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Ausserrhoden begrüsst schnelle Lockerungsschritte

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden begrüsst den vom Bundesrat per 31. Mai vorgeschlagenen Öffnungsschritt IV in seiner Stossrichtung. Mit Blick auf den Impffortschritt und auf die stabile epidemiologische Lage können aus Sicht des Regierungsrates sogar noch schnellere Öffnungsschritte realisiert werden. In seiner Stellungnahme beurteilt er die Regelungen des Bundes als zu kompliziert, zu wenig konsistent und schwierig im Vollzug. Als Beispiel nennt er die kaum verständliche Maskentragpflicht, die beim Sitzen in Restaurants gilt. Auch die Beibehaltung der Zehnpersonen-Regel im privaten Kreis sei im Innern nicht nachvollziehbar. Im Rahmen der laufenden Konsultation hat sich der Regierungsrat erneut mit anderen Ostschweizer Regierungen abgestimmt.

Nach der Konsultation der Kantone und der Sozialpartner hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 seine Strategie für die kommenden Monate verabschiedet. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können. Der Bundesrat schlägt im Öffnungsschritt IV nun vor, Ende Mai den Wechsel von der Phase 1 (Schutzphase) zur Phase 2 (Stabilisierungsphase) vorzunehmen. Diesen Schritt unterstützt der Ausserrhoder Regierungsrat im Grundsatz.

Der geplante Öffnungsschritt per 31. Mai umfasst Lockerungen im Bereich Gastronomie, Veranstaltungen, Sport- und Kulturaktivitäten sowie beim Homeoffice. Zusammen mit anderen Ostschweizer Kantonen begrüsst der Ausserrhoder Regierungsrat die Stossrichtung dieser Lockerungsschritte. Allerdings werden die Regelungen teilweise noch als zu kompliziert und zu wenig konsistent beurteilt. Sie müssten grundsätzlich alltags- und vollzugstauglicher werden. Zwei weitere Punkte sind dem Regierungsrat wichtig: Zum einen muss rasch ein verlässliches Zertifikat für Geimpfte, Genesene und Getestete verfügbar sein, zum anderen soll die Geschwindigkeit der Öffnung dem Impffortschritt und den Richtwerten, insbesondere den Indikatoren im Hospitalisierungsbereich, folgen. Aus heutiger Sicht seien gestützt darauf noch schnellere Lockerungen angebracht.

Auch im Einzelnen sieht der Regierungsrat in verschiedenen Bereichen Verbesserungspotenzial. So soll gemäss Bundesrat die Homeoffice-Pflicht Ende Mai aufgehoben werden, sofern die Betriebe repetitive Tests auf Covid-19 durchführen. Der Regierungsrat fordert dagegen eine Umwandlung der Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung ohne Verknüpfung mit der Pflicht zu repetitiven Testungen.

Bei den verschiedenen Kategorien von Veranstaltungen schlägt der Bund grundsätzlich eine Erhöhung der zulässigen Personenzahl vor, beispielsweise bei Anlässen zur politischen Meinungsbildung oder von religiöser Natur von 50 auf 100 Personen im Innenbereich und von 100 auf 300 Personen im Freien. Diese Lockerungen begrüsst der Regierungsrat im Grundsatz. Er hält aber zusätzliche Lockerungen für private Veranstaltungen für nötig, zum Beispiel indem drinnen für Private statt 10 künftig 15 Personen erlaubt werden (analog den Menschenansammlungen im öffentlichen Raum). Insgesamt sind die Regelungen zu Veranstaltungen aus der Sicht des Regierungsrates noch zu kompliziert und zu wenig alltagstauglich. Sie sollten vereinfacht und vereinheitlicht werden.

An Mannschaftssport-Wettkämpfen mit Körperkontakt (z.B. Fussball) sollen draussen künftig 50 Personen teilnehmen können, an sonstigen Sportaktivitäten im Aussenbereich (z.B. Leichtathletik, Radsport, aber auch Trainings) jedoch nur 30. Für den Regierungsrat ist dies nicht nachvollziehbar. Er verlangt eine generelle Erhöhung auf 50 Personen für sämtliche Outdoor-Sportaktivitäten. Ebenso zu lockern seien die Vorgaben bezüglich Gruppengrösse bei den Sportaktivitäten drinnen. 

Die Restaurants sollen gemäss Bund auch ihre Innenräume wieder öffnen dürfen, die Gäste sollen jedoch eine Maske tragen, sobald sie nicht essen oder trinken. Der Regierungsrat begrüsst die Öffnung, hält die vom Bund vorgeschlagene Maskenregelung jedoch für nicht durchsetzbar und nicht zielführend. Vorgaben, die nicht nachvollziehbar sind und nicht durchgesetzt werden können, schaden mehr als sie nützen. Deshalb sei die Maskenpflicht am Tisch drinnen und draussen aufzuheben. Zudem soll die starre Vierpersonen-Regelung am Tisch für Personen aus dem gleichen Haushalt aufgehoben werden.

Einverstanden ist der Regierungsrat mit der Öffnung der Thermalbäder und Wellness-Einrichtungen sowie mit Lockerungen bei den Präsenzveranstaltungen im Tertiärbereich. Letztere sollen aber nicht mit einer Pflicht zu repetitiven Tests verbunden werden. 

Schliesslich hat der Bund definiert, unter welchen Bedingungen geimpfte Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder im Ausland waren, nicht in Quarantäne gehen müssen. Der Regierungsrat unterstützt diese Vorschläge, äussert aber Bedenken bezüglich Anforderungen an den Nachweis der Impfung. Hier seien klare Regelungen gefragt. Absolut zentral sei deshalb die zeitnahe Bereitstellung eines verlässlichen Zertifikats für Geimpfte, Genesene und Getestete.

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