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Verhandlungstermine

Hier finden Sie die Verhandlungstermine der Abteilungen sowie der Einzelrichter/In in Strafsachen des Kantonsgerichts. Bitte beachten Sie die Angaben betreffend Öffentlichkeit des jeweiligen Termins. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann das Gericht auf Antrag einer Partei das Publikum von der Teilnahme an der Verhandlung ausschliessen. Beratungen sind nicht öffentlich.

Datum Zeit Ort Gegenstand Spruchkörper
17. Dezember 2024 08:30 Uhr A Betrug, Urkundenfälschung (mf.), Geldwäscherei (mf.), etc. (abgekürztes Verfahren) 2. Abteilung (SA2 24 1 und 2) (M1)
17. Januar 2025 14:00 Uhr A mehrfacher Amtsmissbrauch, mehrfache einfache Körperverletzung, Drohung etc. 3. Abteilung (SE3 23 13) (M1)
21. Januar 2025 10:30 Uhr A Forderung 2. Abteilung (ZA2 24 2) (M1)
21. Januar 2025 13:00 Uhr A mf (tlw. mf. gewerbsmässiger) Betrug, mf. Urkundenfälschung, gewerbsmässige Geldwäscherei, mf. Veruntreuung, Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mf. Missachtung eines Tätigkeitsverbots (abgekürztes Verfahren) 2. Abteilung (SA2 24 5) (M1)
18. Februar 2025 08:30 Uhr A Notwegrecht 2. Abteilung (ZA2 23 10) (M1)

Legende Verhandlungsort

A = Obergerichtssaal, Rathaus Trogen
B = Kleiner Gerichtssaal, Rathaus Trogen
C = Sitzungszimmer, Rathaus Trogen
D = Kantonsratssaal, Regierungsgebäude Herisau
E = Zellwegerstube Trogen

Legende Öffentlichkeit der Verhandlung

  =  Beratung ohne mündliche Verhandlung
M1 =  mündliche Verhandlung; öffentlich
M2 =  mündliche Verhandlung, nicht öffentlich
M3 =  mündliche Verhandlung, nicht öffentlich;
          Medien zugelassen

Wir bitten Sie um Verständnis, dass bei Platzmangel Besucher abgewiesen werden können. Besuchergruppen wird empfohlen, sich frühzeitig unter Angabe der Anzahl Teilnehmer bei der Gerichtskanzlei telefonisch anzumelden.

Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.

Zusätzliche Informationen

Kantonsgericht

Landsgemeindeplatz 2
Postfach
9043 Trogen
T: +41 71 343 64 04
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail und Fax

Das Kantonsgericht nimmt per E-Mail oder Fax unaufgefordert übermittelte Eingaben nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristwahrung genügt weder eine E-Mail noch ein Faxschreiben.