Inhalt
Verhandlungstermine
Hier finden Sie die Verhandlungstermine der Abteilungen sowie der Einzelrichter/In in Strafsachen des Kantonsgerichts. Bitte beachten Sie die Angaben betreffend Öffentlichkeit des jeweiligen Termins. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann das Gericht auf Antrag einer Partei das Publikum von der Teilnahme an der Verhandlung ausschliessen. Beratungen sind nicht öffentlich.
| Datum | Uhrzeit | Ort | Gegenstand | Abteilung Verfahrens-Nr. |
|---|---|---|---|---|
| 20. März 2026 | 09:00 Uhr | A | qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz | 4. Abteilung (SE4 25 5) (M1) |
| 24. März 2026 | 09:00 Uhr | A | Versuchte vorsätzliche Tötung | 2. Abteilung (SA2 25 1) (M1) |
| 9. April 2026 | 08:30 Uhr | A | SVG (Geschwindigkeitsüberschreitung) | Einzelrichterin (SE2 24 3) (M1) |
| 18. Mai 2026 | 09:00 Uhr | A | SVG (Führen eines nicht den Vorschriften entsprechenden Motorfahrzeugs, grobe Verletzung der Verkehrsregeln) | Einzelrichterin (SE3 25 3) (M1) |
| 29. Mai 2026 | 08:30 Uhr | A | Fahrlässige Tötung | Einzelrichterin (SE2 25 5) (M1) |
| 9. Juni 2026 | 09:00 Uhr | B | Anfechtung Kündigung | Einzelrichter (ZE4 25 15) (M1) |
| 30. Juni 2026 | 08:30 Uhr | A | u.a. gewerbsmässiger Betrug, Vergewaltigung | 2. Abteilung (SA2 24 6) (M1) |
Legende Verhandlungsort
A = Obergerichtssaal, Rathaus Trogen
B = Kleiner Gerichtssaal, Rathaus Trogen
C = Sitzungszimmer, Rathaus Trogen
D = Kantonsratssaal, Regierungsgebäude Herisau
E = Zellwegerstube Trogen
Legende Öffentlichkeit der Verhandlung
B = Beratung ohne mündliche Verhandlung
M1 = mündliche Verhandlung; öffentlich
M2 = mündliche Verhandlung, nicht öffentlich
M3 = mündliche Verhandlung, nicht öffentlich;
Medien zugelassen
Wir bitten Sie um Verständnis, dass bei Platzmangel Besucher abgewiesen werden können. Besuchergruppen wird empfohlen, sich frühzeitig unter Angabe der Anzahl Teilnehmer bei der Gerichtskanzlei telefonisch anzumelden.
Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
Zusätzliche Informationen
Kantonsgericht
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14.00 bis 17.00 Uhr
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Das Kantonsgericht nimmt per E-Mail oder Fax unaufgefordert übermittelte Eingaben nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristwahrung genügt weder eine E-Mail noch ein Faxschreiben.