Anfang April haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Stein einer neuen Gemeindeordnung zugestimmt. Solche Revisionen müssen jeweils durch den Regierungsrat abschliessend genehmigt werden
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat nun die neue Gemeindeordnung von Stein genehmigt, aber nur teilweise. Die Ausnahmeregelung zur Wohnsitzpflicht und eine Bestimmung, welche das Initiativrecht bei Teilrevisionen der Gemeindeordnung einschränken wollte, wurden nicht genehmigt, da sie dem übergeordneten kantonalen Recht widersprechen.