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Ausserrhoden wird Covid-Zertifikate so schnell als möglich ausstellen

Der Bundesrat hat heute seine Entscheide zu den Covid-Zertifikaten bekannt gegeben. Das Zertifikat in elektronischer oder Papierform gibt Auskunft über den Impf- oder Teststatus einer Person wie auch über eine allenfalls durchgemachte Covid-Infektion.  Die Covid-Zertifikate erfüllen die Ansprüche des Datenschutzes und können zur Voraussetzung für Reisen oder den Besuch von Veranstaltungen werden. Das Ausstellen der Zertifikate hat der Bundesrat den Kantonen übertragen. Appenzell Ausserrhoden ist bereit, diese Nachweise so bald als möglich auszustellen, sobald die Voraussetzungen dafür durch den Bund gegeben sind. Erste Probeläufe beginnen nächste Woche; ab Ende Juni sollten die Zertifikate allen zur Verfügung stehen. Die online-Bestellung von Zertifikaten soll ab Mitte Juni möglich werden. Das Zertifikat ist kostenlos und das Ausstellen freiwillig.

Das so genannte Covid-Zertifikat ist eine Art „Ausweis“, der die Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat dokumentiert. Das Covid-Zertifikat wird in Papierform mit einem QR-Code und später auch elektronisch, z.B. für das Handy, zur Verfügung gestellt. Der Nachweis einer Impfung, eines Tests oder einer durchgemachten Covid-19-Infektion könnte ab Juli 2021 zur Voraussetzung für Grenzübertritte oder für den Besuch von Veranstaltungen werden. Der Bund hat das Ausstellen der Zertifikate den Kantonen übertragen und wird seinerseits die dafür notwendigen IT-Strukturen zur Verfügung stellen. Appenzell Ausserrhoden ist vorbereitet, die Covid-Zertifikate umgehend auszufertigen, sobald die dafür nötigen Vorarbeiten durch den Bund erfolgt sind. Ab Mitte Juni 2021 können die Zertifikate online bestellt werden.

Zeitplan

Der Kantonale Führungsstab (KFS) des Kantons übernimmt für Appenzell Ausserrhoden die Koordination zur Ausfertigung der Covid-19-Zertifikate. Ab dem 7. Juni 2021 wird die dafür verantwortliche Steuergruppe des KFS erstmals mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Programmen arbeiten können. Ab dann beginnt die Aufbauphase, während der erste Covid-19-Zertifikate probeweise ausgestellt werden können. Dies betrifft die in Impfzentren erfolgten Impfungen. Sofern alle Vorarbeiten des Bundes zeitgerecht abgeschlossen werden, sollte es ab Ende Juni 2021 möglich sein, geimpften, genesenen und getesteten Personen Zertifikate ausstellen zu können. Ab demselben Zeitpunkt sollten auch die Arztpraxen in der Lage sein, für die dort durchgeführten Impfungen einen Nachweis erstellen zu können. Der Bund stellt in Aussicht, dass ab Ende Juni 2021 die Covid-Zertifikate auch in der EU anerkannt werden sollten.  

Wie sieht das Covid-Zertifikat aus?

In der Probephase ab dem 7. Juni 2021 werden erste Zertifikate in Papierform erhältlich sein. Diese sind mit einem QR-Code versehen, der gescannt werden kann und dann auch in elektronischer Form vorliegt. Ab Ende Juni 2021 können die Zertifikate direkt über Apps geliefert werden. In der «COVID Certificate»-App können Inhaberinnen und Inhaber ihr Covid-Zertifikat digital mitführen und vorweisen. Das Covid-Zertifikat in der App ist dem Papierzertifikat gleichgestellt. Mit der «COVID Certificate Check»-App lassen sich Covid-Zertifikate auf Papier oder in der «COVID Certificate»-App prüfen. Dabei sieht die prüfende Person lediglich den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und die Gültigkeit des Covid-Zertifikats. Die entsprechenden Apps werden in den offiziellen App Stores von Google und Apple kostenlos zur Verfügung stehen. 

Zertifikat für Geimpfte

Ende Juni 2021 plant der Bund eine Verbindung zwischen den elektronischen Impf- und Zertifikatssystemen. Dann werden bereits geimpfte Personen, welche sich selbständig via Web registriert haben – rund 19‘000 Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder –, auf die in ihrer Impfanmeldung hinterlegten Handynummer eine SMS erhalten mit der Frage, ob sie ein Impfzertifikat wünschen. Wird dies von den geimpften Personen bejaht, erhalten sie einen elektronischen Impfnachweis. Appenzell Ausserrhoden arbeitet dabei mit den IT-Lösungen, die vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Andere Kantone haben eigene Systeme entwickelt, weshalb die Zertifikate für Geimpfte zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfügbar werden können.

Personen, deren Impftermin nach Mitte Juni 2021 liegt, erhalten das Covid-Impfzertifikat direkt im Anschluss an ihre zweite Impfung vor Ort im Impfzentrum. Ab Mitte Juni 2021 sollte dies auch nach Impfungen in ärztlichen Praxen möglich werden. Diese einfache und datensichere Lösung setzt voraus, dass die vom Bund entwickelten digitalen Anwendungen zuverlässig funktionieren. Die Zertifikate für Geimpfte sollen während 180 Tage nach der zweiten Impfung gültig sein.

Zertifikat für Genesene

Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, können ab Mitte Juni 2021 über ein Webformular des BAG ein Covid-Zertifikat bestellen. Das Zertifikat wird anschliessend durch den Bund per Post zugestellt und soll in die App übertragen werden können. Das Zertifikat für Genesene ist ab dem 11. Tag nach Genesung für 180 Tage gültig.

Zertifikat für Getestete

Personen, die weder geimpft sind, noch eine Covid-Infektion durchgemacht haben, benötigen für Reisen oder Veranstaltungen möglicherweise den Nachweis eines negativen Covid-Tests. Ab Ende Juni 2021 erhalten Personen nach einem negativen PCR-Test ihr Covid-Zertifikat direkt auf die Covid-Zertifikat-App (gültig für 72 Stunden). Bei Antigen-Schnelltests ist vorgesehen, dass Covid-Zertifikate durch die Testinstitutionen direkt vor Ort ausgestellt werden können (gültig für 24 Stunden). Für Selbsttests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt. 

Weitere Auskünfte für die Bevölkerung

Der Kanton wird die Bevölkerung weiter über die Erhältlichkeit der Covid-Zertifikate informieren, insbesondere nach Abschluss der Probephase. Die aktuellsten Informationen rund um alle Themen im Zusammenhang mit Covid-19 sind jeweils unter www.ar.ch/corona abrufbar.

Zusätzliche Informationen