Inhalt

Verhandlungstermine Zivil- und Strafrecht sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

des Obergerichts und seiner Kommissionen

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann das Gericht auf Antrag einer Partei das Publikum von der Teilnahme an der Verhandlung ausschliessen. Die Beratungen sind nicht öffentlich.

Datum Zeit Abteilung
Verfahrens-Nr.
Ort

Gegenstand/allf. Bemerkungen

B    = 
Beratung ohne mündliche Verhandlung
M1  =  mündliche Verhandlung; öffentlich
M2  =  mündliche Verhandlung; nicht öffentlich
M3  =  mündliche Verhandlung; nur Presse

 

19.08.2025 08.45 O1S 24 14 R M1 / sex. Handlungen mit Kindern etc.

D1S, D1Z, O1S, O1Z = 1. Abteilung    (Zivilrecht, strafrechtliche Berufungen, Revisionen)

O2S                            = 2. Abteilung    (strafrechtliche Beschwerden)

ERS = Einzelrichter in Strafsachen

ERZ = Einzelrichter in Zivilsachen

AAK = Anwaltsaufsichtskommission (keine mündlichen Verhandlungen )

AB = Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs (keine mündlichen Verhandlungen)        

Ort:

A = Augenschein (Treffpunkt gemäss Vorladung)

F = Fünfeckpalast (2. OG, Sitzungszimmer), Landsgemeindeplatz, Trogen

R = Rathaus (3. OG, Obergerichtssaal), Landsgemeindeplatz 2, Trogen

T = Haus Strassenverkehrsamt (3. OG, Theoriesaal), Landsgemeindeplatz 5, Trogen

Z = Haus Strassenverkehrsamt (3. OG, Zellwegerstube), Landsgemeindeplatz 5, Trogen

 

Besuchergruppen:

Aus Platzgründen wird Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig bei der Obergerichtskanzlei anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.

Zusätzliche Informationen

Obergericht

Fünfeckpalast
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 77
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

Postadresse:

Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen

Wichtiger Hinweis: Das Obergericht wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich während der Öffnungszeiten überbracht werden. Beim Fünfeckpalast existiert kein Postbriefkasten für an das Obergericht gerichtete Sendungen.

E-Mail und Fax

Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Eingaben nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht. Elektronische Eingaben im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sind nur nach den Vorgaben des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich.

Akteneinsicht:

Nur auf vorgängige telefonische Terminabsprache mit der Kanzlei sowie während der Öffnungszeiten. Mitzubringen ist eine Identitätskarte bzw. Pass; die allfällige Erstellung von Aktenkopien ist kostenpflichtig.

Rechtsprechung des Obergerichts, ARGVP