Inhalt
Obergericht
Das Obergericht beurteilt auf Berufung oder Beschwerde hin Entscheide des Kantonsgerichts in Zivil- und Strafsachen. Zudem behandelt es Beschwerden gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und befasst sich mit Streitigkeiten des Verwaltungs-, Staats- und Sozialversicherungsrechts. Durch die Anwaltsaufsichtskommission übt das Obergericht die Aufsicht über die Berufsausübung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der öffentlichen Urkundspersonen aus.
Kantonsgericht
Das Kantonsgericht ist erste kantonale Instanz für zivil- und strafrechtliche Streitigkeiten. Als kantonales Jugendgericht beurteilt es auch Jugendstrafsachen.
Vermittler
Die Vermittlerämter führen in Zivilstreitigkeiten nach dem Grundsatz "Zuerst schlichten, dann richten" in der Regel vor jedem Entscheidverfahren einen Schlichtungsversuch durch.
Schlichtungsstellen
Schlichtungsstellen sind Einrichtungen, vor denen Streitfälle aussergerichtlich behandelt werden. In Appenzell Ausserrhoden gibt es zwei Schlichtungsstellen, nämlich die Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht sowie die Schlichtungsstelle bei Diskriminierung im Erwerbsleben.
Zusätzliche Informationen
Obergericht
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14.00 bis 17.00 Uhr
Kantonsgericht
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14.00 bis 17.00 Uhr