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Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs
Die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs ist Aufsichtsorgan über die Betreibungsämter und das Konkursamt im Kanton. Sie ist einzige Beschwerdeinstanz im Kanton gemäss den Vorschriften des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs und befasst sich als solche vorab mit Beschwerden gegen Entscheide, Verfügungen etc. der Betreibungsämter und des Konkursamtes.
Wahljahr | Mitglieder |
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2023 | Walter Kobler, Bühler, Präsident |
2011 | Bernhard Oberholzer, Gais |
2023 | Hanspeter Blaser, Herisau |
Ersatzmitglieder: | |
2023 | Manuel Hüsser, Gais |
2023 | Rolf Breu, Heiden |
Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf)
Die Aufsichtsbehörde für Sch+K hat die Richtlinien der Betreibungs- und Konkursbeamtenkonferenz der Schweiz für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) per 1. September 2009 als für den Kanton Appenzell Ausserrhoden verbindlich erklärt.
Betreibungsämter und Zweigstellen des Konkursamtes
Adressen und Zuständigkeitsbereiche der Betreibungsämter sowie des kantonalen Konkursamtes finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen
Obergericht
Postfach
14.00 bis 17.00 Uhr
E-Mail und Fax
Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Ersuchen und andere Mitteilungen nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht; ausgenommen beim elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege.