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Vogelgrippe – Vorbeugende Massnahmen verlängert

Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz vereinzelt und in Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe mindestens bis am 15. März 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Die Massnahmen, die Ende November 2022 kommuniziert wurden, gelten noch immer unverändert:

  • Der Auslauf des Hausgeflügels ist auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich zu beschränken (z.B. auf einen geschlossenen und überdachten Wintergarten). Ist dies nicht möglich, müssen Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln geschützt werden. Es ist sicher zu stellen, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Hühner sind von Gänsen und Enten getrennt zu halten.
  • Das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte ist durch geeignete Hygienemassnahmen zu verhindern.

Die detaillierten Vorschriften finden Sie auf der Homepage des BLV.

 

 

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