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Büro des Kantonsrates zieht Lehren aus der Pandemie 

Das Büro beantragt dem Kantonsrat eine Änderung der Geschäftsordnung, um für allfällige weitere Herausforderungen der Covid-19-Pandemie oder andere Bedrohungslagen handlungsfähig zu bleiben. Das Büro soll berechtigt werden, zur Wahrung der Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung eines ungestörten Ratsbetriebs den Zutritt zum Ratssaal für Kantonsratsmitglieder sowie Besucherinnen und Besucher an Auflagen zu knüpfen.

Seit 2020 wirkt sich die Covid-19-Pandemie auf die Durchführung von Kantonsratssitzungen aus. Das Büro bringt ein Schutzkonzept zur Anwendung, das insbesondere die Einhaltung grösserer Abstände zwischen den Sitzplätzen der Ratsmitglieder vorsieht und diese zeitweise verpflichtete, eine Gesichtsmaske zu tragen. Derzeit fehlt eine explizite rechtliche Bestimmung, um den Zugang zum Tagungsort von solchen zusätzlichen Auflagen abhängig zu machen. Denkbar wären mit der neuen Regelung eine Pflicht zur Auflage eines Gesundheitszertifikats oder eines negativen Testergebnisses zum Schutz der Gesundheit der Ratsmitglieder, der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeitenden.

Das Büro des Kantonsrates beantragt dem Plenum eine Änderung der Geschäftsordnung, um verschiedenen Gefährdungslagen für den Ratsbetrieb begegnen zu können. Die Bestimmung ist also nicht allein auf den Umgang mit der Covid-19-Pandemie ausgerichtet. Die Ergänzung würde auch eine explizite rechtliche Grundlage für weitere Sicherheitsvorkehrungen bieten (wie zum Beispiel Sicherheitskontrollen mittels Metalldetektoren).

Das Geschäft wird an der Kantonsratssitzung vom 28. März 2022 behandelt. Die Sitzung wird in einem Live-Stream auf dem youtube-Kanal des Kantons übertragen, erreichbar unter www.ar.ch.

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