Inhalt

News Suchergebnis

Appenzell Ausserrhoden setzt auf bleifreie Jagdkugelmunition

Der Regierungsrat hat an der Sitzung vom Dienstag, 25. Januar 2022, die Teilrevision der kantonalen Jagdverordnung erlassen. Neben verschiedenen jagdtechnischen Anpassungen wurde als wichtige Neuerung ein Verbot von bleihaltiger Kugelmunition in die Jagdverordnung aufgenommen.

Mit der Teilrevision der kantonalen Jagdverordnung erfolgten zahlreiche Anpassungen, welche beispielsweise den Einsatz und die Ausbildung von Jagdhunden oder den Zeitpunkt des Jagdbeginns regeln. Im Rahmen dieser gesetzlichen Anpassungen wurde auch die Beschränkung bleihaltiger Jagdmunition geprüft. Blei ist ein starkes Umweltgift. Bei einer Anreicherung entlang der Nahrungskette führt Blei zu Folgeschäden, wovon insbesondere Greifvögel betroffen sein können. Der Einsatz von bleifreien Kugelgeschossen auf der Jagd ist erprobt und bereits in anderen Kantonen umgesetzt. Anders sieht die Situation bei der Schrotmunition aus, für welche bis anhin keine tauglichen, bleifreien Alternativen bestehen. In Absprache mit dem kantonalen Patentjägerverein wurde deshalb ein Verbot bleihaltiger Kugelmunition in die Jagdverordnung aufgenommen.

Übergangszeit bis Beginn Jagdjahr 2024/2025
Um den Ausserrhoder Jägerinnen und Jägern genügend Zeit für die Umstellung auf die neue Geschossart einzuräumen, bleiben bleihaltige Geschosse während einer Übergangsfrist von zwei Jahren erlaubt. In dieser Übergangszeit unterstützt der Patentjägerverein die Jägerschaft aktiv bei der Umstellung auf bleifreie Kugelmunition. Entsprechende Kurse wurden vom Patentjägerverein A.Rh. vorbereitet und werden in der kommenden Ausbildungssaison der Jägerschaft angeboten. Die revidierte Jagdverordnung ist am 1. Februar 2022 in Kraft getreten.

Zusätzliche Informationen