Neu wird allen Besitzerinnen und Besitzern eines Führerausweises auf Probe (FAP) frühestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit der Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) automatisch zugestellt. Umtauschgesuche, Kursbestätigungen o.ä. müssen nicht mehr an das Strassenverkehrsamt gesendet werden. Voraussetzung für den automatischen Umtausch ist die erfolgreiche Absolvierung der 2-Phasen Weiterbildungskurse (WAB).