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Einführung Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren

Beispiel Hochwasserschutz

Per 1. Juli wird in Appenzell Ausserrhoden der Objektschutznachweis für gravitative Naturgefahren eingeführt. Mit diesem Instrument soll der Schutz von Menschen und Sachwerten vor Naturgefahren verbessert werden.

Naturgefahren sind auch in Appenzell Ausserrhoden allgegenwärtig. Immer wieder entstehen durch Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag und Schneeeinwirkungen Schäden an Bauten und Anlagen. Klimabedingt ist vermehrt mit Starkniederschlägen und damit einhergehenden Rutschungen und Überschwemmungen zu rechnen. Um den Umgang mit Naturgefahren im Zusammenhang mit Bauvorhaben zu verbessern, wird in Appenzell Ausserrhoden per 1. Juli 2022 der Objektschutznachweis für gravitative Naturgefahren eingeführt. In vielen Kantonen hat sich dieser Objektschutznachweis bereits bewährt.

An einer Informations- und Schulungsveranstaltung haben Vertreter der Assekuranz und des Kantons interessierte Planende über das neue Instrument informiert. Dabei wurde der Objektschutznachweis im Detail vorgestellt und anhand von Beispielen veranschaulicht. Ziel des Instruments ist, dass sich Bauende und Planende bereits im Planungsprozess mit der Naturgefahrenprävention auseinandersetzen.

Der Objektschutznachweis ist per 1. Juli zudem neuer Bestandteil der Baugesuchseingabe in Gefahrengebieten. Darin werden bei Neubauten sowie bewilligungspflichtigen Nutzungsänderungen oder relevanten Um- und Anbauten in Gefahrengebieten die notwendigen Massnahmen zum Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten nachgewiesen. Die Planenden nehmen daher künftig eine zentrale Rolle ein bei der Beratung der Bauenden sowie bei der Herleitung von Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren. 

Die Einführung des Objektschutznachweises ist Bestandteil der Klimastrategie des Regierungsrats von Appenzell Ausserrhoden, deren Umsetzung bereits begonnen hat. Der Objektschutznachweis gehört zum Bereich der Klimaanpassungsmassnahmen.  Ziel der Klimastrategie ist es, zum einen mit Klimaschutzmassnahmen die Treibhausgasemissionen zu vermindern, um das Fortschreiten der Klimaerwärmung zu verlangsamen. Zum andern sollen mit Klimaanpassungsmassnahmen die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft des Kantons reduziert werden.

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