Inhalt
Vermittler
In der Regel kann ein Verfahren vor dem Kantonsgericht erst eingeleitet werden, wenn die Parteien ein Schlichtungsverfahren vor Vermittler durchlaufen haben. Es bezweckt, zwischen den Parteien ohne Durchführung eines Prozesses eine Einigung zu erzielen.
Schlichtungsstellen
Die Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht behandelt Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen, soweit keine landwirtschaftlichen Grundstücke betroffen sind. Zudem erteilt sie unentgeltlich Rechtsauskunft zu Fragen betreffend Miete- oder Pacht von unbeweglichen Sachen (Wohnungen, Liegenschaften).
Die Schlichtungsstelle bei Diskriminierung im Erwerbsleben befasst sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit einer behaupteten Diskriminierung im Erwerbsleben oder mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz stehen.
Zusätzliche Informationen
Vermittleramt Appenzeller Hinterland / Kreis 1
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
Vermittleramt Appenzeller Mittelland / Kreis 2
Landsgemeindeplatz 2
Rathaus, 3. Stock
Vermittleramt Appenzeller Vorderland / Kreis 3
Landsgemeindeplatz 2
Rathaus, 3. Stock
Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht
+41 71 343 65 26
Mo, Di und Do 08.00 - 11.30 Uhr
Allgemeine telefonische Rechtsauskunft:
+41 71 343 63 54
Dienstag
09.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag
10.30 - 11.30 Uhr, 14.00 - 15.00 Uhr