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Asylzentrum Sonneblick: falsche Vorwürfe gegen den Kanton

Foto: E. Brassel

Die vom Anwohnerkomitee Sonneblick erhobenen Vorwürfe gegen den Kanton sind haltlos und falsch. Sämtliche Konzepte zum Betrieb des Asylzentrums wurden nach der Bauabnahme am vergangenen Donnerstag, 18. Februar 2021 noch gleichentags an den zuständigen Rechtsvertreter zugestellt. Damit hat der Kanton die entsprechenden Vereinbarungen erfüllt.

Vergangenen Freitag, 19. Februar 2021 kommunizierte der Kanton die seit Anfang Dezember 2020 angekündigte Eröffnung des Asylzentrums Sonneblick Walzenhausen. Heute (22. Februar 2021) erfolgte der Umzug von der Landegg in den Sonneblick Walzenhausen. Das Anwohnerkomitee gelangte heute mit einer Mitteilung an die Öffentlichkeit, worin ein „Einzugsstopp“ verlangt wird. Begründet wird das Ansinnen damit, dass der Kanton die vereinbarten Dokumente nicht vorgelegt habe.

Diese Vorwürfe sind falsch und werden vom Kanton zurückgewiesen. Der Kanton hat die Dokumente sofort nach Bauabnahme vorgelegt und dem Rechtsanwalt des Anwohners letzten Donnerstag, 18. Februar 2021 zeitgerecht übermittelt. Der Kanton hat seit Jahren darauf hingewiesen, dass auf Frühling 2021 eine Ablösung der Landegg zur Verfügung stehen muss. Es ist nur dem grossen Einsatz aller Beteiligten zu verdanken, dass dies nun gelungen ist.

Gerne hätte der Regierungsrat die Bevölkerung persönlich informiert. Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist ein solcher Anlass nicht möglich. Wie angekündigt wird diese Woche ein Flugblatt in die Haushalte der Gemeinde Walzenhausen verschickt.

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