Das Ziel der besonderen Kommission für die Totalrevision der Kantonsverfassung (BKKV) war es, die Mehrheitsfähigkeit der totalrevidierten Kantonsverfassung zu stärken und eine breite Zustimmung in der Bevölkerung zu erreichen.
Intensiv diskutierte die Kommission das Stimmrechtsalter 16 sowie das Ausländerstimmrecht. Beide Anliegen wurden in der 1. Lesung vom Kantonsrat mehrheitlich unterstützt, bleiben jedoch umstritten. Um die Gesamtvorlage nicht zu gefährden, beantragt die Kommission deshalb, das Stimmrechtsalter 16 separat per Motion weiterzubearbeiten. Das Ausländerstimmrecht soll hingegen der Bevölkerung als Eventualantrag vorgelegt werden.
Die Kommission lehnt den Vorschlag des Regierungsrates ab, beide Themen gemeinsam als Eventualantrag zur Abstimmung zu bringen. Sie bezweifelt, dass diese Lösung einer Stimmrechtsbeschwerde standhalten würde. Auch fehlt so eine klare Willensäusserung der Bevölkerung.
Das Wahlverfahren für den Kantonsrat wurde ebenfalls intensiv diskutiert. Die Kommission spricht sich für das bisherige Mischwahlsystem aus. Der Proporz soll ab neun Sitzen pro Wahlkreis gelten. Dies erfüllt die bundesgerichtlichen Anforderungen und ermöglicht ein verständliches Wahlsystem, das kompatibel mit künftigen Gemeindefusionen ist.
Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Variante mit Proporz ab fünf Sitzen wird einstimmig abgelehnt. Die notwendigen Ausgleichsmechanismen wären zu kompliziert und könnten das Vertrauen in das Wahlsystem untergraben.
In Bezug auf die Medienförderung beantragt die Mehrheit der Kommission, den Artikel zu streichen. Sie befürchtet eine staatliche Einflussnahme, was als Widerspruch zur Medienfreiheit aufgefasst werden kann. Eine Minderheit hält am Anliegen fest und fordert die gezielte Förderung des Lokaljournalismus, um die Demokratie zu stärken.
Die Kommission zeigt sich insgesamt erfreut über das öffentliche Interesse und unterstützt das Ziel des Regierungsrates, die Volksabstimmung im November 2025 durchzuführen.