Mitteilungen nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht; ausgenommen beim elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege.