Nachdem in der Gemeinde Hundwil die Bereinigung der dinglichen Rechte für die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs abgeschlossen werden konnte, hat der Regierungsrat das eidgenössische Grundbuch per 1. Januar 2022 mit voller Rechtswirkung als anwendbar erklärt. Damit können eintragungsbedürftige Rechte, die bei den betroffenen Grundstücken nicht im Grundbuch Hundwil eingetragen sind, gegenüber Dritten nicht mehr geltend gemacht werden. Mit dieser Inkraftsetzung ist das eidgenössische Grundbuch nunmehr in allen Gemeinden von Appenzell Ausserrhoden in Kraft.
Ebenfalls per 1. Januar 2022 hat das Departement Inneres und Sicherheit dem Grundbuchamt Hundwil die Grundbuchführung mittels Informatik bewilligt. Damit erfolgt jetzt die entsprechende Grundbuchführung in allen Ausserrhoder Gemeinden einheitlich.