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Unentgeltliche Rechtspflege

Durch ein Gerichtsverfahren können den Parteien hohe Kosten entstehen. Damit auch bedürftige Personen ihre Rechte auf dem Gerichtsweg durchsetzen können, besteht die Möglichkeit, ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen.

Voraussetzung für die Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege im Zivilprozess ist die Bedürftigkeit der Partei. Zudem darf die Prozessführung nicht aussichtslos oder mutwillig erscheinen. Liegen diese Voraussetzungen vor, so wird die gesuchstellende Partei von Vorschüssen und Gerichtskosten befreit. Ist sie zudem auf fachlichen Rat angewiesen, so wird ihr auch die unentgeltliche Rechtsverbeiständung gewährt. Sobald die betreffende Partei aber später wirtschaftlich dazu in der Lage ist, ist sie gegenüber dem Staat zur Nachzahlung der erlassenen Gerichtskosten und der Auslagen für die Vertretung verpflichtet.

Ein Formular für das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege finden Sie hier. Es ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Zudem sind sämtliche im Gesuch aufgeführten Unterlagen einzureichen. Unvollständige Angaben oder fehlende Belege können zur Abweisung des Gesuchs führen.

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