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Verhandlungstermine

Hier finden Sie die Verhandlungstermine der Abteilungen sowie der Einzelrichter/In in Strafsachen des Kantonsgerichts. Bitte beachten Sie die Angaben betreffend Öffentlichkeit des jeweiligen Termins. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann das Gericht auf Antrag einer Partei das Publikum von der Teilnahme an der Verhandlung ausschliessen. Beratungen sind nicht öffentlich.

Datum Uhrzeit Ort Gegenstand Abteilung Verfahrens-Nr.
20. März 2026 09:00 Uhr A qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz 4. Abteilung (SE4 25 5) (M1)
24. März 2026 09:00 Uhr A Versuchte vorsätzliche Tötung 2. Abteilung (SA2 25 1) (M1)
9. April 2026 08:30 Uhr A SVG (Geschwindigkeitsüberschreitung) Einzelrichterin (SE2 24 3) (M1)
18. Mai 2026 09:00 Uhr A SVG (Führen eines nicht den Vorschriften entsprechenden Motorfahrzeugs, grobe Verletzung der Verkehrsregeln) Einzelrichterin (SE3 25 3) (M1)
29. Mai 2026 08:30 Uhr A Fahrlässige Tötung Einzelrichterin (SE2 25 5) (M1)
9. Juni 2026 09:00 Uhr B Anfechtung Kündigung Einzelrichter (ZE4 25 15) (M1)
30. Juni 2026 08:30 Uhr A u.a. gewerbsmässiger Betrug, Vergewaltigung 2. Abteilung (SA2 24 6) (M1)

Legende Verhandlungsort

A = Obergerichtssaal, Rathaus Trogen
B = Kleiner Gerichtssaal, Rathaus Trogen
C = Sitzungszimmer, Rathaus Trogen
D = Kantonsratssaal, Regierungsgebäude Herisau
E = Zellwegerstube Trogen

Legende Öffentlichkeit der Verhandlung

  =  Beratung ohne mündliche Verhandlung
M1 =  mündliche Verhandlung; öffentlich
M2 =  mündliche Verhandlung, nicht öffentlich
M3 =  mündliche Verhandlung, nicht öffentlich;
          Medien zugelassen

Wir bitten Sie um Verständnis, dass bei Platzmangel Besucher abgewiesen werden können. Besuchergruppen wird empfohlen, sich frühzeitig unter Angabe der Anzahl Teilnehmer bei der Gerichtskanzlei telefonisch anzumelden.

Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.

Zusätzliche Informationen

Kantonsgericht

Landsgemeindeplatz 2
Postfach
9043 Trogen
T: +41 71 343 64 04
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail und Fax

Das Kantonsgericht nimmt per E-Mail oder Fax unaufgefordert übermittelte Eingaben nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristwahrung genügt weder eine E-Mail noch ein Faxschreiben.