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Umsetzung Pflegeinitiative in Appenzell Ausserrhoden

Allgemeine Informationen

Um was geht es?

Am 28. November 2021 nahmen die Stimmberechtigten die Volksinitiative "Für eine starke Pflege" (Pflegeinitiative) an. Der Bundesrat setzt die Pflegeinitiative in zwei Etappen um.

Die 1. Etappe beinhaltet eine Ausbildungsoffensive im Bereich Pflege sowie die direkte Abrechnung von bestimmten Pflegeleistungen. Per 1. Juli 2024 sind das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (SR 811.22) und die Ausbildungsförderverordnung Pflege (SR 811.225) in Kraft getreten. 

Die 2. Etappe wird die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Förderung der beruflichen Entwicklung umfassen. Dazu führte der Bundesrat in den vergangenen Monaten eine Vernehmlassung durch und wird die entsprechenden Bestimmungen voraussichtlich 2028 in Kraft setzen.

Wie wird die Pflegeinitiative in Appenzell Ausserrhoden umgesetzt?

Um die zeitlichen Vorgaben einzuhalten und die Ziele der Pflegeinitiative zu erreichen, setzt der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden die 1. Etappe der Pflegeinitiative in einer Verordnung um. Am 17. September 2024 verabschiedete er die Verordnung über die Förderung der Pflegeausbildung (kurz: Förderungverordnung Pflegeausbildung, abgekürzt: FöPA). Die FöPA tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.

Pflegeinstitutionen (Spitäler und Kliniken, Alters- und Pflegeheime, Spitex-Organisationen) mit kantonaler Betriebsbewilligung sind verpflichtet, die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen sicherzustellen. Der Kanton erhebt die Ausbildungskapazitäten der einzelnen Institutionen. Diese müssen Konzepte über die praktische Ausbildung erstellen. Sie erhalten vom Kanton für ihre ungedeckten Kosten einen Beitrag von Fr. 300 pro Praktikumswoche. Weiter kann der Kanton Beiträge für besondere Massnahmen von Pflegeinstitutionen oder von Höheren Fachschulen sprechen, wenn diese den Zielen der Pflegeinitiative dienen.

Personen, die ihren Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden haben, mindestens 22 Jahre alt sind und den Bildungsgang Pflege an einer Höheren Fachschule HF oder Fachhochschule FH absolvieren, können zudem Ausbildungsbeiträge beanspruchen. Sie erhalten zur Unterstützung monatlich Fr. 1'000. Zusätzliche Fr. 500 pro Monat erhalten sie, wenn sie für mindestens ein Kind unterhaltspflichtig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger solche Ausbildungsbeiträge.

Was leistet der Kanton finanziell für die Umsetzung?

Die Kosten der Umsetzung der Pflegeinitiative in Appenzell Ausserrhoden werden für 2025 auf gesamthaft Fr. 550'000 geschätzt. Der finanzielle Aufwand wird vom Bund und dem Kanton zur Hälfte getragen, womit sich der Kantonsanteil auf etwa Fr. 275'000 beläuft. Die Geltungsdauer des Bundesgesetzes, das die Grundlage für die Beiträge enthält, ist auf acht Jahre beschränkt. Die regierungsrätliche Verordnung enthält ebenfalls diese Befristung.

Ausbildungsbeiträge an Studierende

Wer erhält Ausbildungsbeiträge? (Art. 8 und 9 FöPA)

Beitragsberechtigt sind Personen, die 

  • Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden haben, 
  • mindestens 22 Jahre alt sind und
  • in einem Vollzeitstudium den zwei- oder dreijährigen Bildungsgang Pflege an einer Höheren Fachschule HF (mit Abschluss diplomierte Pflegefachfrau HF / diplomierter Pflegefachmann HF) oder den dreijährigen Bachelor-Studiengang in Pflege an einer Fachhochschule FH (mit Abschluss Bachelor of Science in Pflege) absolvieren.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind beitragsberechtigt, wenn sie

  • mindestens 22 Jahre alt sind, 
  • in einem Vollzeitstudium den zwei- oder dreijährigen Bildungsgang Pflege an einer Höheren Fachschule HF (mit Abschluss diplomierte Pflegefachfrau HF / diplomierter Pflegefachmann HF) absolvieren, 
  • seit mindestens zwei Jahren im Pflegebereich in der Schweiz tätig sind und
  • die Ausbildung bei einer Pflegeinstitution im Kanton absolvieren.

Wie hoch sind die Ausbildungsbeiträge? (Art. 10 FöPA)

Anspruchsberechtigte Personen erhalten einen Ausbildungsbeitrag von Fr. 1000 pro Monat. Der Beitrag erhöht sich um Fr. 500 pro Monat, wenn die anspruchsberechtigte Person für mindestens ein Kind unterhaltspflichtig ist.

Wie erhält man Ausbildungsbeiträge? (Art. 11 FöPA)

Studierende können das Gesuch um Ausbildungsbeiträge beim Amt für Gesundheit einreichen. Ist das Gesuch vollständig, hat die studierende Person ab dem Folgemonat nach der Einreichung des Gesuchs Anspruch auf Ausbildungsbeiträge. Wird beispielsweise im Oktober 2024 ein Gesuch vollständig eingereicht, entsteht der Anspruch auf Ausbildungsbeiträge im November 2024. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt halbjährlich nach Vorweisen der Immatrikulationsbestätigung.

Ab wann können Gesuche eingereicht werden?

Gesuche um Ausbildungsbeiträge können ab dem 1. Oktober 2024 eingereicht werden. Das Gesuchsformular wird ab diesem Zeitpunkt auf dieser Seite aufgeschaltet.
 

Kontakt

Amt für Gesundheit
Natascha Murray
Tel. 071 353 67 81
natascha.murray@clutterar.ch

Beiträge an Pflegeinstitutionen


Der Kanton erstellt neu eine Bedarfsplanung an Plätzen für die praktische Ausbildung von Personen, die den Bildungsgang Pflege an der Höheren Fachschule HF oder den Bachelor-Studiengang Pflege an einer Fachhochschule FH absolvieren.

Pflegeinstitutionen (Spitäler und Kliniken, Alters- und Pflegeheime, Spitex-Organisationen), die eine kantonale Betriebsbewilligung haben, sind verpflichtet, die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen sicherzustellen (gemäss der kantonalen Bedarfsplanung). Sie haben dem Departement Gesundheit und Soziales ein Ausbildungskonzept einzureichen. Sie können sich dafür zu Ausbildungsverbunden zusammenschliessen.

Der Kanton erhebt jährlich die Ausbildungskapazitäten der einzelnen Pflegeinstitutionen. Die Berechnung richtet sich nach dem Anhang 1 der FöPA

Wenn die Pflegeinstitutionen ungedeckte Kosten bei gemeldeten Ausbildungsplätzen haben, beteiligt sich der Kanton mit Fr. 300 pro Praktikumswoche (Art. 5 FöPA). Der Kanton kann sich zudem an besonderen Massnahmen beteiligen (Art. 6 FöPA). Weitere Informationen dazu folgen. 

Kontakt

Für Spitäler und Kliniken

Amt für Gesundheit
Franz Bach
Tel. 071 353 67 83
franz.bach@clutterar.ch

Für Alters- und Pflegeheime sowie Spitex-Organisationen

Amt für Soziales, Abteilung Pflegeheime und Spitex
Claudia Baldegger
Tel. 071 353 62 19
claudia.baldegger@clutterar.ch

Beiträge an Höhere Fachschulen


Der Kanton kann sich an interkantonalen Massnahmen beteiligen, die der Förderung von Ausbildungsabschlüssen Pflege an Höheren Fachschulen HF dienen (Art. 7 FöPA). Vorschläge für solche Projekte können dem Departement Gesundheit und Soziales unterbreitet werden. 

Kontakt

Departementssekretariat
Angela Koller
Tel. 071 353 64 57
angela.koller@clutterar.ch

Zusätzliche Informationen

Ausbildungsbeiträge an Studierende Pflege

Das Gesuchsformular wird am 1. Oktober 2024 aufgeschaltet. Gesuche können ab dann eingereicht werden.

 

Rechtliche Grundlagen

Verordnung über die Förderung der Pflegeausbildung (Förderverordnung Pflegeausbildung, FöPA; bGS 811.16)

Erläuterungen zur FöPA