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Kantonsratspräsidium
Der Ratspräsidentin oder dem Ratspräsidenten obliegt die Leitung der Sitzungen des Kantonsrates und des Büros inklusive der Handhabung des Hausrechts. Ausserdem vertritt sie oder er den Kantonsrat gegen aussen.
Der Ratspräsidentin oder dem Ratspräsidenten obliegt die Leitung der Sitzungen des Kantonsrates und des Büros inklusive der Handhabung des Hausrechts. Ausserdem vertritt sie oder er den Kantonsrat gegen aussen.