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Steuerkraft 2024 der Ausserrhoder Gemeinden

Die Steuerkraft der Ausserrhoder Gemeinden ist leicht gestiegen. Teufen weist unverändert die höchste und Schönengrund neu die tiefste Steuerkraft aus.

Der Regierungsrat hat die Steuerkraft 2024 der Ausserrhoder Gemeinden zur Kenntnis genommen. Im Mittel aller Ausserrhoder Gemeinden beträgt die Steuerkraft 1'156 Franken. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 0.6 Prozent zugenommen. Diese Zunahme hat ihren Grund in leicht höheren Steuererträgen bei den natürlichen Personen und bei den Erbschaftssteuern.

Die Steuerkraft variiert in einem Bereich zwischen 2'025 Franken (Teufen) und 660 Franken (Schönengrund). Teufen liegt bei 175 Prozent (minus 4 Prozentpunkte gegenüber Vorjahr) und Schönengrund bei 57 Prozent (minus 1 Prozentpunkt) des kantonalen Mittels. Damit hat sich die Spannweite erneut leicht reduziert. Rehetobel legte mit einer Zunahme von 15.2 Prozent bei der Steuerkraft am stärksten zu. Bühler musste mit einem Minus von 12.2 Prozent den grössten Rückgang hinnehmen.

Die Verbesserung von Hundwil resultiert aus wesentlich höheren Erträgen aus Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern. Diese Spezialsteuererträge sind in der Regel nicht nachhaltig.

Die Steuerfüsse der Gemeinden lagen 2024 zwischen dem Minimum von 2.6 Einheiten in Teufen und dem Maximum von 4.7 Einheiten in Hundwil.

Die Steuerkraft dient der Festlegung der Beiträge im kantonalen Finanzausgleich. Die publizierte Steuerkraft 2024 beinhaltet neben den ordentlichen Steuern auch die Spezialsteuern.

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