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Appenzell Ausserrhoden unterstützt Corona-Strategie

Appenzell Ausserrhoden befürwortet wie die anderen Ostschweizer Kantone grundsätzlich die Anpassungen der Covid-19-Verordnung 3. Die Massnahmen konzentrieren sich künftig auf den Schutz der Spitalstrukturen. Unbestritten ist, dass das Testen weiterhin ein Pfeiler bei der Pandemiebekämpfung darstellt. Die Finanzierung der Tests aber soll angesichts der erneut ansteigenden Fallzahlen bis zum 1. November 2021 weiterhin vom Bund getragen werden. 

Der Bundesrat hat am 11. August 2021 die Anpassungen der Covid-19-Verordnung 3 zur Vernehmlassung u.a. auch an die Kantone geschickt. Aus Sicht der Ostschweizer Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau ist es zu begrüssen, dass der Bundesrat die Normalisierungsphase einleiten möchte, da sich nun alle Impfwilligen impfen lassen konnten. Die Rückkehr zur Normalität ist aber abhängig von einer massiven Erhöhung der Anzahl Personen, die sich impfen lassen.

So befürworten die Ostschweizer Kantone die Anpassungen der Covid-19-Verordnung 3 grundsätzlich. Sie begrüssen, dass die bestehenden Schutzmassnahmen im Moment noch aufrechterhalten bleiben und die Bevölkerung wiederholt aufgerufen wird, sich impfen zu lassen. Zu begrüssen ist auch, dass der Bundesrat für allfällige einschränkende Massnahmen nicht mehr auf die Fallzahlen, sondern auf die Belastung des Gesundheitswesens, vor allem der Intensivstationen, abstellt. Dies wurde von den Ostschweizer Kantonen schon seit längerer Zeit gefordert.

Aufgrund dieser Ausgangslage ist eine Anpassung der Teststrategie im Grundsatz ebenfalls zu begrüssen. Unbestritten ist dabei, dass das Testen weiterhin ein Pfeiler bei der Pandemiebekämpfung darstellt. Der Vorschlag des Bundesrates, dass insbesondere Personen ohne Symptome, die einen Antigentest für ihre Freizeitaktivitäten benötigen, die Kosten selber tragen müssen, wird durch den Ausserrhoder Regierungsrat differenziert beurteilt. Angesichts der erneut ansteigenden Fallzahlen kommt dem Testen auch künftig eine wichtige Rolle zu. Aufgrund der Erfahrungen vor einem Jahr sollte in den Augen des Regierungsrates die Finanzierung der Tests deshalb bis zum 1. November 2021 weiterhin vom Bund getragen werden. 

Der Aufbau weiterer zentraler Test-Infrastrukturen ist für den Ausserrhoder Regierungsrat wie auch die Ostschweizer Kantone hingegen nicht nötig. Die kantonalen Testkonzepte und Testzentren sowie die zugehörige Logistik haben sich in der Zwischenzeit etabliert und sind auch für die nächste Phase der Pandemiebekämpfung angemessen.

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