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Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden
Der Regierungsrat ist oberste leitende, planende und vollziehende Behörde des Kantons und erfüllt die ihm durch Verfassung und Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Er trägt die politische Gesamtverantwortung und sorgt für eine rechtmässige, leistungsfähige und zweckmässig organisierte kantonale Verwaltung. Er übt die ständige und systematische Aufsicht über die Verwaltung aus.
Die kantonale Verwaltung sowie die unselbständigen kantonalen Betriebe unterstützen den Regierungsrat und erledigen die ihnen übertragenen Geschäfte.
Regierungsrat und Verwaltung handeln auf der Grundlage von Verfassung und Gesetz und nach den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
Zusätzliche Informationen
Kantonskanzlei
Obstmarkt 3
9102
Herisau
T: +41 71 353 61 11
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