Inhalt
Verhandlungstermine Zivil- und Strafrecht sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
des Obergerichts und seiner Kommissionen
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann das Gericht auf Antrag einer Partei das Publikum von der Teilnahme an der Verhandlung ausschliessen. Die Beratungen sind nicht öffentlich.
Datum | Zeit | Abteilung Verfahrens-Nr. | Ort | Gegenstand/allf. Bemerkungen
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09.09.2025 | 14:00 | O2S 25 1 | F | B / Einstellung |
D1S, D1Z, O1S, O1Z = 1. Abteilung (Zivilrecht, strafrechtliche Berufungen, Revisionen)
O2S = 2. Abteilung (strafrechtliche Beschwerden)
ERS = Einzelrichter in Strafsachen
ERZ = Einzelrichter in Zivilsachen
AAK = Anwaltsaufsichtskommission (keine mündlichen Verhandlungen )
AB = Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs (keine mündlichen Verhandlungen)
Ort:
A = Augenschein (Treffpunkt gemäss Vorladung)
F = Fünfeckpalast (2. OG, Sitzungszimmer), Landsgemeindeplatz, Trogen
R = Rathaus (3. OG, Obergerichtssaal), Landsgemeindeplatz 2, Trogen
T = Haus Strassenverkehrsamt (3. OG, Theoriesaal), Landsgemeindeplatz 5, Trogen
Z = Haus Strassenverkehrsamt (3. OG, Zellwegerstube), Landsgemeindeplatz 5, Trogen
Besuchergruppen:
Aus Platzgründen wird Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig bei der Obergerichtskanzlei anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
Zusätzliche Informationen
Obergericht
14.00 bis 17.00 Uhr
Postadresse:
Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen
Wichtiger Hinweis: Das Obergericht wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich während der Öffnungszeiten überbracht werden. Beim Fünfeckpalast existiert kein Postbriefkasten für an das Obergericht gerichtete Sendungen.
Unaufgefordert dem Obergericht per E-Mail übermittelte Eingaben nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail nicht. Elektronische Eingaben im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sind nur nach den Vorgaben des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich.
Akteneinsicht:
Nur auf vorgängige telefonische Terminabsprache mit der Kanzlei sowie während der Öffnungszeiten. Mitzubringen ist eine Identitätskarte bzw. Pass; die allfällige Erstellung von Aktenkopien ist kostenpflichtig.