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Anpassung von Gültigkeit und Codierung der Covid-Zertifikate

Ab Montag, 31. Januar 2022, sind die Covid-Zertifikate von geimpften oder genesenen Personen nur noch 270 statt wie bisher 365 Tage gültig. Damit passt die Schweiz die Gültigkeitsdauer der entsprechenden Zertifikate der EU an. Auch die Codierung der Zertifikate wird den EU-Regeln angepasst, damit in der Covid-App ersichtlich ist, ob eine Person eine Auffrischimpfung («Booster») erhalten hat oder nicht.

Die Covid-Zertifikate für Geimpfte und für Genesene mit Ausstellungsdatum vor dem 7. Mai 2021, sind ab Anfang Februar 2022 nicht mehr gültig – sofern seither keine Auffrischimpfung («Booster») oder Corona-Infektion stattfand. Die Zertifikate verlieren ihre Gültigkeit neu nach 270 Tagen. Eine Auffrischimpfung oder eine durchgemachte Erkrankung führen hingegen zu einem neuen Covid-Zertifikat, das wiederum 270 Tage gültig ist. Dies hat zur Folge, dass Personen mit Impf- oder Infektionsdatum vor dem 7. Mai 2021 eine Auffrischimpfung für ein weiterhin gültiges Zertifikat benötigen. Die verkürzte Gültigkeit der Covid-Zertifikate wird in der «Covid Certificate»-App automatisch angepasst. Die Covid-Zertifikate, die als PDF (digital und in Papierform) vorliegen, müssen nicht neu ausgestellt werden, weil darin lediglich das Impfdatum, aber kein Gültigkeitsdatum vermerkt ist.

Weiterhin Walk in-Impfungen an Samstagen
Anmeldungen für die dringend empfohlenen Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfungen in einem Ausserrhoder Impfzentrum sind online möglich unter https://covid19.impf-check.ch/ oder über die Hotline 071 353 67 97. Zudem werden in den Impfzentren Herisau und Heiden bis Ende Februar an jedem Samstag zwischen 8 und 16 Uhr Walk In-Impfungen angeboten. Personen können dann ohne Terminvereinbarung zur Impfung erscheinen. An diesen Walk In-Tagen kann es zu Wartezeiten kommen.

Neue Impfcodierung nach EU-Vorgaben
In bestimmten Fällen ist in der Codierung eines Zertifikats nicht ersichtlich, ob eine Person eine Covid-Auffrischimpfung («Booster») erhalten hat oder nicht. Mit der neuen Codierung nach EU-Vorgaben kann ab dem 31. Januar 2022 der «Booster» in allen Fällen in den Covid-Zertifikaten angezeigt werden.

Auf die Gültigkeit und die Verwendung der Zertifikate in der Schweiz hat die Änderung der Codierung keinen Einfluss. Sowohl das alte wie auch das neucodierte Zertifikat kann in der Schweiz weiterhin für den Zugang zu zertifikatspflichtigen Bereichen benutzt werden. Das neucodierte Zertifikat kann aber die Einreise in Länder erleichtern, die einen «Booster»- oder Genesungsnachweis verlangen. Vor einer Auslandreise sollten die jeweiligen Einreisebestimmungen bezüglich Covid-19 geprüft werden.

In Appenzell Ausserrhoden erhalten Betroffene ihr neucodiertes Zertifikat im Verlauf der ersten Februarwoche automatisch per Post. Wer zwischen dem 1. und 4. Februar wegen einer Auslandreise ein neucodiertes Zertifikat benötigt, kann sich an die Ausserrhoder Zertifikatsstelle per Mail unter zertifizierung@ar.ch oder per Telefon unter 071 353 62 32 wenden.

Weitere Informationen rund um Covid-19 sind auf der Homepage des Kantons unter www.ar.ch/corona zu finden. Detaillierte Informationen rund um die Covid-Zertifikate stellt der Bund unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/covid-zertifikat.html zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen