Inhalt

Abteilungen

Dem Obergericht gehören 19 vom Volk an der Urne gewählte Mitglieder an. Aus deren Mitte wählt der Kantonsrat den Präsidenten und den Vizepräsidenten resp. die Präsidentin und die Vizepräsidentin.  Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Mit Ausnahme der beiden Vorsitzenden setzt das Gericht sich aus nebenamtlichen Richterinnen und Richtern zusammen.

Das Obergericht tagt in vier Abteilungen mit fünf Mitgliedern und einem Gerichtsschreiber oder einer Gerichtsschreiberin.

1. Abteilung

Zivilrecht, strafrechtliche Berufungen und Revisionen

Wahljahr Mitglieder
2021 Dr. iur. Manuel Hüsser, Vorsitzender, Gais
2011 lic. iur. Bernhard Oberholzer, Rechtsanwalt, Gais
2011 Hanspeter Blaser, Eidg. dipl. Versicherungsfachmann, Herisau
2019 Rolf Breu, Metallbauer, Heiden
2020 Janine Lanker, Staatsanwältin, Speicher

2. Abteilung

Steuerrecht, strafrechtliche Beschwerden sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Wahljahr Mitglieder
2025 lic. iur. Daniel Hofmann, Vorsitzender, Speicher
2014 Dr. iur. Marc Winiger, Leiter RCH Compliance & Investigations, Niederteufen
2015 Dr. iur. Florian Windisch, Dozent, Niederteufen
2019 lic. iur. Ralf Kläger, stv. Leitender Jugendanwalt, Herisau
2019 Meinrad Müller, Steuerexperte, Niederteufen

3. Abteilung

Sozialversicherungsrecht

Wahljahr Mitglieder
2025 lic. iur. Daniel Hofmann, Vorsitzender, Speicher
2011 Hans-Peter Fischer, Sozialversicherungsexperte, Niederteufen
2019 Markus Schneider, Arzt/Psychoonkologe, Teufen
2023 Saphira Scheidegger, Zahnärztin, Stein
2023 Dr. med. Kathrin Schindler-Pfister, Kinderärztin, Speicher

4. Abteilung

Bau- und Planungsrecht, Grundstückschätzungen, übriges Verwaltungsrecht

Wahljahr Mitglieder
2025 lic. iur. Daniel Hofmann, Vorsitzender, Speicher
2006 Ernst Graf-Beutler, Landwirt, Heiden
2011 Dr. iur. Patrik Louis, stv. Leiter Rechtsdienst, Stein
2014 lic. iur. Daniela Cadosch Autolitano, Leiterin Rechtsdienst, Gais
2015 lic. iur. Michèle Gasser Aebischer, Rechtsanwältin, Lustmühle

Ersatzrichter

Die Mitglieder einer Abteilung sind zugleich Ersatzrichter bzw. Ersatzrichterinnen einer anderen Abteilung.

Obergerichtsschreiber/innen

  • Badilatti Beatrice, MLaw
  • Barben Gabriel, MLaw
  • Epprecht Monika, lic. iur.
  • Frehner Gabriela, MLaw
  • Giger Marc, lic. iur.
  • Mauerhofer Annika, lic. iur.
  • Schittli Barbara, lic. iur.
  • Schwizer Chiara, MLaw
  • Widmer Barbara, Fürsprecherin

Kanzlei

  • Höhener Helga
  • Lanker Fabienne
  • Morace Samantha
  • Tanner Cornelia

Aufgaben Obergericht

Das Obergericht bestellt die

  • Anwaltsprüfungskommission
  • Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte
  • Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Weiter übt es die Aufsicht über die Zivil- und Strafrechtspflege der Gerichtsorgane aus (Art. 22 JG).

Es hat über seine Tätigkeit und die Tätigkeit der von ihm beaufsichtigten Behörden im Bereich der Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtspflege jährlich dem Kantonsrat Rechenschaft zu erstatten.

Für die Rechtspflege sind namentlich massgebend:

  • Justizgesetz vom 13. September 2010 (bereinigte Gesetzessammlung; bGS 145.31)
  • Verwaltungsrechtspflegegesetz (bGS 143.1)
  • Anwaltsgesetz vom 11. April 2005 (bGS 145.52)
  • Anwaltstarif vom 14. März 1995 (bGS 145.53)
  • Gesetz über die Gebühren in Verwaltungssachen (bGS 233.2)
  • Gesetz über die Gebühren in der Zivil- und Strafrechtspflege (bGS 233.3; in Bearbeitung)
  • Schweizerische Zivilprozessordnung
  • Schweizerische Strafprozessordnung

(Bezugsquelle für kantonale Erlasse: Kantonskanzlei, 9100 Herisau / Tel. +41 71 353'61'11)

Zusätzliche Informationen

Obergericht

Fünfeckpalast
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 77
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

Postadresse:

Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen

Wichtiger Hinweis: Das Obergericht wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich während der Öffnungszeiten überbracht werden. Beim Fünfeckpalast existiert kein Postbriefkasten für an das Obergericht gerichtete Sendungen.

E-Mail und Fax

Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Eingaben nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht. Elektronische Eingaben im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sind nur nach den Vorgaben des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich.

Akteneinsicht:

Nur auf vorgängige telefonische Terminabsprache mit der Kanzlei sowie während der Öffnungszeiten. Mitzubringen ist eine Identitätskarte bzw. Pass; die allfällige Erstellung von Aktenkopien ist kostenpflichtig.

Rechtsprechung des Obergerichts, ARGVP