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Rechtsprechung des Obergerichts, AR GVP

Das Obergericht veröffentlicht Entscheide von allgemeinem Interesse im Internet. Entscheide von grundsätzlicher Bedeutung werden zudem in die Sammlung der Ausserrhodischen Gerichts- und Verwaltungspraxis (AR GVP) aufgenommen. Die Publikation der AR GVP erfolgt ab dem Band 29/2017 nicht mehr in gedruckter Form, sondern ausschliesslich im Internet.

Sowohl die in die AR GVP aufgenommenen Entscheide als auch die übrigen Entscheide können über eine Suchmaschine konsultiert werden. Die aufgeschalteten Entscheide sind, wenn nichts Gegenteiliges vermerkt ist, rechtskräftig. Bei einem weitergezogenen Entscheid wird die Beurteilung durch die Rechtsmittelinstanz vermerkt.

In der Suchmaschine werden die früheren Gerichte (Verwaltungsgericht, Versicherungsgericht, Steuerrekurskommission) dem Suchfilter "Obergericht" zugewiesen.

Für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Publikationsinhalte kann keine Gewähr übernommen werden. Massgebend ist ausschliesslich der Inhalt der Entscheide, wie er den Verfahrensbeteiligten schriftlich mitgeteilt worden ist.

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Zusätzliche Informationen

Obergericht

Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 77
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail und Fax

Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Ersuchen und andere Mitteilungen nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht; ausgenommen beim elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege.

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