Inhalt
Gerichtsberichterstattung
Voraussetzungen und Rechte
Medienschaffende haben die Möglichkeit, sich als Gerichtsberichterstatter beim Obergericht zu akkreditieren. Akkreditierten Personen kommen besondere Rechte gemäss der Weisung betreffend die Gerichtsberichterstattung zu (vgl. hier).
Zulassung zur Berichterstattung (Akkreditierung)
Das Gesuch um Akkreditierung ist schriftlich mit einer Anstellungsbestätigung des betreffenden Medienunternehmens oder Deklaration der bisherigen freischaffenden Tätigkeit, gegebenenfalls einer Kopie des Presseausweises, sowie unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse beim Obergericht einzureichen. Spätere Änderungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Akkreditierung ist persönlich und nicht übertragbar. Sie erfolgt unbefristet und gilt sowohl für das Obergericht als auch für das Kantonsgericht.
Wichtig: Akkreditierungsgesuche, die im Hinblick auf eine bestimmte Gerichtsverhandlung gestellt werden, müssen spätestens 4 Arbeitstage vor dem Verhandlungstag beim Obergericht eintreffen.

Zusätzliche Informationen
Obergericht
14.00 bis 17.00 Uhr
Postadresse:
Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen
Wichtiger Hinweis: Das Obergericht wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich während der Öffnungszeiten überbracht werden. Beim Fünfeckpalast existiert kein Postbriefkasten für an das Obergericht gerichtete Sendungen.
E-Mail und Fax
Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Eingaben nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht. Elektronische Eingaben im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sind nur nach den Vorgaben des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich.
Akteneinsicht:
Nur auf vorgängige telefonische Terminabsprache mit der Kanzlei sowie während der Öffnungszeiten. Mitzubringen ist eine Identitätskarte bzw. Pass; die allfällige Erstellung von Aktenkopien ist kostenpflichtig.