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Coronavirus: Contact Tracing und Anlaufstellen neu organisiert

Seit Anfang Mai sind alle Kantone verpflichtet, durch telefonische Kontaktverfolgung COVID-19 infizierte Personen und deren enge Kontaktpersonen zu ermitteln. Appenzell Ausserrhodern hat dafür per 1. Juli 2020 die Lungenliga St.Gallen-Appenzell beauftragt. Für medizinische COVID-19-Anliegen stehen der Ausserrhoder Bevölkerung ab dann auch neue Anlaufstellen zur Verfügung.

Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie entschied der Bundesrat ab Mitte Mai den Übergang in die sogenannte Containmentphase. Damit verbunden war die Wiederaufnahme der flächendeckenden Rückverfolgung von COVID-19-Neuinfektionen (Contact Tracing). Dieses Contact Tracing setzt für Appenzell Ausserrhoden bis Ende Juni der Ausserrhoder Zivilschutz um; im Auftrag und nach Anleitung des kantonsärztlichen Dienstes. Für die Zeit ab 1. Juli 2020 hat sich der Kanton nun für die Zusammenarbeit mit der Lungenliga St.Gallen-Appenzell entschieden. Die Lungenliga bringt als Kompetenzzentrum Tuberkulose grosse Erfahrung in der Durchführung von Contact Tracing mit. Auch andere Kantone haben deshalb das Contact Tracing zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie den kantonalen Lungenligen übertragen.

Per Ende Juni wird zudem die kantonale Telefon-Hotline ausser Betrieb genommen. Für medizinische Anliegen im Zusammenhang mit Covid-19 stehen der Ausserrhoder Bevölkerung ab 1. Juli 2020 folgende Anlaufstellen zur Verfügung:

  • Infoline des Bundesamts für Gesundheit (+41 58 463 00 00, täglich 6-23 Uhr)
  • Hausärztin/Hausarzt
  • telefonische Beratung der persönlichen Krankenkasse
  • Hotline für Test-Termine des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden (+41 71 353 26 54, täglich 9-11.30 und 13.30-16:30 Uhr)
  • Notfallnummern 144 oder 0844 55 00 55 (rund um die Uhr)

Covid-19-Tests: Bund übernimmt Kosten

Um Erkrankungsfälle schnell zu erkennen und Übertragungsketten rasch zu unterbrechen, hat das Bundesamt für Gesundheit die aktuellen Testempfehlungen in den letzten Wochen stark ausgeweitet. Testen lassen soll sich, wer eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (z. B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen) 
  • Fieber ohne andere Ursache
  • plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
  • akute Verwirrtheit oder Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei älteren Menschen ohne andere Ursache

Die Kosten für den COVID-19-Test (Abstrich) übernimmt der Bund, sofern die Personen die obigen Kriterien erfüllt. Personen, die keine Symptome zeigen, aber die Meldung eines COVID-19-Kontakts durch die SwissCovid App erhalten haben, sollen sich - nach Rücksprache mit der Hotline des Bundesamts für Gesundheit (Tel. +41 58 466 07 99) - ebenfalls testen lassen. Empfiehlt diese einen Test, werden die Kosten ebenfalls durch den Bund getragen.

Zentral bleibt weiterhin, sich an die Hygiene- und Verhaltensmassnahmen zu halten, um eine Wiederausbreitung zu verhindern. Dies gilt besonders auch für anstehende Ferienzeit.

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