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Obergericht

Das Obergericht beurteilt auf Berufung oder Beschwerde hin Entscheide des Kantonsgerichts in Zivil- und Strafsachen. Zudem behandelt es Beschwerden gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und befasst sich mit Streitigkeiten des Verwaltungs-, Staats- und Sozialver­siche­rungs­rechts. Durch die Anwaltsaufsichtskommission übt das Obergericht die Aufsicht über die Berufsausübung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der öffentlichen Urkundspersonen aus.

Kantonsgericht

Das Kantonsgericht ist erste kantonale Instanz für zivil- und strafrechtliche Streitigkeiten. Als kantonales Jugendgericht beurteilt es auch Jugendstrafsachen.

Vermittler

Die Vermittlerämter führen in Zivilstreitigkeiten nach dem Grundsatz "Zuerst schlichten, dann richten" in der Regel vor jedem Entscheidverfahren einen Schlichtungsversuch durch.

Schlichtungsstellen

Schlichtungsstellen sind Einrichtungen, vor denen Streitfälle aussergerichtlich behandelt werden. In Appenzell Ausserrhoden gibt es zwei Schlichtungsstellen, nämlich die Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht sowie die Schlichtungsstelle bei Diskriminierung im Erwerbsleben.

Zusätzliche Informationen

Obergericht

Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 77
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

Kantonsgericht

Landsgemeindeplatz 2
Postfach
9043 Trogen
T: +41 71 343 64 04
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr