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Ostschweizer Kantone begrüssen nationales Vorgehen

Der Bundesrat hat wegen der hohen Anzahl Corona-Hospitalisationen neue nationale Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben. Die Ostschweizer Kantone Appenzell Ausserhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen und Thurgau begrüssen im Grundsatz die vorgeschlagenen Anpassungen um einen erneuten "Lockdown" zu verhindern. Sie sprechen sich für die Variante 1 (2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht) aus.

Aufgrund der kritischen epidemiologischen Lage und der Situation an den Spitälern mit der hohen Belegung der Intensivpflegestationen (IPS) hat der Bundesrat vergangene Woche zwei Varianten für weitergehende Massnahmen in eine Konsultation gegeben. Die erste Variante sieht in Innenbereichen die Einführung der 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht vor. Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, Restaurants sowie Veranstaltungen würde geimpften und genesenen Personen vorbehalten. Wo die Maske nicht getragen oder nicht im Sitzen konsumiert werden kann, etwa in Discos, Bars oder bei gewissen Freizeitaktivitäten, ist zusätzlich ein negativer Test nötig (2G-plus-Regel). In der zweiten Variante sind dort Schliessungen geplant, wo die Maske nicht getragen werden kann. Bei beiden Varianten würden die Basismassnahmen verstärkt, etwa mit einer Homeoffice-Pflicht und der Beschränkung privater Treffen.

Kantone sprechen sich für Variante 1 aus

Die Regierungen von Appenzell Ausserhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen und Thurgau sind sich einig, dass die Massnahmen verstärkt werden müssen. Die Kantone teilen die Meinung des Bundesrats, dass bei geimpften oder genesenen Personen das Risiko eines schweren Verlaufs der Infektion und damit das Risiko eines Spitalaufenthalts kleiner ist als bei nicht geimpften Personen. Die Ostschweizer Regierungen sprechen sich daher für die Variante 1 aus. Die Kantone befürworten insbesondere die weitgehende Einführung der 2G-Regel verbunden mit einer Masken- und Sitzplatzpflicht. Aufgrund dieser weitergehenden Einschränkungen erachten die Regierungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen eine entsprechende Berücksichtigung im Härtefallprogramm als angezeigt. 

Home-Office-Pflicht wird unterstützt

Die Kantone befürworten zudem die Einführung einer nationalen Home-Office-Pflicht. Ebenso befürworten sie – mit Ausnahme des Kantons Thurgau – die Einschränkungen für nicht immunisierte Personen bei privaten Treffen. Durchweg abgelehnt wird von den Kantonen die Einführung von Fernunterricht an Universitäten und Hochschulen. 

Übernahme Testkosten

Die Ostschweizer Regierungen mit Ausnahme des Kantons St. Gallen stellen sich auch hinter die weitreichende Testkostenübernahme des Bundes, die vom eidgenössischen Parlament beschlossen worden ist. Künftig sollen die Kosten von Covid-19-Tests übernommen werden, die zu einem Covid-Zertifikat führen. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden sollen Einzel-PCR-Tests, Selbsttests und Antikörpertests, die keine medizinische oder epidemiologische Indikation aufweisen.

Anpassungen bei der Einreise erwünscht

Das kürzlich eingeführte Testregime, das auch geimpfte und genesene Personen zu Tests vor und nach der Einreise verpflichtet, hat diverse Umsetzungsfragen ausgelöst. Der Bundesrat hat deshalb die Kantone und die betroffenen Branchen auch zu Anpassungen dieses Testregimes befragt. Die Ostschweizer Regierungen begrüssen diese Anpassungen. Diese sehen vor, dass geimpfte und genesene Personen nach der Einreise nur noch einen Covid-19-Test machen müssen und dass Personen bei der Einreise in die Schweiz auch einen Antigen-Schnelltest (Gültigkeitsdauer 24 Stunden) vorweisen können.

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