Inhalt

Ja zum Stromgesetz, Nein zu Prämieninitiativen

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden empfiehlt der Stimmbevölkerung, das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien anzunehmen. Hingegen rät er zu einem Nein bei den beiden Prämieninitiativen.

Am 9. Juni 2024 stehen vier nationale Vorlagen zur Abstimmung. Drei davon betreffen die Kompetenzen und Finanzen des Kantons. Daher hat der Regierungsrat eine Abstimmungsempfehlung formuliert.

Ja zum Stromversorgungsgesetz

Das Gesetz schafft die Basis für eine zuverlässige und bezahlbare Stromversorgung und fördert den Aus-bau erneuerbarer Energien. Es stärkt die Versorgungssicherheit im Einklang mit Natur- und Umweltschutz. Die Schweiz wird unabhängiger von Stromimporten und wichtige Projekte in Wasserkraft, Solar- und Wind-energie bekommen eine höhere Planungssicherheit. Das Gesetz sichert die Stromversorgung auch im Winter und spart Kosten für teure Notfallmassnahmen. Appenzell Ausserrhoden könnte von Investitionen in Projekte zur Gewinnung erneuerbarer Energien wie Solar- oder Windenergieprojekte profitieren. Dies könnte die Versorgungssicherheit erhöhen, lokale Arbeitsplätze schaffen und die regionale Wirtschaft stärken.

Nein zur Prämien-Entlastungs-Initiative

Diese Initiative sieht vor, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres Einkommens für Prämien aufwenden müssen. Die Initiative adressiert jedoch nicht die grundlegenden Probleme des Gesundheitswesens. Sie ist zudem finanzpolitisch nicht tragbar. Die Umsetzung würde Bund und Kantone jährlich rund 5 Milliarden Franken kosten. Für Appenzell Ausserrhoden könnten Mehrkosten von etwa 2 Millionen Franken entstehen.

Nein zur Kostenbremse-Initiative

Die Initiative will die Kostenentwicklung in der Krankenversicherung durch einen rigiden Mechanismus kontrollieren, was grosse Umsetzungsprobleme schafft. Sie vernachlässigt, dass ein Teil des Kostenwachstums durch den demografischen Wandel und den medizinischen Fortschritt gerechtfertigt ist. Der Fokus nur auf die Kosten gefährdet den gleichwertigen Zugang zur Gesundheitsversorgung und deren Qualität.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr