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Regierungsrat überweist Volksschulgesetz an Kantonsrat

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum Volksschulgesetz ausgewertet. Das Gesetz wird grundsätzlich positiv bewertet. Es bildet eine ausgewogene Grundlage für eine zeitgemässe Schule in Appenzell Ausserrhoden, die den gesellschaftlichen und bildungspolitischen Anforderungen auch in Zukunft gerecht werden wird. Die in die Vernehmlassung gegebene Regelung der Altersentlastung wurde kontrovers beurteilt.

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen fünfzig, teilweise sehr umfangreiche Antworten ein. Die Volksschule ist eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden. Sie bildet das Fundament des Bildungswesens, weshalb ihr eine besondere Bedeutung zukommt. Das Volksschulgesetz ermöglicht eine flexible Ausgestaltung der Lernprozesse, öffnet damit den Unterricht für neue Lernformen und berücksichtigt zeitgemässe Entwicklungen (z.B. Digitalisierung) und neue pädagogische Erkenntnisse. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass das Gesetz die Entwicklung und Umsetzung von Visionen im hohen Masse ermöglicht. Er meint, dass es gelungen ist, ein modernes, gut lesbares Gesetz mit klarer, logischer Systematik und einheitlicher Begrifflichkeit zu schaffen.

Als Konsequenz des Volkentscheides vom 13. Juni 2010, den Beitritt zum HarmoS-Konkordat abzulehnen, belässt der Regierungsrat den 30. April als Stichtag der Einschulung.

Ziel: Kantonsweite Tagesstrukturen

Dem zunehmenden Bedürfnis nach früher Bildung wird mit einem eigenen Artikel Rechnung getragen. Der Regierungsrat hält am erklärten Ziel fest, dass kantonsweit Tagesstrukturen eingeführt werden. Unter dem Titel der ergänzenden Bildungs- und Erziehungsangebote sollen die Gemeinden für ein Angebot an schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen. Dies wird in etlichen Gemeinden bereits in unterschiedlicher Form mit Mittagstischen, betreuten Randstunden etc.) umgesetzt.

Neu kann der Gemeinderat die Aufgabe der Zuteilung eines Kindes zu einem Schulhaus an die Schulleitung delegieren (Art. 21 Abs. 1 E-VSG). Mit dieser Änderung wird einem Anliegen aus der Vernehmlassung entsprochen. 

Bei der Revision des Schulgesetzes 1999 beschloss der Kantonsrat den Systemwechsel von der aufwandorientierten Subventionierung zu pauschalen Betriebskostenbeiträgen. Das System soll möglichst wenig Korrekturfaktoren aufweisen, sonst wird es zu einem zusätzlichen Element des Finanzausgleichs, was nicht dem System des pauschalen Betriebskostenbeitrags entspricht. Das System der Finanzierung bzw. die Regelung des Schulkostenbeitrags bleiben deshalb unverändert. 

Entlastung für ältere Lehrpersonen

Die an der Vernehmlassung Teilnehmenden haben sich eingehend mit der Regelung der Altersentlastung der Lehrpersonen auseinandergesetzt. Die Stellungnahmen reichen von grundsätzlicher Ablehnung bis zu deutlicher Erweiterung der Entlastung. Die Entlastung bei Teilzeitpensen wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Regierungsrat spricht sich für eine politisch vertretbare und mehrheitsfähige Form der Entlastung für ältere Lehrpersonen aus. Neben der begrifflichen Anpassung von "Altersentlastung" zu "Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit" verzichtet er nun auf die Reduktion von 65 Stunden pro Schuljahr bei einem Pensum von 40–69%. Beibehalten wird der Anspruch auf eine Reduktion von 130 Stunden pro Schuljahr bei einem Beschäftigungsgrad von 70–100 % ohne Lohneinbusse. Die Altersentlastung ist als Reduktion der Unterrichtsverpflichtung ausgestaltet. Andere Bezugsformen sind nicht vorgesehen.

Anforderungen für "Privatunterricht" präzisiert

Der bisherige Begriff "häuslicher Unterricht" wurde durch "Privatunterricht" ersetzt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit dieser Begrifflichkeit der Privatunterricht künftig besser von der öffentlichen Volksschule und der Privatschule abgegrenzt werden kann. Die Anforderungen an die im Privatunterricht lehrenden Personen wurden präzisiert. Die Lehrenden müssen neu über ein Lehrdiplom für die unterrichtete Stufe bzw. den Zyklus verfügen. Diese Präzisierung wurde in der Vernehmlassung wiederholt abgelehnt. Dem Anliegen aus der Vernehmlassung wird insofern entsprochen, dass der Privatunterricht durch eine Lehrperson mit der erforderlichen Unterrichtsberechtigung erteilt oder begleitet wird.

Der Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf mit einigen Anpassungen bereinigt. Er hat das Geschäft zuhanden 1. Lesung des Kantonsrats verabschiedet. Die Unterlagen sind auf der Homepage des Kantonsrates abrufbar.

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