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Verhandlungstermine
Hier finden Sie die Verhandlungstermine der Abteilungen sowie der Einzelrichter/In in Strafsachen des Kantonsgerichts. Bitte beachten Sie die Angaben betreffend Öffentlichkeit des jeweiligen Termins. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann das Gericht auf Antrag einer Partei das Publikum von der Teilnahme an der Verhandlung ausschliessen. Beratungen sind nicht öffentlich.
Datum | Zeit | Ort | Gegenstand | Spruchkörper |
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17. Dezember 2024 | 08:30 Uhr | A | Betrug, Urkundenfälschung (mf.), Geldwäscherei (mf.), etc. (abgekürztes Verfahren) | 2. Abteilung (SA2 24 1 und 2) (M1) |
17. Januar 2025 | 14:00 Uhr | A | mehrfacher Amtsmissbrauch, mehrfache einfache Körperverletzung, Drohung etc. | 3. Abteilung (SE3 23 13) (M1) |
21. Januar 2025 | 10:30 Uhr | A | Forderung | 2. Abteilung (ZA2 24 2) (M1) |
21. Januar 2025 | 13:00 Uhr | A | mf (tlw. mf. gewerbsmässiger) Betrug, mf. Urkundenfälschung, gewerbsmässige Geldwäscherei, mf. Veruntreuung, Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mf. Missachtung eines Tätigkeitsverbots (abgekürztes Verfahren) | 2. Abteilung (SA2 24 5) (M1) |
18. Februar 2025 | 08:30 Uhr | A | Notwegrecht | 2. Abteilung (ZA2 23 10) (M1) |
Legende Verhandlungsort
A = Obergerichtssaal, Rathaus Trogen
B = Kleiner Gerichtssaal, Rathaus Trogen
C = Sitzungszimmer, Rathaus Trogen
D = Kantonsratssaal, Regierungsgebäude Herisau
E = Zellwegerstube Trogen
Legende Öffentlichkeit der Verhandlung
B = Beratung ohne mündliche Verhandlung
M1 = mündliche Verhandlung; öffentlich
M2 = mündliche Verhandlung, nicht öffentlich
M3 = mündliche Verhandlung, nicht öffentlich;
Medien zugelassen
Wir bitten Sie um Verständnis, dass bei Platzmangel Besucher abgewiesen werden können. Besuchergruppen wird empfohlen, sich frühzeitig unter Angabe der Anzahl Teilnehmer bei der Gerichtskanzlei telefonisch anzumelden.
Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
Zusätzliche Informationen
Kantonsgericht
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14.00 bis 17.00 Uhr
Wie Sie uns finden
E-Mail und Fax
Das Kantonsgericht nimmt per E-Mail oder Fax unaufgefordert übermittelte Eingaben nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristwahrung genügt weder eine E-Mail noch ein Faxschreiben.