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Tunnelvariante in Teufen wieder im Richtplan

Der Bund hat die Anpassung des kantonalen Richtplans zur Trassensicherung für die Tunnelvariante im Dorf Teufen am 4. November genehmigt. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt die Richtplananpassung auf den 1. Dezember 2024 in Kraft. Nun sind wieder beide zur Diskussion stehenden Varianten der Bahnführung durchs Dorf (Doppelspur und Tunnel) im Richtplan abgebildet.

Im Frühling 2022 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Teufen der Initiative für die Ausarbeitung eines Objektkredites für eine Tunnelvariante zugestimmt. Im Herbst 2022 wurde die Vorlage für den Projektierungs-kredit von der Teufner Stimmbevölkerung ebenfalls angenommen. Die Planungen sind bei der Gemeinde Teufen in Bearbeitung. Der Gemeinderat Teufen beantragte aufgrund der politischen Situation den Wiedereintrag der Trassensicherung für eine Tunnelvariante im kantonalen Richtplan.

Der Regierungsrat erliess diese Richtplananpassung im Kapitel V.3.2, Öffentlicher Verkehr (Appenzeller Bahnen; Alternativvariante Tunnel Dorf Teufen). Die Richtplananpassung wurde anschliessend zur Genehmigung beim eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht.

Das UVEK hat die Richtplananpassung am 4. November 2024 genehmigt. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt nun diese Richtplananpassung auf den 1. Dezember 2024 in Kraft.

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